2020 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Zentralstaat
verfasst von : Dieter Nohlen, Mario Kölling
Erschienen in: Spanien
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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In der spanischen Verfassung wird Begriff „Staat“ verschieden verwandt, nur nicht in der Weise, dass man darunter die Gesamtheit aller gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Organe auf allen Ebenen der Mitwirkung des Volkes an der politischen Willensbildung verstehen könnte. So wird in Art. 1.1 deklariert, dass Spanien sich als „soziale und demokratische Rechtsstaat“ (Estado de Derecho) konstituiert, in Art. 1.3 „als politische Form des spanischen Staates die parlamentarische Demokratie“ angenommen, und in Art. 137 festgeschrieben, dass der „Staat sich territorial in Gemeinden, Provinzen und Autonome Gemeinschaften“ untergliedert.