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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Die Rolle der Bundeswehr in der deutschen Außenpolitik – historischer Abriss

verfasst von : Dr. Ulf von Krause

Erschienen in: Bundeswehr und Außenpolitik

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Nach der Skizze von Kernelementen der deutschen Außenpolitik vermittelt das Kapitel einen Überblick über die Rolle der Bundeswehr bei der Erreichung der außenpolitischen Zielsetzungen.
Diese war in der Gründungsphase der Bundeswehr die einer „Eintrittskarte“ in die westlichen Bündnisse und in der Zeit des Kalten Krieges das Gewinnen von Einfluss auf die Verteidigungsplanung der NATO, um deutschen Sicherheitsinteressen besser zu entsprechen. Im Prozess der deutschen Wiedervereinigung war die Bundeswehr einerseits Tauschobjekt in den 2+4-Verhandlungen, andererseits ein innenpolitisches Instrument zur Integration („Armee der Einheit“). Danach wandelte sich die Sicht der Politik auf das Militär. Die Bundeswehr wurde in kleinen Schritten zu einer Einsatzarmee verändert und zur Machtprojektion genutzt, von anfangs humanitären Einsätzen bis hin zum Krieg. Dabei wurden zunehmend Defizite in den Fähigkeiten der Bundeswehr sichtbar, weil Ressourcen und Aufgaben auseinanderklafften. Die Eliten hatten es versäumt, die Gesellschaft bei der Neubestimmung der Rolle von Militär mitzunehmen.

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Fußnoten
1
Nukleare Teilhabe „ermöglicht nichtnuklearen Mitgliedern wie Deutschland, an Einsatzplanung und Einsatz amerikanischer Nuklearwaffen beteiligt zu sein – beispielsweise indem sie amerikanische Nuklearwaffen auf ihrem Territorium lagern und geeignete Flugzeuge zu ihrem Einsatz vorhalten“ (Keller und Schreer 2009, S. 3).
 
2
Das Rational für nukleare Teilhabe wird ab 1969 auch in offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung erläutert, so im ersten Weißbuch von 1969 (19). Inzwischen wird die Thematik – obwohl weiterhin aktuell – deutlich „verhaltener“ angesprochen (von Krause 2013, S. 35).
 
3
Die erhebliche Problematik des Einsatzes von nuklearen Waffen kann hier nicht ausdiskutiert werden. Es wird auf die Darstellung bei von Krause 2013 verwiesen (S. 36 ff., 95 ff.). Auch das Phänomen der Abschreckung als intellektuell anspruchsvolles Konzept kann hier nicht umfassend erörtert werden. Dazu wird verwiesen auf von Krause 2015.
 
4
Art. 5 des 2+4 Vertrages bestimmte, dass keine NATO-integrierten Verbände auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert sein durften, bis der Abzug der sowjetischen Truppen abgeschlossen war.
 
5
AWACS = Airborne Warning and Control System.
 
6
Die Entstehung der Klage weist eine gewisse Absurdität auf. Die Bundesregierung fasste mit den Stimmen der CDU/CSU-Minister im Kabinett den Beschluss, die deutschen Besatzungen nach Änderung des Mandats nicht abzuziehen, die FDP-Minister enthielten sich. Unmittelbar darauf verklagte die FDP-Bundestagsfraktion die von ihr mitgetragene Regierung, die SPD-Fraktion schloss sich der Klage an.
 
7
Das hatte verschiedene militärische „Kuriositäten“ zur Folge, so z. B., dass deutsche Konvois bei der Fahrt durch das Land von Soldaten anderer Nationen gesichert wurden, um zu verhindern, dass die deutschen Soldaten kämpfen mussten (von Krause 2013, S. 189).
 
8
Die korrekte Bezeichnung muss lauten: „an internationalen bewaffneten Konflikten“ bzw. „an nicht-internationalen bewaffneten Konflikten“ – im Völkerrecht werden seit mehreren Jahrzehnten diese Begriffe anstelle von „Krieg“ benutzt (von Krause 2011, S. 236).
 
9
Der Einsatzraum wurde im Antrag mit „Gebiet gemäß Artikel 6 des Nordatlantikvertrags, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete“ umrissen (Bundestagsdrucksache 14/7296 vom.07.11.2001, S. 4).
 
10
Die Ansätze besagten, dass Sicherheit nicht in erster Linie militärische, sondern politische, ökonomische, ökologische und soziale Stabilität voraussetzt. Diese kann nur durch ein Bündel von Instrumenten – z. B. Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, Aufbau und Stärkung von Zivilgesellschaften – und nur in multinationalem Zusammenwirken beeinflusst werden. Sicherheit kann also weder rein national noch allein durch Streitkräfte gewährleistet werden (von Krause 2013, S. 15).
 
11
So heißt es z. B. im Weißbuch 1970 „Auch im Zeitalter der Abschreckungsstrategie ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß der Soldat kämpfen muß“. Und einige Absätze später: „An jedem Tage, an dem der Frieden erhalten bleibt, hat sie ihre politische Aufgabe erfüllt“ (Weißbuch 1970, S. 38 f.).
 
Metadaten
Titel
Die Rolle der Bundeswehr in der deutschen Außenpolitik – historischer Abriss
verfasst von
Dr. Ulf von Krause
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-11861-7_3