Die künstliche Intelligenz in der Strafrechtsdogmatik
Zur Verantwortung beim Einsatz von intelligenten Agenten und zur (Be-)Strafbarkeit von "e-Personen"
- 2025
- Buch
- Verfasst von
- Lasse Ferdinand Quarck
- Verlag
- Springer Fachmedien Wiesbaden
Über dieses Buch
Die digitale Revolution ist im vollen Gange. Künstliche Intelligenz hat bereits jetzt erstaunliche Fähigkeiten und dringt in jeden Winkel des täglichen und beruflichen Lebens vor.
Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit fundamentaldogmatisch, ob das Strafrecht in seiner jetzigen Form den Herausforderungen, die diese Technologie mit sich bringt, gewachsen ist. Wer ist für das Verhalten der KI strafrechtlich verantwortlich? Der Mensch? Welcher Mensch? Womöglich die KI selbst?
Hierzu beleuchtet er den Status quo, wagt aber auch einen Blick in die Zukunft. Er befasst sich mit den Grundlagen der Handlung und der Schuld und nimmt einen Vergleich mit Ansätzen für die Strafbarkeit von Unternehmen als weiterer nicht-menschlicher Entität vor.
Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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Einleitung
Lasse Ferdinand QuarckZusammenfassungDas digitale Zeitalter ist angebrochen. Die Welt wird auch und vor allem durch das Internet und die Möglichkeit, große Mengen Daten zu speichern und in Echtzeit zu verwalten und zu nutzen („Big Data“), immer vernetzter. Auch der Alltag verschiebt sich ins Digitale. -
Begriffliche und technische Grundlagen
Lasse Ferdinand QuarckZusammenfassungUm künstliche Intelligenzen und ihre Manifestationen fundiert rechtswissenschaftlich einordnen zu können, bedarf es zunächst eines wenigstens grundlegenden Verständnisses: Wie funktioniert und wie lernt KI? Inwieweit ähneln oder unterscheiden sich algorithmische bzw. künstlich intelligente Prozesse von denjenigen, die im menschlichen Gehirn ablaufen? Und welche Auswirkungen hat das auf das Verständnis juristischer Fachtermini und deren zugrundeliegender Dogmatik? -
Verantwortlichkeit für die KI und Verantwortungsdiffusion
Lasse Ferdinand QuarckZusammenfassungAlgorithmische Fehlentscheidungen sind – ebenso wie menschliche – im Rechtsverkehr nicht gänzlich vermeidbar. Die Bewertung einer Aktion eines intelligenten Agenten als fehlerhaft wird spätestens dann vorzunehmen sein, wenn durch sie fremde Rechtsgüter ungerechtfertigt geschädigt werden. Der Algorithmus wird zwischen mehreren Handlungsalternativen zwar stets diejenige wählen, die das optimale Verhältnis von Risiko und Erfolgswahrscheinlichkeit im Sinne der Nutzenfunktion aufweist. -
Verantwortlichkeit der KI
Lasse Ferdinand QuarckZusammenfassungFehlt es an einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Menschen für die erfolgsursächliche Handlung des intelligenten Agenten, so stellt sich also die Frage, ob nicht die KI selbst verantwortlich sein kann. Das verbietet sich schon auf den ersten Blick bei (noch) schwachen KI-Systemen, also insbesondere solchen, die nur eine domänespezifische Intelligenz aufweisen. Niemand würde heutzutage auf die Idee kommen, den Roboter-Arm in der Autofabrik zu bestrafen, wenn dieser einen Arbeiter verletzt. -
Täterschaftliche Begehung mit oder mittels KI
Lasse Ferdinand QuarckZusammenfassungNimmt man die Schuld- und insb. Handlungsfähigkeit von intelligenten Agenten an, können sie also grundsätzlich Tatbeteiligte sein, so ergeben sich daraus auch Folgen für die §§ 25 ff. StGB. Verursacht eine KI einen strafrechtlichen Erfolg, überschreitet der intelligente Agent also die vorgesehene Nutzenfunktion, ist neben einer KI-Strafbarkeit, auch und nicht zuletzt an eine Verantwortung der involvierten menschlichen Akteure zu denken. -
Folgeüberlegungen
Lasse Ferdinand QuarckZusammenfassungNimmt man an, dass intelligente Agenten Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit und Rechtssubjektivität besitzen, ergeben sich darüber hinaus eine Reihe Folgeprobleme, die allerdings nicht mehr Teil der eigentlichen Arbeit sind und daher nur überblicksartig dargestellt werden sollen. Das betrifft zum einen das Wesen der konkret zu verhängenden Sanktion und zum anderen den Umfang der Rechtssubjektivität, die oben dem Grunde nach angenommen wurde. -
Backmatter
- Titel
- Die künstliche Intelligenz in der Strafrechtsdogmatik
- Verfasst von
-
Lasse Ferdinand Quarck
- Copyright-Jahr
- 2025
- Electronic ISBN
- 978-3-658-50504-2
- Print ISBN
- 978-3-658-50503-5
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-50504-2
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