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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

11. Der Streit – Wie man einen Disput vermeidet, klärt und entscheidet

verfasst von : Carsten Lexa

Erschienen in: Mehr Erfolg mit besseren Verträgen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Ein Vertrag soll hauptsächlich der Vermeidung eines Streites dienen, durch entsprechende Regelungen und Lösungsmöglichkeiten für möglichst viele Situationen. Jedoch kann es vorkommen, dass es für einen Fall keine Regelung gibt und die Vertragspartner es nicht schaffen, sich gütlich zu einigen. Dann muss der Disput notfalls von einem Richter entschieden werden. Ein Gerichtsstreit ist ja per se erst einmal nichts Schlechtes, denn immerhin kommt so ein Disput zu einem Ende, was von den Parteien alleine nicht geschafft wurde. Allerdings sollten die Vertragsparteien ein paar Vorbereitungen treffen, damit die Entscheidung des befassten Gerichts auch von diesem sinnvoll getroffen werden kann.

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Fußnoten
1
Es gibt Situationen, da können die Parteien keine Absprache hinsichtlich des Gerichtsortes treffen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn es zwingende gesetzliche Regelungen zum Gerichtsort gibt, insbesondere bei der Beteiligung von Verbrauchern an einem Streit.
 
2
Dies kann übrigens auch schon dann eine Rolle spielen, wenn ein Streit in Deutschland entschieden wird. Man stelle sich nur mal vor, dass ein Unternehmen in Ravensburg sitzt, für den Streit jedoch ein Gericht in Flensburg zuständig ist. Zumindest eine Partei muss bei einem Streit von Ravensburg nach Flensburg reisen, was Zeit kostet. Eventuell fallen auch nicht unerhebliche Reisekosten an, für die Partei selbst, aber auch eventuell für einen Rechtsbeistand, Zeugen etc.
 
3
In vielen Ländern der Erde gibt es sog. Schiedsinstitutionen wie die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIC) mit Sitz in Köln, CEDR oder den London Court of International Arbitration in London oder auch den Court of International Arbitration der International Chamber of Commerce in Paris. Allerdings können die Parteien auch sog. „adhoc-Schiedsgerichte“ verwenden, bei denen die Schiedsrichter nach einem von den Vertragsparteien bestimmten Verfahren für die Entscheidung eines bestimmten Falles zusammenkommen.
 
4
In der Tat ist es möglich, dass im Rahmen eines Schiedsgerichts keine ausgebildeten Richter tätig werden, sondern Menschen mit besonderen Kenntnissen. Diesen fehlt dann möglicherweise die juristische Ausbildung, was aber vielleicht für die Parteien nicht relevant ist, weil es diesen vielmehr auf die Spezialkenntnisse des Schiedsrichters in einem bestimmten Gebiet ankommt.
 
5
Vielfach erlebe ich, dass ein Vertrag beispielsweise nach deutschen Rechtsgrundsätzen erstellt wurde, dann aber vereinbart wird, dass auf diesen Vertrag beispielsweise österreichisches Recht Anwendung findet. Das macht natürlich keinen Sinn, weil dem Ersteller eines Vertrages nach deutschem Recht die Feinheiten des österreichischen Rechts sowie die dort verwendeten Formulierungen oft nicht geläufig sind. Ist dann noch ein Gericht zuständig, das keine Expertise in diesem Recht hat (im vorliegenden Fall könnten sich die Parteien darauf einigen, dass ein Gericht in London zuständig ist), dann ist das Chaos perfekt. Das bedeutet nicht, dass in einem solchen Fall kein zufriedenstellendes Urteil gefällt werden kann. Beruhen die Erstellung, die Anwendung und die Streitentscheidung jedoch auf ein und derselben Rechtsordnung, können sich die Vertragspartner viel leichter auf die vertraglichen Konsequenzen einstellen und haben zumindest in Grundzügen einheitliche Vorstellungen.
 
6
Mehrsprachige Verträge sind Verträge, bei denen der Vertragstext in mehreren Sprachen, beispielsweise in deutscher und englischer Sprache, vorliegt.
 
Metadaten
Titel
Der Streit – Wie man einen Disput vermeidet, klärt und entscheidet
verfasst von
Carsten Lexa
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30801-8_11