2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der deutsche Einigungsprozeß
Sozialrechtsvergleichende Folgerungen
verfasst von : Ulrich Lohmann
Erschienen in: Gesundheit und Soziales (Public Health)
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Zum 3. Oktober 1990 ist die DDR der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Der ‚Einigungsvertrag‘ sieht eine Erstreckung auch des Sozialrechts der Bundesrepublik auf die neuen Länder und den Ostteil Berlins vor, zum Teil mit zeitlichen und/oder sachlichen Modifikationen. Daneben soll sich der neue gesamtdeutsche Gesetzgeber einiger Fragen annehmen und eine Fortentwicklung des alten westdeutschen Rechts unter Berücksichtigung der Rechtslage und Praxis in der ehemaligen DDR prüfen.