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1999 | OriginalPaper | Buchkapitel

Der Schutz des Privatrechtsverkehrs durch das Handelsregister

verfasst von : Prof. Dr. iur. Hartmut Oetker

Erschienen in: Handelsrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Das Handelsrecht verpflichtet den Kaufmann im Interesse des Rechtsverkehrs in hohem Maße zur Publizität. Im Mittelpunkt steht hierfür traditionell das Handelsregister, in dem der Öffentlichkeit für den Rechtsverkehr wesentliche Tatsachen bekannt gemacht werden. Aufgrund dieses Zwecks steht jedermann ein Einsichtsrecht zu (§ 9 HGB). Zu den in das Handelsregister einzutragenden Tatsachen gehören vor allem die Kaufmannseigenschaft, die Firma und die Prokura. Sie sind im Hinblick auf das Privatrecht von besonderer Bedeutung, weil das Gesetz die Registereintragung mit einem starken Vertrauensschutz zugunsten des Rechtsverkehrs verknüpft (§§ 5, 15 HGB). Wegen dieses engen Zusammenhangs mit dem Privatrecht beschränkt sich die hiesige Darstellung auf das Handelsregister und die ihm durch § 15 HGB zugeschriebenen Publizitätswirkungen für den Rechtsgeschäftsverkehr.

Metadaten
Titel
Der Schutz des Privatrechtsverkehrs durch das Handelsregister
verfasst von
Prof. Dr. iur. Hartmut Oetker
Copyright-Jahr
1999
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-07728-3_3