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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Der Insolvenzplan

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§ 217 Satz 1 InsO bestimmt, dass im Insolvenzplanverfahren vom Regelinsolvenzverfahren abgewichen werden kann. Somit kann durch den Insolvenzplan entweder das Regelverfahren ersetzt oder auch nur modifiziert (sog. verfahrensleitender Insolvenzplan) werden. Das Insolvenzplanverfahren wird den Gläubigern, dem Schuldner und den an ihm beteiligten Personen in die Hand gegeben, um das Ziel des § 1 Satz 1 InsO, die bestmögliche Gläubigerbefriedigung, zu erreichen. „Der Insolvenzplan bietet somit die Möglichkeit, im Wege des Verhandlungsprozesses zwischen den Beteiligten - frei von staatlicher Reglementierung - eine für sie optimale Verwertungs- und Befriedigungsmöglichkeit zu finden.“

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Metadaten
Titel
Der Insolvenzplan
verfasst von
Julius Scheifele
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19071-2_2