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Die künstliche Intelligenz in der Strafrechtsdogmatik

Zur Verantwortung beim Einsatz von intelligenten Agenten und zur (Be-)Strafbarkeit von "e-Personen"

  • 2025
  • Buch

Über dieses Buch

Die digitale Revolution ist im vollen Gange. Künstliche Intelligenz hat bereits jetzt erstaunliche Fähigkeiten und dringt in jeden Winkel des täglichen und beruflichen Lebens vor.
Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit fundamentaldogmatisch, ob das Strafrecht in seiner jetzigen Form den Herausforderungen, die diese Technologie mit sich bringt, gewachsen ist. Wer ist für das Verhalten der KI strafrechtlich verantwortlich? Der Mensch? Welcher Mensch? Womöglich die KI selbst?
Hierzu beleuchtet er den Status quo, wagt aber auch einen Blick in die Zukunft. Er befasst sich mit den Grundlagen der Handlung und der Schuld und nimmt einen Vergleich mit Ansätzen für die Strafbarkeit von Unternehmen als weiterer nicht-menschlicher Entität vor.

Inhaltsverzeichnis

  1. Frontmatter

  2. Einleitung

    Lasse Ferdinand Quarck
    Zusammenfassung
    Das digitale Zeitalter ist angebrochen. Die Welt wird auch und vor allem durch das Internet und die Möglichkeit, große Mengen Daten zu speichern und in Echtzeit zu verwalten und zu nutzen („Big Data“), immer vernetzter. Auch der Alltag verschiebt sich ins Digitale.
  3. Begriffliche und technische Grundlagen

    Lasse Ferdinand Quarck
    Zusammenfassung
    Um künstliche Intelligenzen und ihre Manifestationen fundiert rechtswissenschaftlich einordnen zu können, bedarf es zunächst eines wenigstens grundlegenden Verständnisses: Wie funktioniert und wie lernt KI? Inwieweit ähneln oder unterscheiden sich algorithmische bzw. künstlich intelligente Prozesse von denjenigen, die im menschlichen Gehirn ablaufen? Und welche Auswirkungen hat das auf das Verständnis juristischer Fachtermini und deren zugrundeliegender Dogmatik?
  4. Verantwortlichkeit für die KI und Verantwortungsdiffusion

    Lasse Ferdinand Quarck
    Zusammenfassung
    Algorithmische Fehlentscheidungen sind – ebenso wie menschliche – im Rechtsverkehr nicht gänzlich vermeidbar. Die Bewertung einer Aktion eines intelligenten Agenten als fehlerhaft wird spätestens dann vorzunehmen sein, wenn durch sie fremde Rechtsgüter ungerechtfertigt geschädigt werden. Der Algorithmus wird zwischen mehreren Handlungsalternativen zwar stets diejenige wählen, die das optimale Verhältnis von Risiko und Erfolgswahrscheinlichkeit im Sinne der Nutzenfunktion aufweist.
  5. Verantwortlichkeit der KI

    Lasse Ferdinand Quarck
    Zusammenfassung
    Fehlt es an einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Menschen für die erfolgsursächliche Handlung des intelligenten Agenten, so stellt sich also die Frage, ob nicht die KI selbst verantwortlich sein kann. Das verbietet sich schon auf den ersten Blick bei (noch) schwachen KI-Systemen, also insbesondere solchen, die nur eine domänespezifische Intelligenz aufweisen. Niemand würde heutzutage auf die Idee kommen, den Roboter-Arm in der Autofabrik zu bestrafen, wenn dieser einen Arbeiter verletzt.
  6. Täterschaftliche Begehung mit oder mittels KI

    Lasse Ferdinand Quarck
    Zusammenfassung
    Nimmt man die Schuld- und insb. Handlungsfähigkeit von intelligenten Agenten an, können sie also grundsätzlich Tatbeteiligte sein, so ergeben sich daraus auch Folgen für die §§ 25 ff. StGB. Verursacht eine KI einen strafrechtlichen Erfolg, überschreitet der intelligente Agent also die vorgesehene Nutzenfunktion, ist neben einer KI-Strafbarkeit, auch und nicht zuletzt an eine Verantwortung der involvierten menschlichen Akteure zu denken.
  7. Folgeüberlegungen

    Lasse Ferdinand Quarck
    Zusammenfassung
    Nimmt man an, dass intelligente Agenten Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit und Rechtssubjektivität besitzen, ergeben sich darüber hinaus eine Reihe Folgeprobleme, die allerdings nicht mehr Teil der eigentlichen Arbeit sind und daher nur überblicksartig dargestellt werden sollen. Das betrifft zum einen das Wesen der konkret zu verhängenden Sanktion und zum anderen den Umfang der Rechtssubjektivität, die oben dem Grunde nach angenommen wurde.
  8. Backmatter

Titel
Die künstliche Intelligenz in der Strafrechtsdogmatik
Verfasst von
Lasse Ferdinand Quarck
Copyright-Jahr
2025
Electronic ISBN
978-3-658-50504-2
Print ISBN
978-3-658-50503-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-50504-2

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