2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Europäische Rat
Erschienen in: Das politische System der Europäischen Union
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Keine andere Institution hat die Entwicklung der europäischen Integration seit den siebziger Jahren so nachhaltig geprägt wie der Europäische Rat.
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Dieses rechtlich
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und politikwissenschaftlich schwer fassbare „oberste“ Gremium der EU wird — im vertragsrechtlichen Sinne — nicht als ein Organ der EG (siehe Art. 5 EUV und Art. 7 EGV) verstanden, sondern in einem eigenen Artikel (Art. 4 EUV) eingeführt. Nach dieser Formulierung „(gibt) der Europäische Rat der Union die für ihre Entwicklungen erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest“. Dieser Wortlaut lässt jedoch den Stellenwert dieser Institution für die Politik- wie für die Systemgestaltung nicht erkennen; zugeschrieben werden dem Treffen der Staats- und Regierungschefs jedenfalls eine Reihe von spezifischen Charakterisierungen als „gemeinsames Entscheidungszentrum“
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, als „konstitutioneller Architekt“
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sowie als „System kollektiver Führung“
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, als „hohe Vormundschaft“ („haute tutelle“)
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und als „Gipfel der institutionellen Architektur“
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