2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG
verfasst von : Martin Seuffert
Erschienen in: Die Flurbereinigung vor dem Hintergrund des Art. 14 GG
Verlag: Centaurus Verlag & Media
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Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Wege und Gewässerplan) ist die Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets.599 In ihm ist insbesondere das neue Wege- und Gewässernetz festzulegen. Seine Festsetzungen sind auf die Zukunft gerichtet und bilden die Struktur für die noch vorzunehmende Neuordnung im Verfahrensgebiet.600 Gegenstand des Planes nach § 41 FlurbG sind die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsgebiet. Der Flurbereinigungsbehörde steht bei der Entscheidung über den Plan nach § 41 FlurbG ein Planungsermessen zu. Dies ist auch ohne eine ausdrückliche Regelung oder Erwähnung im Flurbereinigungsgesetz unstreitig, da eine Planung ohne Gestaltungsfreiheit nicht denkbar ist.601 Bei der Entscheidung hat die Flurbereinigungsbehörde die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.