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2001 | Buch

Die Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung

verfasst von: Christian Otto

Verlag: Centaurus Verlag & Media

Buchreihe : Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Teil. Einleitung
Zusammenfassung
Mit den rechtlichen Grenzen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit wird ein Problemkreis zum Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemacht, der nach beinahe 80 Jahren mehr oder weniger intensiver politischer und juristischer Auseinandersetzung nicht einmal annähernd als gelöst betrachtet werden kann1. Zu verschieden und zu zahlreich sind die vertretenen Positionen und ideologischen Bekenntnisse, als dass, über Einzelprobleme hinaus, von einer klaren oder konsequenten Linie gesprochen werden könnte. Verwaltungsgerichte einerseits und Zivilgerichte ande-rerseits erlassen gegensätzliche Entscheidungen2, Lehrstuhlinhaber kommen zu Ergebnissen, wie sie konträrer nicht sein könnten3 und kommunale Spitzenverbände sowie Wirtschaftsverbände stehen einander nahezu unversöhnlich gegenüber4. Die Stimmung ist mitunter derart gereizt, dass mancherorts bereits „emotionale Ausfälle“ kritisiert werden5 oder aber offene Zurückhaltung geübt wird, um nicht etwa noch mehr Öl ins Feuer zu gieBen6.
Christian Otto
2. Teil. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit
Zusammenfassung
Nach Art. 28 II GG muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Damit erweckt der unmittelbare Verfassungswortlaut den An-schein, es handele sich lediglich um eine Verpflichtung an die Länder, ihrerseits die gemeindliche Selbstverwaltung zu gewährleisten35. Dahingegen wird die Gewährleistung des Art. 28 II GG, auch entgegen ihrer systematischen Stellung, allgemein nicht als Normativbestimmung, sondern als Durchgriffsnorm, d.h. unmittelbar geltende Garantienorm qualifiziert36. In diesem Sinne nimmt, nach weitgehend unbestrittener Ansicht, auch die gemeindliche Wirtschaftsbetätigung an der unmittelbaren verfassungsrechtlichen Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung aus Art. 28 II GG teil37. Ob und in wieweit sich aus dieser verfassungsrechtlichen Gewährleistung konkrete Maßgaben für eine wirtschaftliche Betätigung der Gemein-den ergeben, ist jedoch nach wie vor durchweg umstritten und gilt es deshalb im folgenden Abschnitt zu ermitteln.
Christian Otto
3. Teil. Die kommunalrechtlichen Grenzen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit
Zusammenfassung
Im Anschluss an die Klärung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung sollen in diesem Teil nicht primär die kommunalrechtlichen Grenzen bestimmt werden, sondern vielmehr die gewonnenen verfassungsrechtlichen Direktiven auf die Normen des kommunalen Wirtschaftsrechts angewendet und umgesetzt werden. Zu klären ist, inwieweit sich die jeweiligen Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts der Länder innerhalb des durch die Verfassung abgesteckten Rahmens bewegen und als solche vor dem Hintergrund der Verfassung inhaltlich zu bestimmen sind.
Christian Otto
4. Teil. Die wettbewerbsrechtlichen Grenzen gemeind-licher Wirtschaftstätigkeit
Zusammenfassung
Neben einer Ermittlung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung sowie einer Analyse der spezifischen kommunalrechtlichen Vorschriften, zeichnet sich der Problemkreis der wettbewerbsrechtlichen Betätigungsgrenzen der Gemeindewirtschaft durch eine insbesondere faktische Aktualität aus1367, die ihren Grund in der restriktiven Bewertung privater Rechtspositionen im Verhältnis zur gemeindlichen Wirtschaftsbetätigung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit1368 — unterstützt durch weite Teile der staats- und verwaltungsrechtlichen Literatur1369 — hat 1370. Waren die privaten Wettbewerber früher noch dazu gezwungen, angesichts der kategorischen Ablehnung einfachgesetzlicher subjektiv-öffentlicher Rechte und des kaum jemals aktualisierbaren Grund-rechtsschutzes, auf den Zivilrechtsweg auszuweichen, um innerhalb des spezifisch wettbewerbsrechtlichen Rahmen überhaupt Rechtschutz gegenüber öffentlichen Konkurrenten zu erlangen, so geht die Zivilrechtssprechung heute dazu über, diese Lücke vollständig zu füllen und die öffentlich-rechtlichen Schranken gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit mit Hilfe des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstatbestandes in § 1 UWG umzusetzen. So besteht nun für private Konkurrenten erstmals die Möglichkeit, auf breiter Front bereits gegen die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinden vorzugehen. In der Literatur ist dieser Vorstoß nicht unumstritten1371 und wird insbesondere von Teilen des öffentlich-rechtlichen Schrifttums mit bisweilen überzogener Kritik belegt1372.
Christian Otto
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung
verfasst von
Christian Otto
Copyright-Jahr
2001
Verlag
Centaurus Verlag & Media
Electronic ISBN
978-3-86226-362-2
Print ISBN
978-3-8255-0353-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-362-2