2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Schutz der Freiheit vor neuen Herausforderungen
verfasst von : Antonie Moser-Knierim
Erschienen in: Vorratsdatenspeicherung
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das
Bundesverfassungsgericht
hat die Vorratsspeicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten als nicht schlechthin verfassungswidrig beurteilt. Es rekurriert in diesem Zusammenhang erstmals auf ein Verbot totaler Erfassung und Registrierung der Freiheitswahrnehmung aller Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung dürfe nicht Vorbild für weitere anlasslose Datensammlung sein. Die Identität der Verfassung verbiete, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger total erfasst und registriert wird. Damit hat das
Bundesverfassungsgericht
auf die Befürchtung reagiert, dass mit der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung der Damm auf dem Weg in einen Überwachungsstaat gebrochen werde.