Für den Begriff des gehobenen Privatkunden gibt es keine einheitliche Definition. I.d.R. versteht man darunter Privatpersonen, die über eine bestimmte Größenordnung nicht gebundenen Kapitals verfügen. Je nach Finanzinstitut variiert die Mindestgröße zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR. Diesen Kunden werden in erster Linie Dienstleistungen in Form von Anlageberatung und Vermögensverwaltung angeboten.
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