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2014 | Buch

Die E-Bilanz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

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Über dieses Buch

Dieses Praxisbuch bietet einen schnellen Einstieg in die Regelungen der E-Bilanz und richtet sich als Leitfaden zur Umsetzung insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und deren Steuerberater. Erläutert werden Erstanwendungszeitpunkt, Minimalumfang der Übermittlung, freiwillige Mehrübermittlung mit ihren Wahlmöglichkeiten in der Buchhaltung, Umsetzungstipps für KMU und Steuerberater sowie denkbare Prüfschritte des Finanzamts. Die Umsetzung der E-Bilanz durch Buchhaltungsprogramme wird anhand konkreter Softwarebeispiele dargestellt. Empfehlungen zum Umgang mit den neuen Anforderungen für KMU und Veranschaulichungen anhand von Praxisbeispielen machen das Werk besonders praxisnah.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Schnelleinstieg E-Bilanz
Zusammenfassung
Der Begriff E-Bilanz ist eine Abkürzung für „Elektronische Bilanz“ und meint die elektronische Übermittlung steuerrelevanter (Bilanz −)Daten an das Finanzamt. Der Begriff führt daher zunächst in die Irre, weil mit „E-Bilanz“ eben kein drittes Rechenwerk mit eigenen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusätzlich zur Handels- und Steuerbilanz eingeführt wird. Außerdem muss wesentlich mehr elektronisch übermittelt werden als nur eine Bilanz. Daher bezeichnet der Begriff „E-Bilanz“ im Rahmen dieser Veröffentlichung die Pflicht, die für die Besteuerung notwendigen Daten über das Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Der bisherige Weg „Jahresabschluss ausdrucken, unterschreiben und per Brief an die Behörde“ wird schlicht nicht mehr akzeptiert.
Benjamin J. Feindt
2. Von der E-Bilanz betroffene Unternehmen
Zusammenfassung
Grundsätzlich sind von der E-Bilanz alle bilanzierenden Unternehmen betroffen. Aber es lohnt sich, genau zu unterscheiden, nach welchen Regeln man Bilanzen erstellt und Bücher führt. Je nachdem gelten handelsrechtliche und steuerrechtliche Regelungen oder nur steuerrechtliche Regelungen.
Benjamin J. Feindt
3. Erstmaliger verpflichtender Anwendungszeitpunkt
Zusammenfassung
Grundsätzlich gilt: Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, sind elektronisch zu übermitteln. Wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, greift die E-Bilanz erstmals für den Jahresabschluss auf dem 31.12.2013. Liegt ein Rumpfwirtschaftsjahrvor, beispielsweise vom 1.2.–30.6.2013, muss die Bilanz auf den 30.6.2013 elektronisch übermittelt werden. Der verpflichtende Anwendungszeitpunkt ist damit von ursprünglich 2011 und später 2012 um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben worden. 2011 war die Übermittlung von E-Bilanzen auch auf freiwilliger Basis nicht möglich, 2012 konnte der Jahresabschluss fakultativ elektronisch eingereicht werden.
Benjamin J. Feindt
4. Was muss mein Unternehmen übermitteln?
Zusammenfassung
Für eine vollautomatische Veranlagung benötigt das Finanzamt weit mehr als nur Zahlen. Von der Steuererklärung auf Papier sind einige geforderte Angaben altbekannt, beispielsweise die nach dem Namen, der Adresse und der Steuernummer des Unternehmens. Wer will, kann aber auch weit mehr übermitteln, beispielsweise den Wirtschaftszweig samt Wirtschaftszweigschlüssel. 57 Mussfelder definiert die im Jahr 2013 veröffentlichte Taxonomie 5.2 im Bereich der Stammdaten. Über die meisten dieser Angaben sollte die eingesetzte Buchhaltungssoftware bereits verfügen. Stammdatenpflege, beispielsweise für Personengesellschaften mit vielen Anteilseignern, kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
Benjamin J. Feindt
5. Umsetzung der E-Bilanz
Zusammenfassung
Im Zuge der Einführung der E-Bilanz werden sich viele Unternehmen im Jahr 2014 mit der Thematik auseinandersetzen. In größeren Unternehmen und erst recht in Konzernen wird die Einführung der E-Bilanz im Rahmen eines strukturierten Projektmanagementprozesses einzuführen sein. Verschiedene Bereiche, beispielsweise IT, Steuerabteilung, Buchhaltung und Geschäftsführung müssen unter Umständen grenzüberschreitend Einigungen erzielen und die nötigen Voraussetzungen schaffen. Eine Erläuterung des nötigen Projektmanagements für diese Fälle nehmen bspw. Althoff et al. anschaulich vor (vgl. Althoff et al. 2013, S. 126–208). Das vorliegende Buch richtet sich bewusst an kleine und mittlere Unternehmen, die selbst unter Einsatz einer Standardsoftware bilanzieren oder diese Aufgabe fremdvergeben. Darüber hinaus wendet es sich an Steuerberater, die die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz für ihre Mandanten der beschriebenen Größe übernehmen.
Benjamin J. Feindt
6. Datenschutz im E-Bilanz Kontext
Zusammenfassung
Je größer der Einsatz elektronischer Datenübermittlungs- und Verarbeitungssysteme, umso größer auch die Gefahr des Missbrauchs. Die Finanzbehörden können mit der E-Bilanz in Sekundenschnelle Massen von Bilanz- und GuV-Daten empfangen und verarbeiten. Elektronische Massendatenverarbeitung verlangt aber von allen Beteiligten eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf damit verbundene, typische Risiken.
Benjamin J. Feindt
7. Anmeldung Elster und erster Login
Zusammenfassung
Bei der E-Bilanz ersetzt ein elektronisches Zertifikat die Unterschrift des Geschäftsführers oder Steuerberaters. Die Identität der über das Internet Handelnden muss sichergestellt sein. Dies geschieht über ein Zertifikat, das man über www.elsteronline.de beantragen kann.
Benjamin J. Feindt
8. Anforderungen an IT-Systeme
Zusammenfassung
Der User muss feststellen, ob seine Netzanbindung, Hardware und Software zur Übermittlung der E-Bilanz geeignet ist. Die Anforderungen an die Hardware hängen von der eingesetzten Software ab. Die E-Bilanz wird in der Regel nicht zu neuen Softwareanforderungen an die Hardware führen. Das Hauptaugenmerk für den User wird sich daher auf die eingesetzte Software und die verwendete Softwareversion richten. Unter www.esteuer.de existiert eine Liste von Softwareanbietern, die gegenüber der Behörde geäußert haben, dass ihre Produkte E-Bilanz-fähig sind. Die Aufnahme in diese Liste setzt nicht voraus, dass alle die dort genannten Produkte die kompletten DFÜ-Übermittlungsmöglichkeiten anbieten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Software muss neben XBRL auch die Einbindung der ERiC-Schnittstelle unterstützen, denn die Daten werden mittels dieser Einbindung im System des Anwenders der ERiC-Prüfung unterzogen, verschlüsselt und schließlich übermittelt. Wer zweifelt, ob er mit seiner Software E-Bilanzen übermitteln kann, fragt am besten direkt beim Anbieter nach. Wenn eine Buchhaltungssoftware nicht E-Bilanz-fähig ist, aber dennoch weiter genutzt werden soll, müssen die Daten aus dem Buchhaltungssystem in Übermittlungssoftware eingegeben werden.
Benjamin J. Feindt
9. Umsetzung am Beispiel der Software SIMBA
Zusammenfassung
Simba ist als mandantenfähige Software der Simba Computer Systeme GmbH erhältlich für Steuerberater (Simba Kanzlei), Unternehmer (Simba Unternehmen) und Soziale Einrichtungen (Simba human). Die hier beschriebene Version ist 2014.40 (3). Die Anwendung ist in vielen Punkten der Software des Marktführers Datev ähnlich. Simba muss beim User installiert werden. Die Systemvoraussetzungen hierfür werden transparent dargestellt und sind unter anderem unter www.simba.de beziehbar. Einzelne Funktionsbereiche der Software sind aus einem modularen System wählbar. Das Modul E-Bilanz muss gesondert lizensiert werden. Die herbei entstehenden Kosten hängen vom bisher gewählten Lizenzumfang ab.
Benjamin J. Feindt
10. Umsetzung am Beispiel der Software „Stotax“
Zusammenfassung
Stotax ist eine Software der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG. Stotax Kontor richtet sich an Unternehmen, Stotax Kanzlei an Steuerberater. Die E-Bilanz Funktionalität ist bei beiden Programmen identisch. Stotax kann auch als ASP-Version genutzt werden. Hierbei greift der User über eine verschlüsselte Verbindung auf einen Server des Anbieters zu, auf dem die Software liegt. Dadurch benötigt der User stets eine Internetverbindung. Eine Installation auf dem eigenen Server wird nicht benötigt, das Einspielen von Updates erübrigt sich. Die E-Bilanz-Funktionalität ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Benjamin J. Feindt
11. Wenn die Buchhaltungssoftware nicht E-Bilanz-fähig ist
Zusammenfassung
Es gibt durchaus Buchhaltungssoftware am Markt, die nicht E-Bilanz-fähig ist. Ob sich der Aufwand der Umstellung von einem solchen zu einem E-Bilanz-fähigen System lohnt, hängt von dem Aufwand ab, den der Unternehmer für Datenmigration, Schulung und Anschaffung einer neuen Software veranschlagen muss. Wer nicht wechseln will oder kann, muss für Zwecke der E-Bilanz immer ein zusätzliches Softwaretool zum Einsatz bringen, da die Finanzverwaltung selbst keine Formulare oder Software bereitstellt, um die E-Bilanz-Anforderungen zu erfüllen.
Benjamin J. Feindt
12. Vollautomatische Prüfungshandlungen des Finanzamts – einige Spekulationen
Zusammenfassung
Die Mehrzahl deutscher Jahresabschlüsse wird nicht geprüft. Lediglich Großunternehmen treffen jährlich auf Betriebsprüfer. Bei KMU ist eine Betriebsprüfung eher die Ausnahme. Das Finanzamt muss die zeitlichen Ressourcen seiner Prüfer möglichst auf die Unternehmen konzentrieren, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein steuerliches Mehrergebnis erzielt werden kann. Grundlage der Bearbeitung der Steuerdaten und der damit verbundenen gewünschten Effekte ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Risikomanagementsystems (RMS). RMS verfolgt das Ziel, das Risiko für einen Steuerausfall in einem gegebenen Steuerfall auf Basis der verfügbaren Daten automatisiert zu bewerten. Das RMS teilt Unternehmen in Risikoklassen eins bis vier. Klasse vier bedeutet, dass eine Prüfung durchgeführt wird. Die mit der E-Bilanz einhergehende Standardisierung ermöglicht eine Reihe neuer, vollautomatischer Prüfungshandlungen durch das Finanzamt.
Benjamin J. Feindt
13. Entwicklungskontext der E-Bilanz
Zusammenfassung
E-Government soll die Prozesse in der Verwaltung durch Bürokratieabbau beschleunigen und kosteneffizienter machen. Der Bürger soll leichter mit den Behörden interagieren können. Im E-Governmentgesetz, das vom Bundesrat am 7.6.2013 beschlossen wurde, finden sich Regelungen zum Einsatz von De-Mail, zum Einsatz einer Digitalen Akte und dergleichen mehr. Das Bundeskabinett beschloss am 8. April 2014 die Eckpunkte eines Programms mit dem Namen „Digitale Verwaltung 2020“, welches das E-Government-Gesetz umsetzen soll. Die E-Bilanz selbst ist Teil eines 2008 verabschiedeten Steuerbürokratieabbaugesetzes. Es gibt also seit längerer Zeit eine Vielzahl von Aktivitäten, die zum Ziel hat, Informationstechnologien im Verwaltungsbereich zum Einsatz zu bringen. Dieser Trend ist ungebrochen. Auch wenn die E-Bilanz diverse Male verschoben wurde und das Prozedere insgesamt viele Fragen aufwirft, ist eine völlige Wiederabschaffung wie im Fall des elektronischen Entgeldnachweises „ELENA“ unwahrscheinlich.
Benjamin J. Feindt
14. Wichtige rechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Die wichtigsten Rechtsquellen im tabellarischen Kurzüberblick.
Benjamin J. Feindt
15. Anhang
Zusammenfassung
Rechtsformenabhängige Gegenüberstellung von Mussfeldern und Auffangspositionen mit den Positionsbeschreibungen des BMF.
Benjamin J. Feindt
Backmatter
Metadaten
Titel
Die E-Bilanz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
verfasst von
Benjamin J. Feindt
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-06060-2
Print ISBN
978-3-658-06059-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06060-2

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