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2020 | Buch

Die Energiewirtschaft der DDR aus Sicht der Ordnungspolitik

Verwendung von Energie und Versorgungslücken

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Über dieses Buch

Dieses Buch stellt die Entwicklung der Energiewirtschaft in Ostdeutschland während der Zeit nach dem 2. Weltkrieg ab 1945 (Sowjetische Besatzungszone und nach 1949 Deutsche Demokratische Republik) zusammen. Anhand der in dieser Zeit entstandenen Gesetze und Verordnungen, die mit der Absicht zur Entwicklung der Energiewirtschaft verabschiedet wurden, werden die sich daraus ergebenden Resultate untersucht. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Bevölkerung allgemein sowohl im Beruf als auch im privaten Bereich sichtbar, die vor allem durch Verbote der Nutzung von elektrischer Energie und Gas, aber auch durch Umweltwirkungen – bedingt durch die extreme Nutzung der Rohbraunkohle als Primärenergieträger – entstanden. Deutlich wird auch der Versuch, durch Ordnungsprozesse in der Verwendung der Energie sowie durch den Einsatz von Kontrollorganen (Energieinspektoren) die ständig vorhandenen Versorgungslücken zu verringern.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Energiepolitik während der Zeit als SBZ bis 1949
Zusammenfassung
Zum Wiederaufbau der Energiewirtschaft in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde von der sowjetischen Militäradministration im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) gegründet, die vor allem auch die Lieferungen der Reparationen in die Sowjetunion sicherzustellen hatte. Sie erhielt das Recht, Verordnungen herauszugeben und bekam damit einen regierungsähnlichen Charakter. Von der DWK wurden zur Leitung der Kohlewirtschaft 1948 acht Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB) und zur Leitung der Energiewirtschaft fünf Energiebezirke gebildet, die für die Strom- und Gasversorgung verantwortlich waren. Die Kohlewirtschaft bestand aus dem Zwickauer Steinkohlenrevier und 55 Tagebauen zur Braunkohlengewinnung. Die Energiewirtschaft bestand aus etwa 170 Gaswerken und Kokereien sowie aus über 3200 Anlagen zur Stromerzeugung mit einer elektrischen Gesamtleistung von etwa 2000 MW. Im Juni 1949 wurde durch die DWK die Überführung der Energieanlagen in Volkseigentum beschlossen und diese der Hauptverwaltung Energie unterstellt, womit die Selbständigkeit der etwa 2000 Energieversorgungsunternehmen, vor allem von Stadtwerken, beendet wurde.
Wilhelm Riesner
Kapitel 2. Maßnahmen in den 1950er Jahren
Zusammenfassung
Am 1. November 1951 werden die Ziele des ersten Fünfjahrplanes veröffentlicht, die über jährliche Volkswirtschaftspläne präzisiert werden. Hier sind auch die Produktionsziele für die Kohle- und Energiewirtschaft festgelegt. Vor allem industrielle Energieabnehmer werden verpflichtet, über einen betrieblichen Energieplan den jährlichen Energiebedarf zu planen und abzurechnen. Dafür wird der Einsatz von Energetikern und Energiebeauftragten zur Unterstützung des Betriebsleiters durch eine Verordnung vom September 1952 zur gesetzlichen Pflicht. Im Dezember 1952 wird die Preisverordnung Nr. 281 erlassen, die auch den Stromverbrauchstarif für die Bevölkerung mit 0,08 Pfennig/kWh festlegt. Dieser Tarif wird bis 1989-damit über 37 Jahre- unverändert beibehalten. Im September 1954 werden die DIN- Normen und VDE-Vorschriften durch TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) der DDR ersetzt. Im Februar 1957 wird das Statut des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik veröffentlicht und damit der Übergang zur Nutzung der Kernenergie in der DDR eingeleitet. Im Februar 1958 werden durch Beschluss alle Industrieministerien und damit auch das Ministerium für Kohle und Energie aufgelöst. Die zentrale Anleitung der Betriebe wird durch die Staatliche Plankommission (SPK) übernommen.
Wilhelm Riesner
Kapitel 3. Maßnahmen in den 1960er Jahren
Zusammenfassung
Am 1. März 1960 wird die Anordnung über die Energiekommission bei der Staatlichen Plankommission erlassen. Damit wird diese zum verantwortlichen Organ für die Sicherung der Planerfüllung und die Kontrolle der Arbeit der am Energieprogramm beteiligten Wirtschaftsorgane und Betriebe benannt.
Mit der Verordnung über die Planung und Leitung der Energiewirtschaft vom 17. März 1960 wird die Abteilung Energie bei der Staatlichen Plankommission für die komplexe Planung und Leitung der Energiewirtschaft verantwortlich gemacht. Gleichzeitig wird der Abteilung Energie bei den Bezirkswirtschaftsräten die Kontrolle der Entwicklung der Energiewirtschaft im Territorium übertragen.
Im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1965 vom Januar 1965 werden die Schwerpunkte für die Inbetriebnahme neuer Kapazitäten für Elektroenergie und Gas benannt. Das sind:
  • Inbetriebnahme von 5x100 MW-Blockeinheiten im 1200 MW-Kraftwerk Vetschau
  • Fertigstellung der 2. Ausbaustufe im Untergrundspeicher Ketzin
  • Ausbau kompletter 380 kV-Schaltanlagen in den Umspannwerken Ragow und Lauchstädt
  • Weiterführung der Aufschlussarbeiten in den Tagebauen Welzow-Süd, Peres und Wallendorf
  • Beginn der Kohleförderung im Tagebau Meuro
  • Fortsetzung des Aufbaus des Kombinates Schwarze Pumpe.
Wilhelm Riesner
Kapitel 4. Maßnahmen in den 1970er Jahren
Zusammenfassung
Die 5. Durchführungsbestimmung zum Landeskulturgesetz vom 17. Januar 1973 legt die Grenzwerte für Luftschadstoffe fest, darunter auch für Schwefeldioxid, Stickoxide und Staub. Die Werte waren denen in der BRD sehr ähnlich. Das Problem war damit deren Nichteinhaltung. Die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Leitung, Planung und Finanzierung der Forschung vom 17. März regelt die Tätigkeit von Wissenschaftlichen Räten der Forschungsprogramme und Hauptforschungsrichtungen. Gemäß dieser Verordnung wurde der Autor mit der Leitung der Hauptforschungsrichtung 6.04 Rationelle Energieanwendung beauftragt. In der Anordnung über den Einsatz und die Tätigkeit von Energiebeauftragten bei nicht planungspflichtigen Energieabnehmern werden Einrichtungen, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen bei Überschreitung eines Grenzverbrauchs eines Energieträgers (bei Strom 50 000kWh/a) verpflichtet, Energiebeauftragte einzusetzen. Am 20. März 1979 wird ein neues Statut für das Ministerium für Kohle und Energie beschlossen, das im Februar 1958 aufgelöst worden war.
Wilhelm Riesner
Kapitel 5. Maßnahmen in den 1980er Jahren
Zusammenfassung
Gemäß der erlassenen Energieverordnung vom 30. Oktober 1980 ist die Zentrale Energiekommission beim Ministerrat für die Herausarbeitung der langfristigen Entwicklung der energetischen Basis und für die Durchsetzung der rationellen Energieanwendung in allen Gesellschaftsbereichen zuständig. Das Gesetz über den Fünfjahrplan 1986 bis 1990 vom 27. November 1986 fordert, die rationelle Energieanwendung zur entscheidenden Quelle für die Deckung des wachsenden Energiebedarfes zu entwickeln und dafür insbesondere die Mikroelektronik zu nutzen. In der Smogverordnung vom 2. November 1989 werden 20 Smoggefährdungsgebiete benannt, davon mit 7 die meisten in Sachsen. Im Beschluss über die Begründung und Auflösung von Ministerien und zentralen Staatsorganen vom 21. Dezember 1989 werden mit Wirkung vom 1. Januar 1990 das Ministerium für Kohle und Energie und die Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat aufgelöst. Das Buch endet mit dem Ministerratsbeschluss vom 1. März 1990, der die sofortige Stilllegung des Tagebaues Olbersdorf verfügte und damit die geplante Abbaggerung von Teilen der Stadt Zittau einschließlich des Standortes der Hochschule verhindert hat.
Wilhelm Riesner
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Energiewirtschaft der DDR aus Sicht der Ordnungspolitik
verfasst von
Prof. Dr. Wilhelm Riesner
Copyright-Jahr
2020
Electronic ISBN
978-3-658-29646-9
Print ISBN
978-3-658-29645-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29646-9