2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Prognose des verfestigten Hangs zu weiteren Straftaten als wesentlicher Bestandteil der Anordnung der Sicherungsverwahrung — Überlegungen zu (auch berufsspezifisch) eingeschränkten Sichtweisen in die Zukunft und ihren alltagsweltlichen Auswirkungen
verfasst von : Thomas Feltes
Erschienen in: Gegenwärtige Zukünfte
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Bei der seit einiger Zeit in die politische und reehtstatsäehliche Diskussion geratenen Anordnung von Sicherungsverwahrung nach §§ 66 und 66a StGB spielt ein Sachverständigengutachten gemäß den §§ 246a bzw. 275a StPO eine wesentliche Rolle. Dieses Gutachten ist Voraussetzug für die Verhängung der Sicherungsverwahrung. In der Hauptverhandlung muss ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten vernommen werden, der sich zur Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten und zur Allgemeingefährlichkeit des Angeklagten zu äußern hat. In der Regel wird dazu der Angeklagte von dem Gutachter zuvor,untersucht bzw. befragt und es wird ein schriftliches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten besteht im Wesentlichen aus einer Interpretation der bisherigen kriminellen und sozialen Karriere des Angeklagten, einer Einschätzung seiner aktuellen Einstellungen und der prognostischen Bewertung zukünftig eintretender Entwicklungen.