Um nachhaltiges Wirtschaften und vor allem dessen Bewertbarkeit und Vergleichbarkeit zu fördern, wird die Europäische Union (EU) mehr Systematik in diesen Bereich bringen und im Hinblick auf Green Financing mehr Standards setzen. Dazu entwirft die EU mit ihrer sogenannten Taxonomie ein umfassendes Regelwerk für klimabezogene, umwelt- und sozialpolitisch nachhaltige Tätigkeiten. Ziel ist die Verankerung der künftigen Nachhaltigkeitstaxonomie im EU-Recht und die Schaffung einer Grundlage, um dieses Klassifikationssystem in verschiedenen Bereichen einzusetzen – zum Beispiel mit Normen, Kennzeichen, Orientierungspunkten zur Unterstützung umweltfreundlicher Lösungen oder für Aufsichtsvorschriften auf nationaler Ebene und mit Referenzgrößen zur Nachhaltigkeit.
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„Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II): Die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ ist das offizielle Rahmenwerk für Wertpapiergeschäfte innerhalb der Europäischen Union. Das Rahmenwerk regelt den Wertpapierhandel und die Beratung für sowie den Verkauf von Finanzprodukten.
Insurance Distribution Directive (IDD): Die Versicherungsvertriebsrichtlinie ist das offizielle Rahmenwerk zur Harmonisierung nationaler Vorschriften für den Versicherungs- und Rückversicherungsvertrieb.
Metadaten
Titel
Die Nachhaltigkeitstaxonomie der Europäischen Union