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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen im allgemeinen Deliktsrecht

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Bei den im Fokus dieser Arbeit stehenden Verhaltensweisen handelt es sich um mittelbar wirkende Kausalbeiträge, die keinen selbständigen, unmittelbaren Eingriff in ein Schutzgut enthalten, sondern die Rechtsverletzung eines Dritten lediglich ermöglichen oder fördern. Unabhängig davon, ob sich ein solches Verhalten schwerpunktmäßig als aktives Tun darstellt, wie etwa das Betreiben einer Handelsplattform, über die markenrechtsverletzende Plagiate angeboten werden, oder als Unterlassen, wie etwa die mangelhafte Organisation einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch deren Leitungsorgan, ist dieses für sich genommen noch nicht ausreichend. Vielmehr muss der jeweils in Anspruch Genommene gerade zu Handlungen bzw.

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Metadaten
Titel
Die Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen im allgemeinen Deliktsrecht
verfasst von
Johanna Ziegenbalg
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-25106-2_2