2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Regierungserklärung: Visitenkarte und Führungsinstrument der Kanzler
verfasst von : Karl-Rudolf Korte
Erschienen in: Das Wort hat der Herr Bundeskanzler
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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„Das Wort hat der Herr Bundeskanzler“— Mit diesem Satz erteilt der Bundestagspräsident im Plenum des Deutschen Bundestages dem Bundeskanzler das Wort, der daraufhin seine Regierungserklärung abgibt. An dieser standardisierten Formulierung hat sich seit der ersten Regierungserklärung von Bundeskanzler Konrad Adenauer nichts verändert. Der Redner kann sich nach dieser Einführung der vollen Aufmerksamkeit der Abgeordneten sicher sein. Regierungserklärungen gehören zum Alltag einer parlamentarischen Demokratie. Sie sind Ausdruck des wechselseitigen Vertrauens zwischen dem Parlament und der Regierung. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sucht man vergeblich nach einem Artikel, der die Abgabe von Regierungserklärungen ausdrücklich regelt. Nach Interpretation des Artikels 43 Absatz 1 des Grundgesetzes kann die Regierung Jederzeit“vor dem Deutschen Bundestag eine Erklärung abgeben. Mitglieder der Bundesregierung müssen auf Antrag dem Bundestag bzw. seinen Ausschüssen Rede und Antwort stehen. In der parlamentarischen Praxis ist es üblich geworden, dass der Bundeskanzler nach vorheriger Abstimmung mit dem Koalitionspartner eine Regierungserklärung im Ältestenrat ankündigt (Ismayr 2000: 352–354). Zwischen acht (in der dritten Wahlperiode) und 49 (in der 10. Wahlperiode) Regierungserklärungen wurden bisher von den Bundeskanzlern bzw. den Bundesministern abgegeben. In der letzten, der 13.