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2015 | Buch

Der moderne Staat

Zur Genese des heutigen Staatsverständnisses

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Über dieses Buch

Rüdiger Voigt gibt in diesem Essential einen Überblick über die Geschichte europäischen Staatsdenkens anhand ausgewählter Staatsdenker. Er leitet zentrale Begriffe der Staatsdiskussion wie Macht, Herrschaft, Souveränität, Gesellschaftsvertrag, Freiheit, Sicherheit und Bürokratie her und bettet die traditionelle Staatsdiskussion in gravierende Probleme unserer Zeit wie beispielsweise Terrorismus sowie Überwachung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Was ist der moderne Staat?
Zusammenfassung
Was haben wir uns unter dem „modernen Staat“ vorzustellen, wenn wir die Orwellsche Horrorvision einmal für einen Moment ausblenden? Das Bild des modernen Staates ist auch dann janusköpfig. Der Staat setzt einseitig Recht, er erhebt einseitig Steuern, er vergibt einseitig Leistungen. Gleichzeitig ist der Staat aber auch ein Gemeinwesen („res publica“), das durch den gegenseitigen Willen seiner Bürger und Bürgerinnen konstituiert und von diesem gegenseitigen Willen getragen wird. Im Folgenden will ich den modernen Staat aus der Perspektive einiger bedeutender Staatsphilosophen beleuchten. Staatsdenker stellen ihre Überlegungen regelmäßig vor dem Hintergrund des Staates an, in dem sie leben. Oft konfrontieren sie diesen Staat mit dem Idealbild eines vergangenen Staates („Goldenes Zeitalter“) oder berufen sich auf in die Zukunft gerichtete Staatsutopien. Zwar wird selten ein Staat gegründet, der dem erdachten Staatsideal genau entspricht, oft gehen von einem Staatsmodell aber wichtige Impulse aus. Rousseau und Locke sind prominente Beispiele für eine solche Wirkung.
Rüdiger Voigt
2. Wiedergeburt antiker Staatskunst
Zusammenfassung
Um der Genese dieses Staates nachzugehen, müssen wir uns zunächst in eine Zeit zurückversetzen, die fast ein halbes Jahrtausend zurückliegt. Es ist die Renaissance, jene bunt schillernde große Zeit eines Leonardo da Vinci (1452–1519) oder eines Michelangelo (1475–1564), um nur einige wenige Namen zu nennen. Es ist aber auch eine Zeit des Umbruchs, des „Zerbrechens der Zeit“, wie der deutsche Soziologe René König (1906–1992) es im Schweizer Exil genannt hat (1941). Überkommenes Denken wird beiseitegeschoben; unter Rückgriff auf die Vorbilder der Antike tritt jetzt ein neues Denken zutage, das mehr ist, als eine bloße Modeerscheinung. Es ist vielmehr eine wahre Wiedergeburt. Mit Beginn der Neuzeit schwindet die Bedeutung des christlichen Menschenbildes in der Staatsphilosophie. An seine Stelle tritt in der Renaissance ein starkes Interesse an den Handlungsmotiven, Leidenschaften, Tugenden, aber auch an den Lastern der Menschen. Es ist die Stunde des anthropologischen Realismus. Willensstarke Persönlichkeiten, sog. Renaissance-Menschen wie Cesare Borgia (1475/76-1507), beherrschen das Geschehen.
Rüdiger Voigt
3. Machiavellis Machtstaat
Zusammenfassung
Nietzsche fühlt sich geradezu als „Seelenverwandter“ des Florentiner Staatsdenkers Niccoló Machiavelli (1469–1527), dessen Name zum Inbegriff des rücksichtslosen Machtgebrauchs durch die Herrschenden geworden ist. Florenz ist zu dieser Zeit nicht nur der „erste moderne Staat der Welt“, wie der Schweizer Kulturhistoriker Jacob Burckhardt (1818–1897) festgestellt hat, sondern Machiavelli ist auch der erste Protagonist des modernen Staates. Für Machiavelli ist die Renaissance in erster Linie eine Wiedergeburt der antiken Staatskunst. Er ist der Erste, der zu Beginn der Neuzeit eine Kunstlehre des Erwerbs und der Erhaltung der Macht entwickelt hat, die man später Machiavellismus genannt hat. Machiavelli kann durchaus als Wegbereiter des modernen Territorialstaates gelten.
Rüdiger Voigt
4. Bodins Souveränität
Zusammenfassung
Einen weiteren unverzichtbaren Baustein zu der „Architektur“ des modernen States liefert der französische Parlamentsjurist Jean Bodin (1529–1596). Bodin, selbst Hugenotte, kann sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster retten, als auf Befehl von Caterina de‘ Medici (1519–1589) in der sog. Bartholomäusnacht 1572 tausende Hugenotten ermordet werden. Bodin ist zwar nicht der Erfinder, wohl aber der Verkünder der Souveränität.
Rüdiger Voigt
5. Hobbes’ Leviathan
Zusammenfassung
Zu der Zeit von Thomas Hobbes (1588–1679) herrscht in England eine teils offen ausgetragene, teils unterschwellige Krise. Fortgesetzte soziale und politische Auseinandersetzungen, die entlang der religiös-konfessionellen Trennungslinien verlaufen, erschüttern das Land. Der seit langem schwelende Konflikt zwischen Krone und Parlament findet seinen Höhepunkt im Bürgerkrieg zwischen 1642 und 1649. Hobbes erlebt die Wirren ungesicherter politischer Verhältnisse schmerzlich am eigenen Leibe. Aus Furcht vor den Nachstellungen der Parlamentspartei flieht er nach Frankreich, wo er auch den Leviathan schreibt. Kein Wunder also, dass Hobbes’ gesamtes politisches Denken von der Situation des Bürgerkriegs geprägt ist, die für ihn zum Schlüsselerlebnis wird. Dabei klammert Hobbes bewusst die kritische Frage der Glaubens- und Gewissensfreiheit aus, indem er diese einem autonomen Bereich der Innerlichkeit zuweist. Er entkoppelt also die konfessionell neutrale politische Bürgerrolle von der subjektiven Dimension der Überzeugungen, Glaubensbekenntnisse und Weltanschauungen des Einzelnen, um den Glaubenskrieg zu verhindern. Gleichzeitig gesteht er dem Staat das Recht zu festzulegen, welchem äußerlichen Ritus jeder Untertan zu folgen hat. So gesehen ist der Staat bei Hobbes, der dem Denken des Absolutismus verpflichtet bleibt, ein Macht- und Sicherheitsstaat.
Rüdiger Voigt
6. Lockes liberaler Staat
Zusammenfassung
John Locke (1632–1704) symbolisiert den Geist seiner Zeit, den intellektuellen und programmatischen Aufbruch der europäischen Welt. Er hat das Glück, in wohlhabenden Verhältnissen aufzuwachsen und nicht – wie Hobbes – in ständiger Angst vor dem Bürgerkrieg leben zu müssen. Wegen seiner radikalen Ansichten muss er aber schließlich doch seine Heimat verlassen.
Rüdiger Voigt
7. Montesquieus wechselseitige Machtkontrolle
Zusammenfassung
Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689–1755) ist ein französischer Philosoph (1986), der als „Vater der Gewaltenteilung gilt“. Sein Buch „Vom Geist der Gesetze“ ist – nach Locke – der zweite Versuch, Bodins und Hobbes’ auf Macht zentriertes Staatsverständnis unter liberalen Vorzeichen zu modifizieren. Legislative und Exekutive ergänzt Montesquieu um die Judikative. Vor allem seine Idee der wechselseitigen Machtkontrolle erzielt Wirkung bis hin zur amerikanischen Verfassung.
Rüdiger Voigt
8. Rousseaus Gesellschaftsvertrag
Zusammenfassung
Ein Jahrhundert nach Hobbes legt der Genfer Philosoph und Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) sein Hauptwerk „Du Contrat Social“ vor (1978), das gleich nach seinem Erscheinen in Amsterdam im Jahre 1762 in Frankreich, den Niederlanden, in Genf und Bern verboten wird. Rousseau gilt als Ahnherr der direkten Demokratie, der mit seinen Ideen von Naturzustand, Souveränität, Gesellschaftsvertrag und Gemeinwille für Furore gesorgt hat. Auf einer ähnlichen Grundlage wie Hobbes will Rousseau mit dem Gesellschaftsvertrag eine absolute Gemeinschaft begründen, sein Staat (corps politique) soll aber gerade nicht absolut oder gar absolutistisch sein. Der Leitgedanke ist vielmehr, dass der Vertrag keinen Verzicht auf Freiheit, sondern im Gegenteil deren Garantie enthalten müsse. Der Einzelne ist Souverän und Untertan zugleich, er gehorcht nur sich selbst (vgl. Kersting 2003). Die Frage ist allerdings, wie das bewerkstelligt werden soll, was jeder politischen Erfahrung widerspricht. Für Rousseau ist Herrschaft nur in der Form der direkten Demokratie vorstellbar, in der die Bürger über sich selbst herrschen.
Rüdiger Voigt
9. Kants Vernunftstaat
Zusammenfassung
Immanuel Kant (1724–1804) gehört zu den bedeutendsten Vertretern der abendländischen Philosophie. Vor allem sein Werk „Kritik der reinen Vernunft“ (1781) gilt als Beginn der modernen Philosophie (1986). Die Staatsauffassung des Königsberger Philosophen ist von der Aufklärung geprägt, die er als den „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ definiert. Freiheit und Moral bedingen einander. Für Kant ist der Staat kein Instrument des menschlichen Interesses, das technisch notwendig ist, um übergreifende wichtige Ziele zu verwirklichen, welche die Menschen allein und auf sich gestellt nicht erreichen könnten. Der Staat ist vielmehr eine „kategorische Forderung des Rechtsgesetzes der reinen praktischen Vernunft“. Der Vertrag nimmt für Kant den Charakter eines „normativen herrschaftsbegrenzenden Vernunftprinzips“ gewissermaßen als „staatsrechtliches Gegenstück“ zum kategorischen Imperativ an. („Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“). Damit entmythologisiert Kant zugleich die Vertragstheorie. Jeder konkrete Staat ist gehalten, seine Herrschaft so zu organisieren, „als ob sie dem gemeinschaftlichen Willen einer vertraglich entstandenen Vereinigung entstammen würde“. Nach Kant ist ein Staat
Rüdiger Voigt
10. Hegels Idealstaat
Zusammenfassung
Während Kant die formalen Prozeduren von Rechtsstaat und politischer Demokratie in den Vordergrund rückt, geht es bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1831) vor allem um die einheitsstiftenden Kräfte. Das Verhältnis des Einzelnen zum Staat ist von einer besonderen Gesinnung erfüllt, dem Patriotismus. Dieser wirkt im inneren Staatsleben als belebendes Element für die vernünftige Verfassung; bei der Betätigung des Staates nach außen ist hingegen die Weltgeschichte das Weltgericht. Tatsächlich ist für Hegel der Staat die Wirklichkeit der sittlichen Idee. Grundsätzlich geht es also um die Idee und nicht unbedingt um einen real existierenden Staat. Hegels Idealstaat verwirklicht zugleich die menschliche Freiheit und das Prinzip der Vernunft.
Rüdiger Voigt
11. Marx: Vater der Revolution?
Zusammenfassung
Ohne den Einfluss Hegels ist das Werk von Karl Marx (1818–1883) nicht zu verstehen. In der Auseinandersetzung mit Hegels abstraktem Staatsbegriff spitzt Marx seine Thesen zu. Er sieht im Staat lediglich ein Herrschaftsinstrument der Bourgeoisie.
Rüdiger Voigt
12. Jellineks Zwei-Seiten-Theorie
Zusammenfassung
Bereits im Jahre 1900 hat Georg Jellinek (1851-1911) in seiner „Allgemeinen Staatslehre“, die zu Beginn des Jahrhunderts einen Kulminationspunkt der Staatslehre im deutschsprachigen Raum darstellt (1982), postuliert.
Rüdiger Voigt
13. Max Webers bürokratische Legalität
Zusammenfassung
Max Weber (1864–1920) hat zwar keine eigene geschlossene Staatstheorie vorgelegt, die vorhandenen Theorien aber wesentlich beeinflusst.
Rüdiger Voigt
14. Habermas’ neue Unübersichtlichkeit
Zusammenfassung
Nicht nur die gesellschaftlichen, sondern auch die politischen Verhältnisse sind heute kaum noch durchschaubar. Wer hält tatsächlich die Macht in Händen? Viele Menschen haben das Vertrauen in die Politik verloren, die ihnen zunehmend fremder und unheimlicher wird. Ein Gefühl der Ohnmacht macht sich überall breit. In vielen Ländern (Beispiel: Argentinien) gehen die Menschen auf die Straße, um gegen Unfähigkeit und Korruption der Politiker zu protestieren.
Rüdiger Voigt
15. Foucaults Mikrophysik der Macht
Zusammenfassung
Für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hat der französische Philosoph Michel Foucault (1926–1984) die Rolle des provozierenden Anregers übernommen, der mit seiner Machtanalyse wie kein anderer zeitgenössischer Theoretiker polarisiert. Foucault wirft Hobbes vor, einem klassischen Denken von Repräsentationsverhältnissen verpflichtet geblieben zu sein. Mit diesen Instrumenten habe Hobbes das Risiko eines wahren Krieges minimieren, wenn nicht gar zu verhindern versucht. Deshalb habe er auch kein Verständnis für faktische Machtstrategien entwickeln können. Man könnte sagen: „Foucault schlägt König Hobbes den Kopf ab“. Tatsächlich seien weder Hobbes noch Machiavelli „Theoretiker des Krieges in der Zivilgesellschaft“ gewesen. Öffnet man nun den „Werkzeugkasten“ Foucaults, dann finden sich dort einige Schlüsselwörter, die für sein Denken charakteristisch sind: die Plebs, das Nicht-Tolerierbare, der Widerstand, das Ereignis und die Macht. Besonders heftig wendet er sich gegen die staatliche Souveränität.
Rüdiger Voigt
16. Agambens homo sacer
Zusammenfassung
Der italienische Rechts- und Sozialphilosoph Giorgio Agamben (geb. 1942) hat Hobbes’ „Leviathan“ gründlich gelesen (2014), allerdings andere souveränitätstheoretische Schlüsse daraus gezogen als dieser. Foucault geht seiner Ansicht nach nicht weit genug. Für Agamben ist der Naturzustand weder eine reale Epoche noch ein vorrechtlicher Zustand, sondern „in Wahrheit ein Ausnahmezustand“, der „im bürgerlichen Staat in Form der souveränen Entscheidung fortwährend wirksam“ bleibt (2003). Für Agamben ist der Ausnahmezustand neben Staat, Territorium und Nation das vierte Element der politischen Ordnung. Er versucht den rein rechtlichen und biotechnischen Zugriff auf das Leben aufzubrechen. Er setzt sich sowohl mit Karl Marx und Martin Heidegger wie mit Walter Benjamin und Michel Foucault, mit Hannah Arendt und Carl Schmitt auseinander. Von Walter Benjamin (1892–1940) hat er die Gattung des erzählerischen Denkbildes übernommen. Agamben denkt strukturell und nutzt die Analogie fast bis zum Exzess, um eingefahrene Denkmuster zu sprengen. So gelingt es ihm, Phänomene, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, wie z. B. Auschwitz, Guantánamo und Intensivstation, in einen Sinnzusammenhang zu bringen.
Rüdiger Voigt
17. Charakteristika des modernen Staates
Zusammenfassung
Vergewissern wir uns nach diesem Abriss einflussreicher Staatstheorien noch einmal der wichtigsten Merkmale, die sich aus der Entstehungsgeschichte des modernen Staates ableiten lassen:
Rüdiger Voigt
18. Herausforderungen der Globalisierung
Zusammenfassung
Der solchermaßen skizzierte moderne Staat sieht sich durch die mit dem Stichwort „Globalisierung“ bezeichneten technischen, ökonomischen, sozialen und politischen Veränderungen mit gewaltigen Herausforderungen konfrontiert. Ein entscheidender Aspekt ist dabei die Entgrenzung. Als elementare Kategorie des Politischen dient die Grenze der Freiheitssicherung. Dabei steht die Grenze in einem doppelten Bedingungsverhältnis. Einerseits ist sie die Bedingung moderner Staatlichkeit, anderseits ist der Staat die einzige Instanz, die Grenzen verbindlich festlegen und garantieren kann.
Rüdiger Voigt
19. Gefährdungen der Staatlichkeit
Zusammenfassung
Betrachten wir unter dem Gesichtspunkt ihrer Gefährdung noch einmal die Charakteristika moderner Staatlichkeit:
Rüdiger Voigt
20. Zukunft des Staates
Zusammenfassung
Vom Friedensstaat über den Rechtsstaat, den Verfassungsstaat und den Sozialstaat ist der moderne Staat zum Leistungs- und Gewährleistungsstaat geworden. Damit ist ein hohes Leistungsniveau verbunden, das nicht jeder Staat der Erde erreichen bzw. aufrechterhalten kann.
Rüdiger Voigt
Backmatter
Metadaten
Titel
Der moderne Staat
verfasst von
Rüdiger Voigt
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-658-10028-5
Print ISBN
978-3-658-10027-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-10028-5