Psychische Erkrankungen werden häufiger und führen zu steigenden Ausfallzahlen in deutschen Unternehmen. In vielen Organisationen und insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) auf die Berücksichtigung psychischer Faktoren nicht vorbereitet und vernachlässigt damit einen wichtigen Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Organisationsentwicklung. Der Gesetzgeber hat durch eine Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) vorgeschrieben. In der GBpsych werden Arbeitsplätze auf das Vorhandensein von psychisch belastenden Arbeitsplatzfaktoren untersucht und Maßnahmen zu Belastungsreduktion erarbeitet. Die GBpsych schließt damit eine Lücke in der betrieblichen Arbeitsschutzpraxis. Wird die GBpsych als wertvolles Analysewerkzeug ernst genommen und strukturiert durchgeführt, liefert sie Organisationen darüber hinaus einen wichtigen Überblick über Optimierungspotenziale, die für viele Bereiche des BGMs relevant sein können. Dieser Beitrag gibt Antworten auf die Fragen, warum die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ein notwendiger Bestandteil eines ganzheitlichen BGMs ist, wie Unternehmen die GBpsych hierfür am sinnvollsten organisieren sollten und warum die GBpsych in Zukunft immer weiter an Bedeutung gewinnen wird.
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