Skip to main content

2008 | Buch

Die EU-Staaten im Vergleich

Strukturen, Prozesse, Politikinhalte

herausgegeben von: Oscar W. Gabriel, Sabine Kropp

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

insite
SUCHEN

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung: Die EU-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikfelder

Einleitung: Die EU-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikfelder
Auszug
Seit dem Erscheinen der zweiten Auflage des Bandes 1994 hat die EU einen beschleunigten Prozess der Erweiterung auf 27 EU-Mitgliedstaaten durchlaufen, der überdies mit einer beständigen Verlagerung ehedem nationalstaatlicher Kompetenzen auf die europäische Ebene verbunden war. Im Mai 2004 sind der EU-15 acht mittelost- und osteuropäische Staaten sowie Malta und Zypern beigetreten, zum 1. Januar 2007 folgten Rumäiien und Bulgarien. Die gesellschaftlichen Strukturen und Konfliktlinien, die kulturellen Traditionen und die institutionellen Ordnungsgefüge in den Mitgliedstaaten der EU sind damit innerhalb eines kurzen Zeitraums erheblich vielfältiger geworden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Aushandlungsprozesse zwischen den Nationalstaaten und das Funktionieren der europäischen Institutionen, sondern auch auf die materiellen europäisierten Politiken, etwa auf die Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik, die Umweltpolitik usw. Selbst europäisierte Politiken weisen in den Nationalstaaten der EU eine große Bandbreite auf — und zwar trotz des Drucks, der von der fortschreitenden Integration auf die in der EU vereinten Länder ausgeht, ihre Politiken zu harmonisieren. Trotz mancher unstrittig konvergenten Entwicklungen sind die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten noch immer erheblich — und sie werden es wohl auch in Zukunft bleiben. Angesichts der Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den EU-Staaten versteht sich dieser Band nicht als weiterer Beitrag zu dem mittlerweile durchaus erfreulichen Forschungsstand über das politische System der Europäischen Union, sondern er vergleicht auf der Grundlage verschiedener forschungsleitender Fragestellungen die Besonderheiten und Gemeinsamkeiten der EU-Mitgliedstaaten.
Oscar W. Gabriel, Sabine Kropp

Rahmenbedingungen in der Politik

Frontmatter
Demokratieentwicklung und demokratische Qualität
Auszug
Die Europäische Integration beruht seit ihren Anfängen auf einem gemeinsamen Wertekanon. Dazu gehört unabdingbar — und mehr als nur ein Blick auf die wirtschaftliche Integration vermuten läst — das Bekenntnis zur demokratischen Ordnung. Dabei galt das Bestreben zunächst der Sicherung des demokratischen Fundaments der Mitgliedstaaten, insbesondere in jenen mit einer damals erst kürzlich überwundenen autokratischen/totalitären Vergangenheit. Die Bedeutung dieser normativen Ausrichtung zeigte sich im Folgenden markant in den Erweiterungsetappen. Mit der Erklärung, dass nur demokratische Staaten Mitglieder des europäischen Integrationssystems (EG, EU) werden können, wurde maßgeblich die Demokratisierung der beitrittswilligen Anrainerstaaten unterstützt (Kneuer 2006). Betraf dies zunächst im Zuge der Süderweiterung Spanien, Griechenland und Portugal, so schloss dies im Rahmen der Osterweiterung die Staaten Mittelosteuropas ein. Auch im Kontext der Beitrittsüberlegungen der Türkei spielt die Demokratie eine zentrale Rolle. Deren Bedeutung zeigt sich gleichfalls im Konzept der Good Governance, das die Rahmenverträge mit den AKP-Staaten (zuletzt Cotonou) kennzeichnet.
Hans-Joachim Lauth
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen: Grundrechte, Staatszielbestimmungen und Verfassungsstrukturen
Auszug
Mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 wird „die politische Finalität“ der Europäischen Integration, die für viele Europapolitiker schon hinter der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft stand, die sich jedoch nicht im Vertragstext niedergeschlagen hatte, nun offen bekundet: Ziel der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Politische Zusammenarbeit ist es, „gemeinsam zu konkreten Fortschritten auf dem Weg zur Europäischen Union beizutragen“ (EEA Art. 1). Der Vertrag von Maastricht, unterzeichnet am 7. Februar 1992, begründet diese Europäische Union. Wie immer sie genau aussehen mag, mit ihrer Schaffung stellt sich das Problem der politischen Homogenität. Politische Zusammenschlüsse und eben auch die Europäische Integration können umso eher gelingen, je größer die Ähnlichkeit der politischen Grundprinzipien und Grundstrukturen ihrer Mitglieder ist. Bundesstaatliche Verfassungen wie die der USA, der Schweiz oder der Bundesrepublik Deutschland enthalten derartige Homogenitätsvorschriften, die für den Zusammenhalt und die Dauerhaftigkeit des Gesamtstaates erforderlich erscheinen.
Adolf Kimmel
Sozialstruktur und gesellschaftlicher Wandel
Auszug
Der Blick auf die Sozialstruktur einer Gesellschaft legt viele der Aufgaben offen, die Politik zu bewältigen hat (beispielsweise die Beseitigung von Arbeitslosigkeit). Die Sozialstruktur einer Gesellschaft enthält aber auch viele Bedingungen, mit denen Politik zu rechnen hat (so die Bevölkerungsentwicklung), viele Ziele, die der Politik vorgegeben werden (z. B. die Interessen politischer Lager und die Werte sozialer Bewegungen). Nicht zuletzt spiegelt die Sozialstruktur auch viele Wirkungen politischer Maßahmen (etwa die Verbesserung der Stellung der Frau in der Gesellschaft, die Milderung des Armutsrisikos der älteren Bevölkerung und die Behebung von Infrastrukturmängeln auf dem Lande).
Stefan Hradil
Wirtschaftliche Entwicklung und Modernisierung
Auszug
Die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten, der Grad der ökonomischen Modernisierung und des damit produzierten gesellschaftlichen Wohlstandes finden ihre wesentliche Grundlage im wirtschaftlichen Einigungsprozess Europas. Der Prozess der schrittweisen Marktschaffung, Marktvertiefung und Markterweiterung, die effektive Gestaltung der supranationalen Wirtschaftsordnung und weiterer wachstumsrelevanter Politikfelder durch die Gemeinschaft haben maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg der Mitgliedstaaten beigetragen, insbesondere derjenigen Staaten, die am längsten bei dem Integrationsprojekt mitmachen: Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in den 1950er Jahren stehen der Gemeinsame Markt und die sukzessive Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten auf der Agenda. Die Europäische Union als Wirtschaftsunion ist daher Ausgangspunkt und zugleich Kernstück der europäischen Einigung im Rahmen eines umfassenden Integrationsprozesses. Während die EGKS zunächst sechs Mitgliedsländer hatte, gehören der Europäischen Union 56 Jahre später 27 Mitgliedsländer an. Aus einer reinen Wirtschaftsunion ist eine politische Union mit umfassenden Regelungsbefugnissen entstanden — auch wenn die politische und soziale Integration weit weniger fortgeschritten ist als die wirtschaftliche (vgl. Bornschier 2000; Kirchner 2005; Pfetsch 2005; Wagener et al. 2006).
Volker Kunz, Johannes Marx
Die Europäisierung der Regierungssysteme
Auszug
Der Begriff „Europäisierung“ fand mit der fortschreitenden Europäischen Integration zunächst ausschließich mit Blick auf die Entwicklung supranationaler Institutionen, Normen und Politiken Eingang in die politikwissenschaftliche Literatur (Knill/Winkler 2006: 216). Von dieser, traditionell als Vergemeinschaftung politischer Aufgaben bezeichneten Dimension, die auf die Übertragung ehemals nationalstaatlicher Kompetenzen auf die Europäische Union abhebt, gilt es ein Analysekonzept abzugrenzen, wie es diesem Beitrag zugrunde liegt. Es versteht den Kompetenztransfer nach „Brüssel“ nicht mehr als primären Untersuchungsgegenstand, sondern vielmehr als Ausgangspunkt wissenschaftlichen Bemühens. Kurz gesagt richtet sich das Augenmerk der neueren Europäisierungsliteratur somit auf die Veränderungen auf der Ebene der Nationalstaaten, die durch die Europäische Integration verursacht worden sind.
Heinrich Pehle, Roland Sturm

Bürger und Politik

Frontmatter
Politische Einstellungen und politische Kultur
Auszug
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Europa nicht nur eine geographische Einheit, sondern auch einen durch die Werte des Christentums und der bürgerlich-liberalen Aufklärung geprägten Kulturraum. Die Idee einer gemeinsamen kulturellen Identität der Europäer, die der Vision eines politischen vereinten Europa von Anfang zugrunde lag, wurde durch die Erweiterungswellen der 1970er und 1980er Jahre nicht infrage gestellt. Ungeachtet der zwischen ihnen bestehenden Unterschiede waren die 15 Staaten, die bis zum Jahr 2004 der Europäischen Union angehörten, in eine kulturelle Tradition eingebunden, in welcher die Werte des Christentums, der Aufklärung und des demokratischen Sozialismus zusammenfließen.
Oscar W. Gabriel
Die Europäische Integration aus Sicht der Bevölkerung: Akzeptanz trotz Vielfalt?
Auszug
Die Europäische Union zeichnet sich nicht nur durch unterschiedliche sozioökonomische Bedingungen und Institutionengefüge in ihren Mitgliedsländern, sondern auch durch nationale Besonderheiten im Verhältnis der Bürger zur Politik und in den Meinungen zum Europäischen Integrationsprojekt aus. Diese Vielfalt ist durch das Anwachsen der EU im Zuge der letzten Erweiterungsrunden zu einer Gemeinschaft von knapp 500 Millionen Bürgern aus 27 Staaten zweifellos noch größer geworden. Man muss aber auch davon ausgehen, dass es eines gewissen Konsenses in den Vorstellungen von der zukünftigen Gestalt Europas und in den Einstellungen der Bürger aller Länder zur Europäischen Politik bedarf: Mit der Transformation der EU von einem auf Elitenebene geregelten ökonomischen Zweckverband zu einem Herrschaftsverband mit demokratischem Legitimitätsanspruch bekommt die Zustimmung der Bevölkerung zum Integrationsprojekt eine neue Qualität. Wie die Volksabstimmungen über eine Verfassung für Europa in Frankreich oder den Niederlanden gezeigt haben, ist die EU als Elitenprojekt mit einem „permissive consensus“ (Lindberg/ Scheingold 1970: 38ff.) der Bürger nicht mehr denkbar. Eine politische Union, in der bindende Entscheidungen und auch Verteilungsfragen nicht mehr nur einstimmig beschlossen werden, kann sich ohne das Vorhandensein gemeinsamer Vorstellungen der Bevölkerung von den normativen Grundlagen, der institutionellen Ausgestaltung und den Grenzen des Herrschaftsverbandes und ohne eine gewisse übereinstimmung der entsprechenden Vorstellungen von Eliten und Bevölkerung nur schwer weiterentwickeln (vgl. Brettschneider et al. 2003: 10).
Eva-Maria Trüdinger
Direkte Demokratie
Auszug
Der Begriff direkte Demokratie bezeichnet einen spezifischen Modus der konventionellen Teilnahme der Bürger am politischen Entscheidungsprozess: den Modus der Abstimmung. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass keine Entscheidungsvollmacht übertragen, sondern über eine Sachfrage unmittelbar vom Volk entschieden wird (vgl. Jung 2001: 13). Während Wissenschaftler und Praktiker lange Zeit einen Disput darüber führten, inwieweit direktdemokratische Verfahren mit den Entscheidungsstrukturen eines repräsentativen Systems kompatibel seien, ist heute ein Konsens erreicht, dass sich repräsentative und direktdemokratische Elemente in einer Demokratie nicht ausschließn (vgl. u. a. Scheuch 2002; Weixner 2002). Ganz im Gegenteil vertreten einige Forscher die Ansicht, dass die mehr oder weniger starke Ergänzung repräsentativer Entscheidungsmodi durch direkte Bürgerbeteiligung förderlich für die Akzeptanz und Unterstützung demokratischer Staaten sei. Vor allem im Zusammenhang mit der oft behaupteten Vertrauenskrise des Parteienstaats bzw. der politischen Klasse wird angeführt, dass direktdemokratische Verfahren neue Partizipationsressourcen und Identifikationspotentiale auf dem Weg von einer „Zuschauerdemokratie“ hin zu einer „Bürgerdemokratie“ bieten können (vgl. Batt 2006: 16). Im Gegensatz zu den klassischen, personen- bzw. parteibezogenen Beteiligungsformen — wie der Wahl oder Abberufung von Politikern und Regierungen — ermöglichen direktdemokratische Verfahren den Bürgern themenspezifische Partizipation. Nach Auffassung der Befürworter direkter Demokratie trägt dies zur Öffnung parteiendemokratischer Machtstrukturen bei, indem die politischen Eliten einen sachbezogenen Diskurs mit der Bevölkerung führen und diese in ihre Entscheidungen einbeziehen müssen.
Melanie Walter-Rogg
Politische und soziale Partizipation
Auszug
In der modernen Demokratietheorie besteht übereinstimmung darin, dass die Institutionalisierung allgemeiner und gleicher Partizipationsrechte sowie ihre Nutzung durch die Bevölkerung zu den unverzichtbaren Merkmalen der Demokratie gehören. Robert A. Dahl (1971) beschreibt die Demokratisierung von Staaten als Prozess der Institutionalisierung von Partizipation (Inklusivität) und Wettbewerb (Liberalisierung). Nach Rokkan (1971) vollzieht sich die Modernisierung von Staaten und Gesellschaften als schrittweise Bewältigung von Entwicklungskrisen. Als deren Abschluss sieht er die Lösung der Partizipations- und der Verteilungskrise durch die Institutionalisierung von Demokratie und Wohlfahrtsstaat an.
Oscar W. Gabriel, Kerstin Völkl
Wahlsysteme und Wahlrecht
Auszug
Wahlsysteme können erst dann ihre Funktion erfüllen, wenn das Institut der demokratischen Wahl gewährleistet ist (Nohlen 2004a; Derichs/Heberer 2006). Kommt Wahlen für die demokratische Legitimation eines politischen Systems keine oder nur eine geringe Rolle zu, so ist der jeweilige Wahlmodus ganz zu vernachlässigen. Bei den Staaten der EU handelt es sich jedoch ausnahmslos um demokratische Verfassungsstaaten, in denen Wahlen kompetitiven Charakter tragen. Sie entscheiden über die Zusammensetzung des Parlaments und damit indirekt auch darüber, wer regiert. Wahlsysteme sind Verfahren, mittels derer die Stimmenanteile der Parteien in Mandate umgesetzt werden. Zum Wahlrecht — die Terminologie in der Wissenschaft ist nicht eindeutig — gehören alle einschlägigen Regelungen, die nicht das Problem der Umwandlung von Stimmen in Mandate berühren (z. B. das Wahlalter oder die Dauer der Legislaturperiode)
Eckhard Jesse
Wählerverhalten
Auszug
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind repräsentative Demokratien (Ismayr 2003, 2004). In dieser Form der Demokratie bestimmen Bürger in Wahlen Repräsentanten auf Zeit, die an ihrer Stelle allgemein verbindliche Entscheidungen treffen. Ohne Wahlen kann Entscheidungsgewalt nicht demokratisch delegiert werden, weshalb die Wahl ein Kernelement der repräsentativen Demokratie ist. Mit der Delegation ist die Zielvorstellung verbunden, dass die Entscheidungen der Repräsentanten in Einklang mit den Präferenzen der Bürger stehen (Dahl 1989: 95). In der Responsivitätskette von den Präferenzen der Bürger bis hin zu den Elitenentscheidungen bildet das Wahlverhalten ein wichtiges Glied (Powell 2000, 2004; Schedler 2002). Bei einer Wahl können die Bürger nach ihren Präferenzen einzelne oder zu Parteien zusammengeschlossene Kandidaten auswählen. Für die Rückkopplung zwischen Bürgerpräferenzen und Elitenentscheidungen kommt es nicht nur darauf an, wofür sich Bürger entscheiden, sondern auch wie und weshalb sie dies tun. Orientieren sie sich an langfristigen politischen Loyalitäten, so dass die Wahlentscheidung für sie keine echte Entscheidung ist, könnten sich die Gewählten ihrer Wähler sicher wähnen und den Wünschen der Bürger weniger Aufmerksamkeit schenken. Wägen die Bürger hingegen immer wieder von neuem ab, für wen sie votieren, sehen sich Kandidaten und Parteien einem größeren Wettbewerbsdruck ausgesetzt (Zohlnhöfer 1980; Schoen 2003: 31ff.). Wie sie um Stimmen werben können, hängt davon ab, welche Faktoren die Entscheidungen der Bürger maßgeblich beeinflussen: Lassen sich die Bürger von in die Zukunft gerichteten Zusagen leiten, kann ihr Votum als Auftrag interpretiert werden, diese Versprechen nach der Wahl einzulösen (Kelley 1983: 126ff.; Dahl 1990).
Harald Schoen

Das intermediäre System

Frontmatter
Parteiensysteme
Auszug
Die Osterweiterungen der Europäischen Union im Mai 2004 und Januar 2007 haben nicht nur die Gestalt der EU verändert, sondern auch die europäisch-vergleichende Parteiensystemforschung vor neue Herausforderungen gestellt. Konnte man sich bisher auf die etablierten westeuropäischen Parteiensysteme konzentrieren, so kamen nun — neben Malta und Zypern — zehn ostmitteleuropäische Staaten hinzu, in denen sich pluralistische Parteiensysteme unter vollkommen anderen Kontextbedingungen erst vor gut einem Jahrzehnt herausgebildet hatten. Bisher hat sich die Parteienforschung noch wenig auf diese neue Situation eingestellt, d. h.: vergleichende Analysen der Parteiensysteme der 27 heutigen EU-Mitgliedstaaten1 sind noch dünn gesät2 und die neuesten umfassenden Publikationen halten die Trennung aufrecht.3
Oskar Niedermayer
Interessenverbände
Auszug
Seit Alexis de Tocqueville (1986: 287ff.) im Assoziationswesen eine Ursache für die Stärke der amerikanischen Demokratie erkannte, sind solche Dimensionen zivilgesellschaftlichen Engagements Gegenstand sozialwissenschaftlicher Reflexion. Die dritte Welle der Demokratisierung in den 1970er und 1980er Jahren und der Umbruch in Osteuropa nach 1989 haben Tocquevilles hellsichtige Beobachtungen bestätigt und erneut gezeigt, dass sich in Verbänden und Vereinen bürgerliche Freiheitsrechte und politische Partizipationsansprüche manifestieren und diese zur Stabilität und Konsolidierung von Demokratien beitragen können (Sandschneider 1999). Die vergleichende Interessengruppenforschung schließt an diese Themenstellungen an. Sie beschäftigt sich mit den Voraussetzungen funktionaler Interessenvermittlung ebenso wie sie die inner- und zwischenverbandlichen Strukturen untersucht, um den Beitrag privater Interessenregierungen für gesellsch aftliche Integration und staatliche Steuerungsfähigkeit zu erschließen.
Werner Rentier, Peter Rütters
Massenmedien und politische Kommunikation in den Ländern der Europäischen Union
Auszug
Massenmedien übernehmen als soziale Mediatoren vielfältige Leistungen für den Bestand und die Fortentwicklung moderner Gesellschaften (vgl. McQuail 2000). Vor allem ihre Fähigkeit, über gesellschaftlich relevante, nicht für jedermann zugängliche Ereignisse zu berichten, d. h. ihre Informationsfunktion, lässt sie in gesellschaftlicher und sozial-integrativer Hinsicht unverzichtbar erscheinen.1 Dies gilt insbesondere für die Sphäre des Politischen, in der sich die Massenmedien in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr zu Zentralinstanzen der Politikdarstellung und Politikwahrnehmung entwickelt haben. Dabei gewährleisten sie jenen „Brückenschlag zwischen Individuum und Politik“ (Klingemann/Voltmer 1989: 221), der lange Zeit den “klassischen“ Instanzen politischer Meinungsbildung und Interessenvermittlung (z. B. Parteien, Gewerkschaften) vorbehalten war.
Jens Tenscher

Staatsorganisation, Institutionen der Entscheidung und Implementation

Frontmatter
Parlament, Regierung, Staatsoberhaupt
Auszug
Eines der zentralen Spannungsdreiecke, in welchem Politik in den Ländern der EU stattfindet, bilden die drei zentralstaatlichen Akteure Parlament, Staatsoberhaupt und Regierung. Zwischen diesen drei Akteuren gibt es sehr unterschiedliche, gleichwohl aber nach wenigen zentralen Dimensionen klassifizierbare verfassungsrechtliche Beziehungen. Je nach der Art dieser Beziehungen pflegt man zwischen parlamentarischen und präsidentiellen Systemen zu unterscheiden. Wir dokumentieren in diesem Artikel für alle Mitgliedstaaten der EU die wichtigsten formalen verfassungsrechtlichen Merkmale dieses Spannungsdreiecks. Dabei ist es kein Geheimnis, dass solche Typologien — wie immer in der Wissenschaft — auch ihre Ecken und Kanten besitzen und teilweise kontrovers diskutiert werden. So stoßen wir sehr bald auf eine interessante harte Nuss. Sie ist inzwischen zu der beliebten — teilweise sogar dogmatisch diskutierten — Frage avanciert: Gibt es neben dem parlamentarischen und dem präsidentiellen Typus noch die „semi-präsidentielle“ Regierungsform?
Herbert Döring, Christoph Hönnige
Parlamente in der EU: Gesetzgebung und Repräsentation
Auszug
Parlamente stehen ständig unter Druck. Schon in ihrer Entstehung sind Paradoxien angelegt, in ihrer Entwicklungsgeschichte haben sich mancherlei Spannungsverhältnisse aufgetan, und spätestens seit sie im demokratisierten Parlamentarismus des 20. Jahrhunderts in (West-)Europa zum Kernstück der politischen Willensbildung und Entscheidung wurden, sind sie wie keine andere Institution höchst unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Erwartungen ausgesetzt. Die Parlamente selbst haben variantenreich darauf reagiert, immer aber an ihrem Anspruch festgehalten, unhintergehbare Letztinstanzen der demokratischen Legitimation allgemeinverbindlichen politischen Handelns zu sein.
Suzanne S. Schüttemeyer, Sven T. Siefken
Koalitionsregierungen
Auszug
Die Koalitionsforschung zählt zu den Kernbereichen der vergleichenden Regierungslehre. Eine Zusammenstellung der nationalen Regierungen in Europa zeigt, dass Koalitionsregierungen in den Mitgliedstaaten der EU die am weitesten verbreitete Regierungsform sind — daran hat sich auch nach dem Beitritt von zwölf neuen Staaten zur EU im Gros Ben und Ganzen nichts geändert. Einer internationalen Vergleichsstudie in 17 europäischen Demokratien zufolge bestanden zwischen 1945 und 1999 nur 13 Prozent aller Regierungen aus einer einzigen Partei, während rund 63 Prozent formale Koalitionsregierungen waren und in 23 Prozent der erhobenen Fälle Minderheitsregierungen zustande kamen (vgl. Saalfeld 2007: 180). Sowohl in den alten Mitgliedstaaten als auch in den mittel- und südosteuropäischen Ländern dominieren parlamentarische Regierungssysteme, in denen Parteien die wesentlichen kollektiven Akteure sind und in denen aufgrund der Fragmentierung der Parteiensysteme eine Partei zumeist nicht alleine die Mehrheit an Mandaten erringen kann. Jedoch gibt es, was die Funktionsweise und die Stabilität von Regierungen betrifft, auffallende Unterschiede zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten. Mehr als in vielen der alten Mitgliedstaaten der EU häufen sich bei den Neumitgliedern Regierungs- und Koalitionskrisen, was nicht zuletzt auf die auch 15 Jahre nach den Systemwechseln höchst dynamische Entwicklung der osteuropäischen Parteiensysteme und die damit einhergehende geringere Stabilität der Fraktionen in den nationalen Parlamenten zurückzuführen ist (vgl. Shabad/Slomczynski 2004). Aufgrund des ständigen Wandels der Parteienlandschaft ist es ein recht anspruchsvolles Unterfangen, empirische Befunde für Koalitionsregierungen in Mittelost- und Südosteuropa aufzubereiten — dies gilt erst recht, wenn man die neuen EUStaaten systematisch in eine den westeuropäischen Raum überschreitende Analyse von Koalitionsregierungen einzuordnen versucht (vgl. Grotz 2007: 111f.; Kropp et al. 2002; Pridham 2002).
Sabine Kropp
Föderalismus in Europa — Europäischer Föderalismus
Auszug
Föderationen bestehen spätestens seit dem Attisch-Delischen Seebund. Die moderne Föderation ist eng verkoppelt mit der Entstehung der USA. Dort entwickelte sich zwischen 1634 und 1787 ein Staatenbund, eine Konföderation einzelner Staaten, zu einer Föderation mit bundesstaatlicher Verfassung. Die theoretische Fundierung lieferten die „Federalist Papers“, Zeitungsbeiträge der Autoren Hamilton, Madison und Jay. Auf dem alten Kontinent ist der Föderalismusgedanke u. a. in den Schriften von Montesquieu (Geist der Gesetze) und Kant (Zum ewigen Frieden) gegenwärtig.
Jürgen Dieringer
Kommunen in der EU
Auszug
In den mittlerweile 27 Mitgliedstaaten der EU gibt es über 100.000 Städte und Gemeinden. Sie bilden die unterste Verwaltungs- und Entscheidungsebene innerhalb des von Politikverflechtung gekennzeichneten europäischen Mehrebenensystems.1 EU-Entscheidungen wirken in großem Umfang direkt oder indirekt auf das Handeln der Kommunen ein. So haben mittlerweile schätzungsweise zwei Drittel aller kommunalrelevanten Vorschriften ihren Ursprung in der EU. Diese betreffen Bereiche wie die Gewährung kommunaler Beihilfen, die Wirtschaftsförderung, den Betrieb von Abfalldeponien, die Behandlung kommunaler Abwässer, die Energie- und Umweltpolitik, die Vergaberegelung öffentlicher Aufträge, das Arbeitszeitrecht, die Gleichstellungspolitik und den Lärmschutz um nur einige zu nennen. Außerdem sind die Kommunen ein Partner der EU-Kommission bei der Umsetzung des „Plan D“ (2005). Durch Demokratie, Dialog und Diskussion („D“) sollen die Bürger verstärkt in überlegungen zu der zukünftigen Ausrichtung der EU einbezogen werden. Die Kommunen sind für die europaweite Umsetzung der Entscheidungen aus Brüssel damit unverzichtbar. Allerdings gewinnen die Kommunen darüber hinaus Bedeutung im Hinblick auf zwei zentrale Aspekte europäischen Regierens.
Angelika Vetter, Gábor Soós
Die öffentliche Verwaltung der EU-Staaten
Auszug
Öffentliche Verwaltung ist auch in der erweiterten europäischen Staatengemeinschaft allgegenwärtig. Sie vollzieht regel- und gesetzesgebunden Aufgaben des Staates, sie ist als politische Verwaltung an der Erarbeitung und Formulierung von Politikzielen (die auf sie wiederum zurückwirken) beteiligt, erbringt mehr oder minder sichtbar im öffentlichen Auftrag Leistungen für die Gesellschaft, nimmt in verschiedenen Formen Eingriffe in die Lebenswelt von Bürgern und gesellschaftlichen Akteuren vor, bildet daher eine Schnittstelle zwischen Staat und Gesellschaft (Holtmann 2005: 335) und ist — nicht zuletzt deshalb — auch immer wieder der Kritik ausgesetzt (Bossaert/Demmke 2002: 24). Das in der Allgemeinheit vorherrschende Bild der öffentlichen Verwaltung ist zumeist behaftet mit einer Reihe von (negativen) Vorurteilen und Klischees (Demmke 2005: 7, 65ff.). Es verbindet sich in aller Regel mit einem, im Gegensatz zum idealtypischen Verständnis Max Webers, negativ besetzten Begriff von Bürokratie. Sie gilt den einen als reformresistent, den anderen als zu einflussreich und den nächsten schließlich als ineffizient. Öffentliche Verwaltung ist aber nicht gleich öffentliche Verwaltung. Das gilt sowohl innerstaatlich als auch im internationalen Vergleich. Der vorliegende Beitrag versucht daher gemeinsame Entwicklungslinien und Unterschiede der öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten anhand aktueller Forschungsfragen und Probleme der politischen Praxis herauszuarbeiten. Dafür werden zuerst einleitend die wichtigsten Veränderungsprozesse dargestellt, denen öffentliche Verwaltungen in Europa in den letzten Jahren unterlagen. Danach wird auf den europäischen Kontext nationalstaatlicher Verwaltungspraxis und die dazu stattfindende Diskussion über die Möglichkeit der Entstehung eines europäischen Verwaltungsraumes eingegangen.
Peter Haensch, Everhard Holtmann
Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich
Auszug
Mit der Aufnahme Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007 hat die Osterweiterung der Europäischen Union einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Aus der ursprünglichen „Sechsergemeinschaft“ der Europäischen Gemeinschaft von 1957 ist nach den Erweiterungsschritten der Nord-, Süd- und Osterweiterung ein „Staatenverbund“ (so die Diktion des Bundesverfassungsgerichts in seiner Maastricht-Entscheidung von 1993; BVerfGE 89, 155) geworden, der nicht weniger als 27 Staaten und eine Bevölkerung von fast 500 Millionen Menschen umfasst. Der jüngste Erweiterungsschritt um die zwölf süd- und osteuropäischen Staaten 2004 bzw. 2007 hat zudem die Systemwechselprozesse der ehemals kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas zu einem krönenden Abschluss gebracht (vgl. zur Osterweiterung allgemein Alber/Merkel 2006).
Sascha Kneip

Politikinhalte

Frontmatter
Öffentliche Aufgaben und ihre Finanzierung
Auszug
Öffentliche Haushalte werden gemeinhin als „Regierungsprogramme in Zahlen“ bezeichnet (vgl. Rürup 1971: 13; Böhret 1970: 176). Zumindest die Staatstätigkeit, die zu Ausgaben oder zu Mindereinnahmen in den öffentlichen Budgets der EU-Mitgliedstaaten führt, kann auch über diese Zahlenwerke bzw. — ex post — über die Daten der Finanzstatistik analysiert werden. Der Zugang über die finanzwirtschaftlichen Daten ermöglicht zudem eine Analyse von staatlichen Interventionen quer zu den Politikfeldern und im Hinblick auf die eingesetzten finanzwirtschaftlichen Instrumente („Eigenproduktion“ öffentlicher Güter, Sozialtransfers und Subventionen). Weitere Zugänge zu ländervergleichenden Betrachtungen ergeben sich auf der Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte, die eben nicht nur über Steuern finanziert werden, sondern auch — häufig dann über separate Haushalte von Sozialversicherungsträgern - über Sozialversicherungsbeiträge sowie in deutlich unterschiedlichem Maß über weitere Einnahmen aus Zuweisungen von anderen öffentlichen Haushalten, Gebühren und Beiträgen als Entgelteinkünfte sowie Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit der öffentlichen Hand. Aber auch im Hinblick auf die Art und die Zusammensetzung der Steuereinnahmen selbst unterscheiden sich Nationalstaaten. Weitere Unterschiede finden sich bei Bemessungsgrundlagen sowie Grenz- und Spitzensteuersätzen einzelner Steuern, die im Standortwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten ebenso instrumentiert werden als auch gegenüber anderen Ländern der Welt.
Gisela Färber
Wirtschaftspolitik
Auszug
Es gehört zu den geflügelten Worten des politischen Diskurses in Deutschland, dass 70 oder 80 Prozent aller wirtschaftsrelevanten Rechtsmaterien mittlerweile „aus Brüssel“ kommen. Dieser Anteil dürfte in den anderen Mitgliedstaaten mindestens gleich hoch sein, in den neuen Mitgliedstaaten eher sogar höher. Insofern hat die Europäisierung1 auch (und vor allem) die Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten erfasst. Die Wirtschaftspolitik der EU-Staaten lässt sich weder deskriptiv noch erklärend ohne Berücksichtigung dieser Entwicklung adäquat erfassen. Das für die Bürgerinnen und Bürger der EU augenfälligste Beispiel hierfür ist die Einführung einer europäischen Währung in der Eurozone. Hinter ihr steht die Europäisierung der Währungs- bzw. Geldpolitik, deren wichtigste Institution, die Europäische Zentralbank (EZB), mittlerweile ihre Heimat in Frankfurt am Main gefunden hat. Man könnte viele weitere wirtschaftspolitische Handlungsfelder aufführen, die ehemals vollständig in nationaler Souveränität der Mitgliedstaaten bearbeitet wurden, und Zug um Zug, wenngleich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und Wirkungsrichtung, der Europäisierung unterliegen: die Wettbewerbs- und Subventionspolitik (z. B. Beihilfekontrolle), das Ausbildungs- und Handwerksrecht (z. B. Dienstleistungsrichtlinie), die Energie- und Telekommunikationspolitik (z. B. Strom- und Gasmarkt(beschleunigungs-)richtlinien) und auch die Innovationspolitik (z. B. Lissabon-Strategie).
Markus M. Müller
Der Wohlfahrtsstaat in Europa — Divergenz und Integration
Auszug
Europa ist trotz aller Integrationsbemühungen der letzten Jahrzehnte zwar eine relativ wohlhabende, aber immer noch eine sehr heterogene Weltregion geblieben. Erhebliche soziale, ökonomische und politische Ungleichheiten und Ungleichzeitigkeiten sind charakteristische Momente, unabhängig davon, ob wir Europa als supranationale Einheit oder als eine Reihe von Nationalstaaten betrachten. Mit den verschiedenen realisierten und geplanten Erweiterungen der Europäischen Union hat sich dieses Phänomen sogar noch verstärkt, es besteht immer noch ein Gefälle zwischen Nord und Süd und noch ausgeprägter zwischen Ost und West. Daher sind historisch wie aktuell intensive Formen des Ausgleichs und der Verhandlung nötig, um ein gewisses Maß(vgl. aus unterschiedlichen Perspektiven Crouch 2000; Lehmbruch 1996; Lessenich 2001). Die Parteiensysteme und die industriellen Beziehungen leisten dazu ihren Beitrag, vor allem aber wirkt hier der moderne Wohlfahrtsstaat durch die Regulierung von Märkten und durch seine Sozialpolitik. Im Wohlfahrtsstaat — so eine allgemeine Definition — besteht eine staatliche, über private Vorsorge und gemeinschaftliche Fürsorge hinausgehende Verpflichtung zur sozialen Sicherung und Förderung aller Bürger. Um dies zu gewährleisten, muss der Wohlfahrtsstaat umfangreiche Ressourcen an sich ziehen, die er wiederum in Form von monetären Transfers, sozialen Diensten und Infrastruktur zur Verfügung stellt. Auf diese Weise kommt es zu einer gesellschaftlichen Entwicklung, die als „sozialer Fortschritt“ bezeichnet wird und in deren Rahmen in den vergangenen 110 Jahren die Werte Sicherheit, Wohlfahrt, Freiheit und Gerechtigkeit in hohem Maße realisiert werden konnten.
Josef Schmid
Backmatter
Metadaten
Titel
Die EU-Staaten im Vergleich
herausgegeben von
Oscar W. Gabriel
Sabine Kropp
Copyright-Jahr
2008
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-531-91075-8
Print ISBN
978-3-531-42282-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-91075-8