Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von öffentlichen personenbezogenen Daten aus dem Internet
Web-Monitoring gemäß der Datenschutz-Grundverordnung
- 2025
- Buch
- Verfasst von
- Carolin Gilga
- Buchreihe
- DuD-Fachbeiträge
- Verlag
- Springer Fachmedien Wiesbaden
Über dieses Buch
Das Internet hat sich als integraler Bestandteil des Alltags vieler Menschen etabliert. Seine Nutzung beschränkt sich dabei nicht auf den bloßen Konsum von Informationen, sondern umfasst zunehmend auch die Erstellung und Bereitstellung eigener Inhalte. Diese richten sich oftmals nicht an einen vorab bestimmten Personenkreis, sondern werden frei abrufbar zur Verfügung gestellt. Infolgedessen nimmt die Zahl öffentlicher Daten, die nicht selten auch personenbezogen sind, täglich zu. In ihrer Gesamtheit beinhalten die öffentlichen Daten eine kaum überschaubare Menge an Informationen, die allerdings im Wege einer zielgerichteten automatisierten Auswertung extrahiert werden können. Die Potenziale dieser Möglichkeit der Informationsgewinnung wurden bereits durch verschiedenste Akteure erkannt, die schon seit einiger Zeit solche Verfahren zu ihren individuellen Zwecken einsetzen. In der Praxis ist eine derartige Verarbeitung einfach zu bewerkstelligen, allerdings stellt sich insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht die Frage, wann sie auch als rechtmäßig angesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund fokussiert das Buch die Bedeutung der Öffentlichkeit von Daten für das Datenschutzrecht und untersucht, unter welchen Voraussetzungen ihre automatisierte Verarbeitung datenschutzkonform vorgenommen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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ABSCHNITT 1 EINLEITUNG
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Frontmatter
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Kapitel 1. Motivation
Carolin GilgaDer Fachbeitrag beleuchtet die zunehmende Bedeutung öffentlicher personenbezogener Daten im Internet und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Mit dem explosionsartigen Wachstum nutzergenerierter Inhalte und der zunehmenden Verfügbarkeit personenbezogener Daten entsteht ein komplexes Feld, das sowohl wirtschaftliche als auch zwischenmenschliche Motive anspricht. Die Verarbeitung dieser Daten mittels Web-Monitoring wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf, die in der bisherigen Literatur nur unzureichend behandelt wurden. Der Beitrag analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verarbeitung öffentlicher Daten, insbesondere unter Berücksichtigung der DSGVO. Dabei wird die Anwendbarkeit der DSGVO auf Monitoring-Prozesse begründet und die grundrechtlichen Vorgaben sowie die datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestände eingehend untersucht. Der Autor leitet allgemeine Kriterien zur Bewertung der Rechtmäßigkeit von Monitoring-gestützten Datenverarbeitungen ab und bietet Handlungsempfehlungen für eine rechtmäßige Umsetzung. Abschließend gibt der Beitrag einen Ausblick auf die zukünftige Bedeutung öffentlicher Daten und der Instrumente zu ihrer Nutzbarmachung.KI-Generiert
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ZusammenfassungWeltweit nutzen etwa 5,4 Milliarden Menschen und damit etwa 68% der Weltbevölkerung das Internet. Innerhalb Europas ist das relative Niveau dieser Zahlen höher. Schätzungsweise 688 Millionen Europäer und damit rund 93% der europäischen Bevölkerung sind online vertreten.
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ABSCHNITT 2 GRUNDLEGENDES
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Frontmatter
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Kapitel 2. Web-Monitoring
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht das Web-Monitoring als zentrale Technologie zur systematischen Erfassung und Auswertung öffentlicher Daten im Internet. Er beleuchtet die rechtlichen und technischen Grundlagen sowie die verschiedenen Automatisierungsgrade des Monitorings, von manuellen bis zu vollautomatisierten Verfahren. Der Text geht detailliert auf die Prozessschritte des Web-Monitorings ein, darunter Zieldefinition, Datenakquise, Datenauswertung und Ergebnispräsentation. Dabei werden verschiedene Methoden wie Data-Mining, Text-Mining und Web-Mining sowie deren Anwendungen im Kontext des Monitorings erläutert. Der Beitrag diskutiert auch die Abgrenzung des Web-Monitorings zu anderen Verfahren wie Web-Suchmaschinen und Web-Analytics. Besonders hervorzuheben sind die vielfältigen Anwendungsfelder des Web-Monitorings, sowohl für öffentliche Stellen wie Behörden und Sicherheitsbehörden als auch für nichtöffentliche Stellen wie Unternehmen. Der Text zeigt auf, wie das Web-Monitoring zur Krisenfrüherkennung, Wettbewerbsbeobachtung, Markt- und Meinungsforschung sowie im Personalwesen eingesetzt werden kann. Abschließend werden die Grenzen und Herausforderungen des Web-Monitorings thematisiert, insbesondere die Validität der gewonnenen Daten und die technischen Herausforderungen bei der Auswertung natürlichsprachiger Texte. Der Beitrag bietet eine umfassende und kritische Analyse des Web-Monitorings und dessen Potenziale sowie Grenzen.KI-Generiert
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ZusammenfassungDas Monitoring stellte eine Schlüsseltechnologie zur Erschließung der öffentlichen Bereiche des Internets dar. Mit dieser können die im Internet massenhaft und frei verfügbaren Daten nicht nur systematisch erfasst, sondern auch gefiltert, ausgewertet und so neue Informationen gewonnen werden. Der Informationszugewinn ist das eigentliche Ziel des Monitorings und ermöglicht es unter anderem, Trends und Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen als auf herkömmlichem Weg, Chancen und Risiken eines neuen oder bereits laufenden Vorhabens umfangreicher zu prüfen sowie die Stimmungslage von Menschen in Bezug auf eine Thematik zu ermitteln. -
Kapitel 3. Umgang mit Privatsphäre im Internet
Carolin GilgaDer Fachbeitrag beleuchtet die psychologischen Dimensionen der Privatsphäre, die sich in physische, soziale, psychische und informationale Aspekte unterteilen lassen. Diese Dimensionen werden im Kontext der Internetnutzung analysiert, wobei die Besonderheiten digitaler Kommunikation wie Persistenz, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit hervorgehoben werden. Der Text untersucht zudem das Nutzerverhalten im Internet, das durch das Privacy-Paradoxon und andere psychologische Phänomene geprägt ist. Theoretische Ansätze wie die Rational-Choice-Theorie und das Impression-Management werden herangezogen, um das widersprüchliche Verhalten der Nutzer zu erklären. Der Beitrag bietet somit eine tiefgehende Analyse der Privatsphäre im digitalen Zeitalter und zeigt auf, wie psychologische Erkenntnisse das Verständnis für das Nutzerverhalten im Internet erweitern können.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie Verfügbarkeit öffentlicher Daten im Web ist die entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von Monitoring. Nur mit einer hinreichenden Menge Daten kann dieses einen Informationsmehrwert schaffen, der es etwa ermöglicht, neue Erkenntnisse zu gewinnen, Trends zu analysieren oder fundiertere Entscheidungen zu treffen. Das Monitoring bedingt folglich, dass eine Vielzahl von Menschen Inhalte im Web öffentlich teilen. -
Kapitel 4. Öffentliche und nichtöffentliche Daten
Carolin GilgaDer Fachbeitrag beleuchtet die komplexe Thematik der öffentlichen und nichtöffentlichen Daten im Datenschutzrecht. Es wird untersucht, wie der Begriff der öffentlichen Daten rechtlich zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen Daten als öffentlich zu klassifizieren sind. Der Text analysiert die Anforderungen an die Verarbeitung öffentlicher personenbezogener Daten und geht auf die rechtlichen Konsequenzen ein, die sich aus der Einordnung als öffentliche oder nichtöffentliche Daten ergeben. Besonders relevant ist die Betrachtung der DSGVO und deren Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Beitrag bietet eine fundierte Grundlage für die rechtliche Einordnung und Bewertung von Daten im digitalen Raum und zeigt auf, welche Herausforderungen und Möglichkeiten sich für Verantwortliche ergeben. Durch die detaillierte Analyse und die praxisnahen Beispiele wird ein tieferes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung im Datenschutzrecht vermittelt.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie im Internet weit verbreitete Öffentlichkeitskultur sowie das Privatsphäreverhalten der Internetnutzer stellen entscheidende Faktoren für die Entstehung großer Mengen von Daten dar, die grundsätzlich jedem ohne Einschränkungen zum Abruf im Web zur Verfügung stehen. Diese Daten, welche notwendige Voraussetzung für die Durchführung von Monitoring sind, werden im allgemeinen Sprachgebrauch als öffentlich bezeichnet. Dieses grundsätzlich plausible umgangssprachliche Verständnis von Öffentlichkeit ist aus dogmatischen Gründen allerdings zwingend vom rechtlichen Begriff der Öffentlichkeit zu trennen, da dieser je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Ausprägungen annehmen und voneinander abweichende Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.
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ABSCHNITT 3 GRUNDRECHTLICHER RAHMEN
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Kapitel 5. Grundlegendes zu den Grundrechten
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht die grundlegenden Aspekte der Grundrechte im Kontext des Monitorings und deren Auswirkungen auf die Datenverarbeitung. Es wird analysiert, welche Grundrechte beim Einsatz von Monitoring relevant sind und welche Vorgaben sich daraus für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergeben. Ein zentraler Fokus liegt auf dem Zusammenspiel nationaler und europäischer Grundrechte, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Rechtsprechung detailliert dargestellt werden. Der Beitrag beleuchtet auch die Auswirkungen der Grundrechte auf Privatrechtsverhältnisse und die mittelbare Drittwirkung. Durch die umfassende Analyse bietet der Text wertvolle Einblicke in die rechtlichen Herausforderungen und Anforderungen des Monitorings im Kontext der Grundrechte.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie rechtliche Bewertung des Monitorings wird maßgeblich durch die Grundrechte bestimmt. Nachfolgend wird daher untersucht, welche Grundrechte beim Einsatz von Monitoring zum Tragen kommen können und welche Vorgaben sich hieraus für die Rechtmäßigkeit der mit dem Monitoring einhergehenden Datenverarbeitung ergeben. Zwar wird das Datenschutzrecht in erster Linie durch europäisches Recht bestimmt, allerdings lässt dieses den Mitgliedstaaten einige Gestaltungsräume, in welchen nationale Grundrechte relevant werden können. -
Kapitel 6. Grundrechtlicher Rahmen des Web-Monitorings
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht den verfassungsrechtlichen Rahmen des Web-Monitorings und seine Auswirkungen auf Grundrechte. Er analysiert die Bedeutung der Menschenwürde, der informationellen Selbstbestimmung und des Gleichheitsgrundsatzes im Kontext der Datenverarbeitung. Der Text beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen und praktischen Implikationen des Monitorings und bietet eine fundierte Einordnung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Durch die detaillierte Analyse der Grundrechte und ihrer Auswirkungen auf die Datenverarbeitung liefert der Beitrag wertvolle Einblicke für Experten im Bereich des Verfassungsrechts und Datenschutzes.KI-Generiert
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ZusammenfassungIn unionsrechtlich geregelten Bereichen kommen grundsätzlich sowohl die GRCh als auch die EMRK und das GG zur Anwendung. Die hierüber gewährten Rechte entfalten nicht nur gegenüber öffentlichen Stellen, sondern im Wege der mittelbaren Drittwirkung auch gegenüber nichtöffentlichen Stellen ihre Wirkung. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der monitoringgestützten Verarbeitung öffentlicher Daten bedarf es daher einer verfassungsrechtlichen Einordnung.
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ABSCHNITT 4 DATENSCHUTZRECHTLICHE RECHTMÄßIGKEIT
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Kapitel 7. Anwendbarkeit des innereuropäischen Datenschutzrechts auf das Web-Monitoring
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht die Anwendbarkeit des europäischen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, auf das Web-Monitoring. Er beleuchtet die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung öffentlicher Daten. Ein zentraler Fokus liegt auf der Identifizierbarkeit von Personen und den technischen Aspekten des Monitorings. Der Text analysiert die sachlichen und räumlichen Anwendungsbereiche der DSGVO und diskutiert die Auswirkungen auf die Praxis des Web-Monitorings. Zudem werden andere datenschutzrechtliche Normen wie das TDDDG und die geplante ePrivacy-Verordnung berücksichtigt. Der Beitrag bietet eine fundierte Grundlage für die rechtliche Bewertung und Umsetzung von Web-Monitoring-Projekten unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften.KI-Generiert
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ZusammenfassungIm Rahmen des Monitorings erfolgt eine zeitkritische und zielgerichtete Erfassung und Auswertung von öffentlichen Daten aus dem Web zur Gewinnung tiefergehender Informationen zu einem konkreten, vorab festgelegten Monitoring-Objekt. Dabei kann im Prozessschritt der Datenakquise technisch bedingt nicht nach Inhalt oder Art der Daten unterschieden werden, weshalb zunächst sämtliche Informationen einer zugrundeliegenden Quelle ungefiltert zumindest temporär gespeichert werden. Hinzu kommt, dass das Monitoring auf dem Internet, einem weltumspannenden Netzwerk aus Netzen, basiert, weswegen es räumlich nicht eingeschränkt ist und sich häufig grenzüberschreitende Sachverhalte ergeben. -
Kapitel 8. Grundsätzliches zur datenschutzrechtlichen Rechtmäßigkeit
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Monitorings. Es wird zunächst das grundrechtliche Fundament des Datenschutzes und die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hervorgehoben. Der Beitrag analysiert die verschiedenen Rechtsgrundlagen, die eine rechtmäßige Datenverarbeitung ermöglichen, und diskutiert die unterschiedlichen Auslegungen des Begriffs der Rechtmäßigkeit. Besonders relevant sind die Bestimmungen der DSGVO, insbesondere Art. 6 und Art. 9, die spezifische Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellen. Der Autor geht auf die verschiedenen Erlaubnistatbestände ein und untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten rechtmäßig ist. Dabei wird auch die Rolle des Verarbeitungskontexts und die Bedeutung der Zweckvereinbarkeit berücksichtigt. Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und betont die zentrale Rolle der DSGVO für die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.KI-Generiert
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ZusammenfassungDas im vorangehenden Abschnitt dargelegte grundrechtliche Fundament bildet den grundsätzlichen Rahmen, in welchem sich das Monitoring bewegen muss, um rechtskonform eingesetzt werden zu können. Von zentraler Bedeutung ist hierbei das sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz, in welches durch das Monitoring eingegriffen wird. Zwar sind nur öffentliche Stellen unmittelbar durch Grundrechte gebunden, allerdings finden diese als Auslegungsmaßstab für die einfachgesetzlichen Rechtsakte Eingang in die Rechtsbeziehungen Privater. -
Kapitel 9. Web-Monitoring auf Grundlage einer Einwilligung
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen der Einwilligung als Rechtsgrundlage für Web-Monitoring. Es wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung wirksam ist und welche Rolle die Freiwilligkeit, Bestimmtheit, Informiertheit und Unmissverständlichkeit dabei spielen. Der Text beleuchtet die verschiedenen Konstellationen, in denen eine Einwilligung durch Veröffentlichung, durch Veröffentlichung nach Aufforderung oder durch Nutzungsbedingungen eingeholt werden könnte. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung sowie die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung detailliert dargestellt. Der Beitrag bietet eine fundierte Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Literatur, um ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für Web-Monitoring zu vermitteln.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie Einwilligung als der „genuine Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ wird durch Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO zuvorderst als eines der möglichen Instrumente zur rechtmäßigen Datenverarbeitung benannt. Demnach erfolgt eine Verarbeitung rechtskonform, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung hierzu erteilt hat. Näheres ergibt sich aus Art. 6 DSGVO nicht, kann jedoch der Begriffsbestimmung in Art. 4 Nr. 11 DSGVO sowie Art. 7 und 8 DSGVO entnommen werden. -
Kapitel 10. Web-Monitoring zur Erfüllung eines Vertrags
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht die rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO im Kontext von Web-Monitoring. Es wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen rechtmäßig ist. Der Text beleuchtet die Bedeutung der autonomen Entscheidung der betroffenen Person und die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung. Es wird untersucht, ob Web-Monitoring als rechtmäßige Grundlage für die Datenverarbeitung dienen kann, insbesondere im Rahmen von People Analytics, Pre-Employment-Screening und Reputationsmanagement. Der Beitrag zeigt auf, dass Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO nicht als alleinige Rechtsgrundlage für eine monitoringgestützte Verarbeitung öffentlicher Daten herangezogen werden kann. Es wird betont, dass eine umfassende Legitimation des Monitorings über einen Vertrag oder eine vorvertragliche Maßnahme nicht möglich ist und dass zusätzliche Rechtsgrundlagen erforderlich sein können. Der Text bietet eine detaillierte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, welche Besonderheiten und Herausforderungen mit der Anwendung von Web-Monitoring verbunden sind.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig, soweit dies zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, erforderlich ist. Strukturell gliedert sich diese Rechtsgrundlage an die Einwilligung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO an. In beiden Fällen wird die Datenverarbeitung durch eine von der betroffenen Person autonom getroffene Entscheidung legitimiert. Im Unterschied zu den übrigen Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO ist also notwendiges Kernelement, dass die betroffene Person bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zulässig ist. -
Kapitel 11. Web-Monitoring zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht
Carolin GilgaDer Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte des Web-Monitorings im Kontext der DSGVO und des BDSG. Es wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen das Monitoring zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht als rechtmäßig gilt. Ein zentraler Fokus liegt auf der Analyse der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung, wobei sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch praktische Anwendungsbeispiele, wie der Einsatz des Xpiders zur umsatzsteuerlichen Kontrolle, betrachtet werden. Der Text geht detailliert auf die Anforderungen an die Legitimationsgrundlage ein und diskutiert die Abgrenzung zwischen Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und e DSGVO. Zudem wird die Eingriffsintensität des Monitorings bewertet und mögliche datenschutzfreundlichere Alternativen untersucht. Die Ausführungen basieren auf aktuellen Rechtsprechungen und Literatur, was eine fundierte und praxisnahe Betrachtung ermöglicht.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO rechtmäßig, wenn sie für die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht, der der Verantwortliche unterliegt, erforderlich ist. Im Unterschied zu den beiden vorangehenden Erlaubnistatbeständen der Norm in lit. a und b basiert die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nicht auf einer autonom getroffenen Entscheidung der betroffenen Person, sondern auf einer gesetzlich dem Verantwortlichen auferlegten Pflicht. -
Kapitel 12. Web-Monitoring zum Schutz lebenswichtiger Interessen
Carolin GilgaDer Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. d DSGVO. Es wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine monitoringgestützte Verarbeitung öffentlicher Daten auf dieser Rechtsgrundlage legitimiert werden kann. Der Text analysiert zunächst den Begriff der lebenswichtigen Interessen und die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung. Anschließend wird das Verhältnis zu anderen Rechtsgrundlagen der DSGVO beleuchtet. Praktische Anwendungsfälle, wie das Web-Monitoring im Flüchtlingsmanagement und in Pandemielagen, werden detailliert untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. d DSGVO nur in Ausnahmefällen als Rechtsgrundlage für das Web-Monitoring herangezogen werden kann, und dass öffentliche Stellen praktisch keine Möglichkeit haben, Monitoring auf dieser Grundlage datenschutzkonform einzusetzen. Nichtöffentliche Stellen können die Rechtsgrundlage nur dann nutzen, wenn die Verarbeitung dem Schutz der lebenswichtigen Interessen der betroffenen Personen dient. Der Text bietet eine fundierte Analyse und praktische Einblicke in die rechtlichen Herausforderungen des Web-Monitorings zum Schutz lebenswichtiger Interessen.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. d DSGVO rechtmäßig, soweit sie zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erforderlich ist. Es handelt sich mithin um eine Regelung, die im Unterschied zu den andern in Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen einen partikulären Interessenbereich adressiert und den Anwendungsbereich auf diesen begrenzt. -
Kapitel 13. Web-Monitoring zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
Carolin GilgaDer Fachbeitrag untersucht die rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder bei Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß Art. 6 DSGVO. Es wird analysiert, wie Web-Monitoring im Katastrophenschutz rechtmäßig eingesetzt werden kann, insbesondere zur Bewältigung von Katastrophenlagen. Der Text beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die bei der Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder bei Ausübung öffentlicher Gewalt zu beachten sind. Dabei wird auf die spezifischen Anforderungen des Art. 6 DSGVO und die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben eingegangen. Der Beitrag bietet eine detaillierte und präzise Darstellung der rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen, die bei der Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder bei Ausübung öffentlicher Gewalt zu beachten sind. Es wird untersucht, wie Web-Monitoring im Katastrophenschutz rechtmäßig eingesetzt werden kann, insbesondere zur Bewältigung von Katastrophenlagen. Der Text bietet eine umfassende und präzise Darstellung der rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen, die bei der Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder bei Ausübung öffentlicher Gewalt zu beachten sind.KI-Generiert
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ZusammenfassungGem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, soweit sie zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage stimmt im Aufbau mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO überein. Beide Normen bedürfen, um als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen zu können, gem. Art. 6 Abs. 2, 3 DSGVO einer Legitimationsgrundlage aus dem mitgliedstaatlichen oder europäischen Recht. -
Kapitel 14. Web-Monitoring zur Wahrung berechtigter Interessen
Carolin GilgaDer Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Rechtsgrundlage als Auffangtatbestand für das Web-Monitoring fungieren kann. Der Text analysiert die dreischrittige Prüfreihenfolge, die zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung erforderlich ist. Dabei werden die Voraussetzungen für das Vorliegen eines berechtigten Interesses, die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung sowie die Abwägung der widerstreitenden Interessen detailliert untersucht. Besonders relevant sind die Ausführungen zur Anwendung dieser Rechtsgrundlage in verschiedenen Szenarien, wie dem Pre-Employment-Screening, dem Active Sourcing und der Produktbeobachtung. Der Beitrag zeigt auf, dass die Erforderlichkeit des Monitorings oftmals eine größere Herausforderung darstellt, da es zumeist mildere Mittel gibt. Die Abwägung der Interessen schafft eine weitere Hürde, die eine sorgfältige Prüfung erfordert. Der Fachbeitrag bietet eine fundierte und praxisnahe Analyse, die für Experten im Datenschutzrecht von großer Bedeutung ist.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. UAbs. 1 lit. f DSGVO rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Die Norm stellt damit die zentrale materielle Abwägungsklausel der Verordnung dar.
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ABSCHNITT 5 SCHLUSSBETRACHTUNG
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Kapitel 15. Resümee und Ausblick
Carolin GilgaDer Beitrag untersucht die zunehmende Bedeutung öffentlicher personenbezogener Daten aus dem Internet und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Es wird die Notwendigkeit betont, die Verarbeitung dieser Daten durch automatisiertes Monitoring stärker in den datenschutzrechtlichen Fokus zu rücken. Der Text differenziert zwischen einfachen öffentlichen Daten und offensichtlich durch die betroffene Person öffentlich gemachten Daten und analysiert die rechtlichen Grundlagen, die für die Rechtmäßigkeit einer solchen Verarbeitung erforderlich sind. Dabei werden die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Achtung des Privatlebens, sowie das Gleichbehandlungsgebot und die Menschenwürde berücksichtigt. Der Beitrag zeigt auf, dass die DSGVO keine explizite Rechtsgrundlage für die Verarbeitung öffentlicher personenbezogener Daten bereitstellt, sondern auf allgemeine Erlaubnistatbestände zurückgegriffen werden muss. Diese sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet, was eine klare gesetzliche Regelung notwendig macht. Die komplexe Beurteilung der Rechtmäßigkeit und die damit verbundene Rechtsunsicherheit erfordern eine eigenständige wissenschaftliche Untersuchung, um die vielfältigen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und die Interessen der betroffenen Personen in einen adäquaten Ausgleich zu bringen.KI-Generiert
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ZusammenfassungEs besteht kein Zweifel, dass öffentliche personenbezogene Daten aus dem Internet in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen werden. Die Verbreitung des Internets sowie das Wachstum digital verfügbarer Daten haben in den letzten Jahren stetig zugenommen; statistisch ist zudem nicht zu erwarten, dass diese Trends sich umkehren werden. Gleichzeitig wird das den öffentlichen Daten innewohnende Potenzial immer mehr erkannt.
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Backmatter
- Titel
- Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von öffentlichen personenbezogenen Daten aus dem Internet
- Verfasst von
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Carolin Gilga
- Copyright-Jahr
- 2025
- Electronic ISBN
- 978-3-658-48663-1
- Print ISBN
- 978-3-658-48662-4
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-48663-1
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