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2024 | Buch

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG im Licht der europäischen Grundfreiheiten

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Über dieses Buch

Seit seiner Einführung im Jahr 1972 dient das Außensteuergesetz vor allem der Verhinderung von Steuerflucht. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber unter anderem mit § 2 AStG. Die darin niedergeschriebene erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt als komplex und mehrdeutig. Neben Rechtsunsicherheit bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale wirft § 2 AStG auch grundlegende Fragen nach ihrer Konformität mit verfassungs- und europarechtlichen Bestimmungen auf. Ziel dieser Arbeit ist es, angesichts der Interpretationsschwierigkeiten und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit in Hinblick auf die Anwendung der Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen des § 2 AStG einen Beitrag zur Auslegung der Norm zu leisten. Dazu wird die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in den Kontext der Erfordernisse des Binnenmarktes gesetzt. Es wird erläutert, ob und inwieweit die Ausgestaltung des § 2 AStG aus systematischen Gesichtspunkten in Einklang mit dem Europarecht und seinen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht der Mitgliedstaaten steht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

Frontmatter
Kapitel 1. Einführung in das Themengebiet
Zusammenfassung
Seit seiner Einführung im Jahr 1972 dient das Außensteuergesetz vor allem der Verhinderung von Steuerflucht. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber unter anderem mit § 2 AStG. Die darin niedergeschriebene erweiterte beschränkte Steuerpflicht erfasst natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in ein Niedrigsteuerland ziehen, zehn Jahre vor Beendigung ihrer unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und weiterhin wirtschaftliche Interessen im Inland beibehalten.
Melina Strunk
Kapitel 2. Ziele der Arbeit und Themeneingrenzung
Zusammenfassung
Ziel dieser Arbeit ist es, angesichts der Interpretationsschwierigkeiten und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit in Hinblick auf die Anwendung der Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen des § 2 AStG einen Beitrag zur Auslegung der Norm zu leisten. Dazu soll die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in den Kontext der Erfordernisse des Binnenmarktes gesetzt werden. Es soll erläutert werden, ob und inwieweit die Ausgestaltung des § 2 AStG aus systematischen Gesichtspunkten in Einklang mit dem Europarecht und seinen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht der Mitgliedstaaten steht.
Melina Strunk
Kapitel 3. Gang der Untersuchung
Zusammenfassung
Der Gang der Untersuchung wird von der Fragestellung geleitet, wie die Tatbestandsmerkmale des § 2 AStG im Einzelnen zu interpretieren sind und ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht den systematischen Anforderungen des deutschen Internationalen und Europäischen Steuerrechts standhält.
Melina Strunk

Das Internationale Steuerrecht innerhalb der Steuerrechtsordnung

Frontmatter
Kapitel 4. Das Internationale Steuerrecht als systematische Ordnung
Zusammenfassung
Fraglich ist, ob dem Internationalen Steuerrecht diese Eigenschaften zugrunde liegen. Die Untersuchung der systematischen Prinzipienordnung des Internationalen Steuerrechts dient allerdings nicht nur dazu, diesem die Qualität eines Rechtsgebietes zu bescheinigen. Daneben soll die Untersuchung der Abbildung jener ungeschriebenen Leitgedanken dienen, die das Internationale Steuerrecht als systematische Einheit und Ordnung widerspruchsfrei zusammenhalten und auf diese Weise entsprechende Messgrößen zur Prüfung und zum Verständnis einzelner Normen bieten.
Melina Strunk
Kapitel 5. Ergebnisse
Zusammenfassung
Fragen nach Steuergerechtigkeit konnten auch nach Jahrhunderten philosophischen Denkens nicht allgemeingültig beantwortet werden. Dies dürfe die Wissenschaft aber nicht davon abhalten, diese Fragen immer wieder von neuem zu stellen. „Schlimmer als ungenügende Lösungen es sind, ist es, nach den Forderungen der Gerechtigkeit in der Rechtsordnung überhaupt nicht zu fragen.“, so Bühler.
Melina Strunk

Kapitel: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im System des Internationalen Steuerrechts

Frontmatter
Kapitel 6. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund
Zusammenfassung
Das Außensteuergesetz wurde am 08. September 1972 als Maßnahme gegen den zunehmenden Verlust von Steuersubstrat erlassen. Der Gesetzentwurf zum Außensteuergesetz geht zurück auf den sog. „Steueroasenbericht“ vom 23. Juni 1964, welcher der Bundesregierung über Wettbewerbsverfälschungen, steuerlich motivierte Sitzverlegungen und über die Auswirkungen des zwischenstaatlichen Steuergefälles Bericht erstattete.
Melina Strunk
Kapitel 7. Der Besteuerungsanspruch
Zusammenfassung
Der Steueranspruch entsteht bei Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, bezeichnet also den Steuertatbestand, der den Steueranspruch des Staates und die Steuerschuld des steuerrechtsfähigen Subjektes begründet.
Melina Strunk
Kapitel 8. Das Steuersubjekt
Zusammenfassung
Das Steuersubjekt ist das jeweilige Rechtssubjekt, dem das Steuergesetz ein Steuerobjekt und die damit verbundene Steuerschuld zurechnet. Steuersubjekte können je nach Steuerart Einzelpersonen oder Gebilde sein, die etwas erwirtschaften oder über Wirtschaftsgüter verfügen und wirtschaftlich leistungsfähig sind. Die deutsche Einkommensteuer ist eine Personensteuer.
Melina Strunk
Kapitel 9. Das Steuerobjekt
Zusammenfassung
Der Tatbestand der persönlichen Steuerpflicht wird erst mit der Festlegung eines Steuerobjekts vervollständigt. Das Steuerobjekt bezeichnet das Steuergut, das der Steuergesetzgeber als steuerbar erkannt und rechtlich nominiert hat. Als Steuergüter kommen Vorgänge wie das Einkommen oder der Erwerb von Todes wegen, die Schenkung, der Umsatz, Handlungen oder körperliche Gegenstände in Betracht.
Melina Strunk
Kapitel 10. Die Rechtsfolgen der Steuerpflicht
Zusammenfassung
Ein vollständiger Besteuerungstatbestand, bestehend aus einem Steuersubjekt und einem Steuerobjekt, zieht die Rechtsfolge der Steuerpflicht nach sich. Im Anwendungsbereich der erweiterten beschränkten Steuerpflicht hat dies zur Folge, dass der Wegzügler, der die persönlichen und sachlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllt, bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem seine unbeschränkte Steuerpflicht endet, über die beschränkte Steuerpflicht hinaus der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Melina Strunk
Kapitel 11. Ergebnisse
Zusammenfassung
Der Tatbestand der Steuerpflicht knüpft an ein Steuersubjekt und ein Steuerobjekt. Sind Steuersubjekt und Steuerobjekt bestimmt, tritt die Rechtsfolge des Steuerschuldverhältnisses ein. Zu den Merkmalen des Steuerschuldverhältnisses gehören die Steuerbemessungsgrundlage und die Bestimmung des zu versteuernden Einkommens, welche die Art und den Umfang der Besteuerung festlegen.
Melina Strunk

Die Europäisierung der mitgliedstaatlichen Steuerrechtsordnungen

Frontmatter
Kapitel 12. Regelungsebenen des Europäischen Steuerrechts
Zusammenfassung
Das Europäische Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Normen des primären und sekundären Unionsrechts mit unmittelbarer und mittelbarer Geltung sowie Normen des europäisch beeinflussten nationalen Rechts, die steuerrechtliche Tatbestände und die Ausgestaltung der nationalen Steuerrechtsordnungen der Mitgliedstaaten zum Gegenstand haben. Weber-Grellet bezeichnet das Europäische Steuerrecht als ein „Geflecht aus vertraglichen Rechtsgrundlagen und Richtlinien und deren Umsetzung in nationalstaatliches Recht“ und deutet damit die Komplexität der Regelungsebenen des Rechtsgebietes an. Dennoch ist es vor dem Hintergrund des heutigen Standes der europäischen Integration und der enormen Bedeutung innereuropäischer Wirtschaftsverflechtungen unabdingbarer denn je, das besagte „Geflecht“ zu entwirren und das Verhältnis zwischen dem nationalen und europäischen Steuerrecht zu durchleuchten.
Melina Strunk
Kapitel 13. Wege der gemeinschaftsrechtlichen Einflussnahme
Zusammenfassung
Die europarechtlich verbürgten Grundfreiheiten umfassen die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 AEUV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV). In erster Linie adressieren sie die Mitgliedstaaten, zum Teil auch die Union selbst und sehr eingeschränkt private Akteure, und beabsichtigen die Beseitigung von Mobilitätshindernissen, die grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten von Unionsbürgern entgegenstehen.
Melina Strunk
Kapitel 14. Ergebnisse
Zusammenfassung
Das Europäische Steuerrecht spielt bei der systematischen Auslegung von grenzüberschreitenden Besteuerungstatbeständen des nationalen Rechts eine erhebliche Rolle. Die Grundfreiheiten beeinflussen sämtliche Wirtschaftssachverhalte innerhalb des Binnenmarktes und veranlassen den Unionsgesetzgeber zur Harmonisierung des indirekten Steuerrechts der Mitgliedstaaten. Denkbaren Harmonisierungsmaßnahmen der Union im Bereich des direkten Steuerrechts steht zunächst die Steuersouveränität der Mitgliedstaaten entgegen.
Melina Strunk

Eigener Ansatz: § 2 AStG im Licht der modifizierten Ursprungstheorie

Frontmatter
Kapitel 15. Die Ausgestaltung der Steuerpflicht im Internationalen und Europäischen Steuerrecht
Zusammenfassung
Die Rechtfertigung des Besteuerungszugriffs auf grenzüberschreitende Wirtschaftssachverhalte liegt in der klassischen Rechtfertigungslehre des nationalen Steuerrechts und den Vorgaben des Völkerrechts. Während die Rechtfertigung des Steuereingriffs auf nationaler Ebene die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Einkünfte zum Territorium der Bundesrepublik Deutschland erfordert, setzt das Völkerrecht hinreichende Anknüpfungsmomente für die Abgabenerhebung in dem Staat voraus, der die Abgaben erhebt. Unter Berücksichtigung der staatsphilosophischen und völkerrechtlichen Lehren zur Rechtfertigung des Steuereingriffs bildet die um das Ersetzungsprinzip modifizierte Ursprungstheorie die Grundlage der systematisierenden Dogmatik, welche nicht nur die Deutung, sondern auch die Ausgestaltung des nationalen, europäischen und internationalen Steuerrechts vereinfacht.
Melina Strunk
Kapitel 16. § 2 AStG: Mögliches Exempel einer binnenmarktkonformen Steuerpflicht?
Zusammenfassung
Da nun deutlich ist, wie die persönliche Steuerpflicht im Europäischen Steuerrecht auszugestalten ist, kann die Frage beantwortet werden, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG den Erfordernissen des Binnenmarktes und der Grundfreiheiten standhält. Bevor der Abgleich der Steuerpflicht nach § 2 AStG mit der binnenmarktkonformen Steuerpflicht erfolgt, soll zunächst der Meinungsstand der Literatur hinsichtlich der Europarechtskonformität der erweiterten beschränkten Steuerpflicht dargelegt werden.
Melina Strunk
Kapitel 17. Ergebnisse
Zusammenfassung
Die Rechtfertigungsgründe der Besteuerung haben Bedeutung für die Interpretation steuerrechtlicher Normen. Angesichts der klassischen Rechtfertigungslehre des nationalen Steuerrechts und des Völkerrechts bildet die modifizierte Ursprungstheorie die grundlegende Theorie der grenzüberschreitenden Besteuerung. Diese lässt sich in der Form einer Steuerpflicht darstellen, die sowohl Verteilungsprinzipien der grenzüberschreitenden Besteuerung festlegt als auch dem Ordnungsrahmen der verfassungsrechtlichen Gerechtigkeitsordnung entspricht.
Melina Strunk

Ergebnisse und Zusammenfassung der Arbeit

Frontmatter
Kapitel 18. Ergebnisse
Zusammenfassung
Das Ziel dieser Arbeit lag darin, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG im Licht der Grundprinzipien des deutschen Internationalen und Europäischen Steuerrechts zu untersuchen und herauszufinden, ob sich die Anknüpfungsmerkmale der Steuerpflicht systemkonform in den vorgegebenen Ordnungsrahmen der Rechtsgebiete einfügen. Die vorangegangenen Untersuchungen haben folgende Ergebnisse hervorgebracht.
Melina Strunk
Kapitel 19. Zusammenfassung der Arbeit
Zusammenfassung
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG soll steuerlich motivierte Wohnsitzverlegungen verhindern und das Steueraufkommen Deutschlands in Wegzugsfällen sicherstellen. Der Regelungsbereich der Steuerpflicht erfasst natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und zehn Jahre vor Beendigung ihrer unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und weiterhin wirtschaftliche Interessen im Inland beibehalten. Für diesen Personenkreis ordnet § 2 Abs. 1 AStG eine Ausdehnung des Besteuerungsumfangs auf alle nicht ausländischen Einkünfte im Sinne von § 34d EStG an.
Melina Strunk
Backmatter
Metadaten
Titel
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG im Licht der europäischen Grundfreiheiten
verfasst von
Melina Strunk
Copyright-Jahr
2024
Electronic ISBN
978-3-658-46186-7
Print ISBN
978-3-658-46185-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-46186-7

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