1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der gesetzliche Arbeitsschutz
verfasst von : Prof. Dr. Hartmut Kreikebaum, Dipl.-Kfm. Klaus-Jürgen Herbert
Erschienen in: Humanisierung der Arbeit
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Als gesetzlicher Arbeitsschutz gilt derjenige Teil staatlicher Regelungen, der für alle Unternehmen (oder bestimmte Branchen bzw. Betriebstypen) einheitlich festgelegt und nicht mehr auf Betriebsebene — autonom — verhandelt wird. Mittlerweile existieren mehr als 40 Einzelgesetze zum Arbeitsschutz. Von einem einheitlichen Arbeitsschutzgesetz, in dem alle Teilnormen vereint wären, ist man jedoch noch weit entfernt. Der Arbeitsschutz beinhaltet sowohl eine abwehrende Zielsetzung gegen Gefahren für Leben und Gesundheit, wie auch eine gestaltende Funktion, wenn es um die Schaffung möglichst menschengerechter Arbeitsplätze geht (vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser [Betriebsverfassungsgesetz] 1984, Rdnr. 3 vor § 89). Die einzelnen Gesetze werden z.T. durch Verordnungen der Länder und allgemeine Verwaltungsvorschriften ergänzt und präzisiert. Vielfach wird dabei auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen, die sich in Richtlinien, technischen Normen und Bestimmungen konkretisieren. Die Kontrolle erfolgt durch betriebsexterne Institutionen, denen ein nach der Schwere von Verstößen gestaffeltes Sanktionsinstrumentarium zur Verfügung steht.