Wird eine Forderung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen, handelt es sich laut § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um eine Forderungsabtretung oder Zession. Erfolgt die Abtretung zur Sicherung eines Kredits, wird dies Sicherungsabtretung oder Sicherungszession genannt. ...
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