2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Haftung des Aufsichtsrats auf Schadensersatz
verfasst von : Peter Zaumseil
Erschienen in: Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance
Verlag: Gabler Verlag
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Aufsichtsräte, die schuldhaft ihre Pflichten verletzen, können der Aktiengesellschaft auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens haften. Bei dieser zivilrechtlichen Haftung des Aufsichtsrats handelt es sich um ein vergleichsweise erst spät in der Praxis umgesetztes Rechtsgebiet. Pflichtverletzungen von Aufsichtsräten wurden in der Vergangenheit eher durch Abberufung als durch Schadensersatzhaftung sanktioniert. Für den Aufsichtsrat mag dies auf seine über Jahrzehnte vorherrschende Wahrnehmung als ein entbehrliches Gremium der Gesellschaft zurückzuführen sein. Seit einigen Jahren nehmen gerichtliche und außergerichtliche Haftungsfälle von Aufsichtsräten, insbesondere im Zusammenhang mit spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen, jedoch deutlich zu. Dabei fokussierte sich die Betrachtung des Aufsichtsrats auf seine Funktion als Kontrollorgan des Vorstands, das seine Aufsichtspflichten nicht oder nicht genügend vollzogen hat. Mit einem weiteren Anstieg dieser Fälle wird angesichts der gestiegenen öffentlichen Wahrnehmung zu rechnen sein.