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2003 | Buch

Die symbolische Dimension der Verfassung

Ein Beitrag zur Institutionentheorie

verfasst von: André Brodocz

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Buchreihe : Verfassung und Politik

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Vorwort
Zusammenfassung
Wozu braucht Europa eine Verfassung? Zur Ausbildung einer europäischen Identität? Oder zu ihrer Abbildung? Wird das Entstehen einer politischen Identität mit einer dem Politischen weitgehend unverfügbaren und vorausgehenden, gemeinsam geteilten und historisch gewachsenen Kultur verbunden, dann erscheint eine Verfassung für Europa erst von Nutzen, sobald der europäische Souverän über eine eigene politische Identität verfügt. Wird statt dessen die Kultur als ein dem Politischem weitgehend zur Verfügung stehendes Instrument zur Konstruktion von mehr oder weniger beliebigen politischen Identitäten betrachtet, dann könnte bereits die Gebung einer europäischen Verfassung wesentlich zur Stiftung einer europäischen Identität beitragen. Diese Gegenüberstellung von essentialistischen und konstruktivistischen Ansätzen ist über Europa hinaus typisch für die Debatte um das Entstehen politischer Identitäten. Allerdings ist diese Gegenüberstellung nicht unproblematisch. Denn: „Die Dichotomie von Essentialismus und Konstruktivismus“, so Seyla Benhabib (1999: 23–24), „ist in entscheidender Hinsicht zu vereinfachend, um zu einem Verständnis der tieferen Problematik der Identitätspolitik in all ihren Formen beizutragen.“Zur Überwindung dieser Vereinfachung durch Essentialismus und Konstruktivismus sei es darum notwendig, so Benhabib weiter, daß beide Perspektiven „durch geeignete Forschungsansätze zusammengeführt werden.“Ein erster Schritt in diese Richtung soll hier getan werden.
André Brodocz
1. Einleitung
Zusammenfassung
‘Die Zukunft der Verfassung ist rosig.’ Zu diesem Ergebnis könnte gelangen, wer die Entwicklung jener politischer Ordnungen in Mittel- und Osteuropa betrachtet, die nach dem Ende der Sowjet-Union in die staatliche Selbständigkeit entlassen worden sind. In Polen und in Ungarn, in der Tschechischen und in der Slowakischen Republik, in Lettland und in Litauen sowie in weiteren Staaten dieser Region erschien eine weitreichende Änderung der bereits vorhandenen Verfassung oft nur als ein zu kleiner Schritt, um diese Herausforderung anzunehmen (vgl. Brunner/Solyom 1995; Frowein/Marauhn 1998; Kahl 1994; Rog-gemann 1999 sowie Stalev 1999). Vielen war dies nicht genug. Sie wagten sogar den großen Schritt und gaben sich selbst eine gänzlich neue Verfassung. Die US-amerikanische Verfassung und die Verfassungen der westeuropäischen Staaten dienten dabei den neuen Verfassungen häufig als Vorbilder. Zwar hat keine der neuen Verfassungen allein ein Vorbild en détail kopiert, dennoch fällt auf, daß sich die neuen Verfassungsgeber an verschiedenen Bestandteilen dieser vorhandenen Verfassungen orientierten und zu jeweils ganz spezifischen Verfassungen neu zusammenfügten. Stellt man zudem — vor einem anderen historischen Hintergrund, aber mit demselben Ergebnis einer neuen Verfassunggebung — weitere ähnliche Entwicklungen wie zum Beispiel in Südafrika, Lateinamerika, Südost-und Zentralasien in Rechnung (vgl. Holle 1997; Grupp 1999; Barrios/Boeckh 2000; Dosch 2000 und Eschment 2000), dann präsentiert sich das Konzept der Verfassung gegenwärtig erfolgreicher denn je.
André Brodocz
2. Kritik der zeitgenössischen Institutionentheorie
Zusammenfassung
Die zeitgenössische Institutionentheorie befindet sich in einer, wie einleitend festgestellt wurde, ambivalenten Situation. Auf der einen Seite kennzeichnet sie die inhaltliche Unbestimmtheit ihres zentralen Begriffs: des Institutionenbegriffs; auf der anderen Seite ist sie jedoch durch systematische Kohärenz ausgezeichnet: die Trennung zwischen einer instrumenteilen und einer symbolischen Dimension von Institutionen. Um die inhaltliche Unbestimmtheit des Institutionenbegriffs zu überwinden, bietet es sich darum an, zunächst der systematischen Kohärenz in ihren Details nachzugehen. Besonders ertragreich für die Frage nach der symbolischen Dimension der Institution ‘Verfassung’ erscheinen dann Institutionentheorien, die diese Kohärenz vor allem auch in der symbolischen Dimension von Institutionen Rechnung tragen. Während sich die systematische Kohärenz des insbesondere im anglo-amerikamschen Sprachraum breit diskutierten Neo-Institutionalismus auf die instrumenteile Dimension zu konzentrieren scheint (vgl. Kaiser 1999: 204), sind aus der deutschsprachigen Diskussion der letzten zehn Jahre drei Ansätze hervorgegangen, die sich der Frage nach der symbolischen Dimension einer Institution ausführlich zugewandt haben.
André Brodocz
3. Institution als vergleichende Selbstbeobachtung
Zusammenfassung
Die theoretische Deduktion des Institutionenbegriffs wird den Anforderungen an einen präzisen Institutionenbegriff nicht gerecht, weil sie nur den Institutionenbegriff, aber nicht sich selbst von der Beobachtung erster Ordnung ablöst. Denn die Theorie beobachtet, wie sie die Gesellschaft beobachtet. Die Beobachtung erster Ordnung und die mit ihr verbundenen Schwierigkeiten können nur überwunden werden, wenn die Institutionentheorie zur Gänze auf der Ebene der zweiten Ordnung angesiedelt wird. Das heißt, die Institutionentheorie beobachtet, wie sich die Gesellschaft mit dem Institutionenbegriff selbst beobachtet. Eine solche Institutionentheorie unterscheidet sich von einer deduktiv vorgehenden dadurch, daß Institution als eine Beobachtung zweiter Ordnung verstanden wird, mit der sich nicht die Theorie, sondern die moderne Gesellschaft selbst beschreibt Dies, so meine These, ist eine Möglichkeit, den Institutionenbegriff als eine Beobachtung zweiter Ordnung zu formulieren, ohne das Problem inhaltlicher Unbestimmtheit nur an eine andere Stelle der Theorie zu verschieben.
André Brodocz
4. Quellen einer symbolischen Dimension der Verfassung
Zusammenfassung
Gesellschaftstheoretisch eingebettete Verfassungstheorien eignen sich gleich doppelt, um zu beobachten, wie die moderne Gesellschaft die symbolische Dimension der Verfassung beobachtet. Zum einen sind Verfassungstheorien immer auch Beschreibungen der Gesellschaft, die in der Gesellschaft angefertigt werden. Als Beobachtungen der Verfassung sind sie geradezu der Ort in der Gesellschaft, an dem diese Selbstbeschreibung in bezug auf die Verfassung verdichtet wird. Zum anderen erscheint die Beschränkung auf jene Verfassungstheorien, die Recht und Politik in eine gesellschaftstheoretische Konzeption verankern, im Hinblick auf die symbolische Dimension der Verfassung sinnvoll, um die Möglichkeit offen zuhalten, daß die symbolische Bedeutung der Verfassung nicht zwingend an das Instrument der Verfassung gekoppelt ist. Denn nur so kann vermieden werden, daß die gerade nicht zwingend mit dem Instrument ‘Verfassung’ gegebene identitätsstiftende Funktion aus dem Blick gerät (vgl. 1.2). Ebenso wird die Frage nach der Verortung des symbolischen Bezugspunkts der Verfassung in diesen Theorien nicht zwingend a priori vorentschieden. Gesellschaftstheoretisch fundierte Verfassungstheorien können zunächst die Frage danach offen lassen, ob der Bezugspunkt, der in einer politischen Ordnung symbolisch zum Ausdruck gebracht werden muß, dieser intern oder extern ist. Zudem kann die Frage nach der Angemessenheit einer Symbolisierung durch die Verfassung, erst dann gestellt werden, wenn auch funktional äquivalente Lösungen für diese Symbolisierung denkbar sind.
André Brodocz
5. Symbolizität durch Deutungsoffenheit
Zusammenfassung
Eine rekonzeptualisierte Annäherung an das Problem der symbolischen Dimension der Verfassung geht über die bestehende Konzeption also dann hinaus, wenn es ihr gelingt zwei Anforderungen zu erfüllen. Zum einen darf der zu symbolisierende Bezugspunkt in einer solchen Rekonzeptualisierung nicht so lokalisiert werden, daß er der politischen Ordnung entweder intern oder extern ist. Zum anderen darf diese Rekonzeptualisierung nicht dazu führen, die Symbolisierung dieses Bezugspunkts durch die Verfassung als angemessen oder unangemessen zu beurteilen. Der ersten Anforderung kann, so meine erste These, ein theoretisches Angebot gerecht werden, das den in einer politischen Ordnung zu symbolisierenden Bezugspunkt als die Grenze der Ordnung lokalisiert, womit die Frage nach interner oder externer Verortung obsolet wird. Denn an der Grenze beginnt von innen gesehen das Außen und von außen gesehen das Innen, die Grenze ist darum weder intern noch extern. Die zweite Anforderung wird, so meine zweite These, erfüllt, wenn es einer Theorie gelingt, das Problem der Angemessenheit als ein Problem der Hegemonie zu begreifen. Denn hege-monial ist etwas, das einerseits unangemessen ist, weil es unmöglich ist, eine unbedingte Geltung gegenüber den Alternativen beanspruchen zu können, die an seiner Stelle sein könnten, wenn es nicht selbst an dieser Stelle wäre. Zugleich ist es andererseits jedoch angemessen, diese Stelle zu besetzen, weil keine Alternative einen unbedingten Geltungsanspruch darauf hat, aber eine Besetzung dieser Stelle trotzdem notwendig erscheint.
André Brodocz
6. Schluß: Institutionentheoretische Perspektiven
Zusammenfassung
Inwiefern die auf die Frage nach der symbolischen Dimension der Verfassung vorgelegte Antwort einer Symbolizität durch Deutungsoffenheit auch über die Verfassung hinaus Gewinn für die Beobachtung anderer Institutionen verspricht, ist zum Schluß noch zu überprüfen. Hierfür werden die Ergebnisse vor dem Hintergrund meiner Kritik an der zeitgenössischen Institutionentheorie noch einmal reflektiert. Gemäß den oben bereits gegangenen Schritten gilt es, die institutionentheoretischen Perspektiven zuerst wieder für den Begriff der Institution (6.1), dann für die symbolische Dimension der Institution (6.2) und schließlich noch für das Politische der Institution (6.3) zu erschließen.
André Brodocz
Backmatter
Metadaten
Titel
Die symbolische Dimension der Verfassung
verfasst von
André Brodocz
Copyright-Jahr
2003
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-322-80431-0
Print ISBN
978-3-531-13853-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-80431-0