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Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in Zeiten der Pandemie – wurden alle Herausforderungen gemeistert?

  • Open Access
  • 05.09.2024
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Zusammenfassung

Der Beitrag beleuchtet die Herausforderungen, denen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) während der Corona-Pandemie gegenüberstanden. Ein zentrales Thema ist die Integration neuer Phänomene wie Lockdowns und Hilfsmaßnahmen in das bestehende System. Eurostat stellte Richtlinien bereit, um diese neuen Phänomene adäquat zu verbuchen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Arbeiten mit fehlenden und geänderten Datengrundlagen. Die Primärstatistiken mussten angepasst werden, um die spezifischen Bedingungen der Pandemie zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit wird den legitimen Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit und den Erwartungen der Medien geschenkt. Die Pandemie führte auch zu grundlegenden konzeptionellen Fragen, wie der Definition von Produktion und die Handhabung von Preisen bei fehlenden Transaktionen. Der Beitrag analysiert, wie diese Fragen in der Praxis gelöst wurden und welche Implikationen sie für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen haben. Abschließend wird eine kritische Reflexion der gemeisterten Herausforderungen und der vernachlässigten konzeptionellen Fragen gegeben.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

1 Einleitung

Die Corona-Pandemie hat die amtliche Statistik vor gewaltige Aufgaben gestellt. Manche Autoren sprachen von den größten Herausforderungen, denen sich die statistischen Systeme jemals gegenüber standen (Cook und Grey 2020). Unter stark beeinträchtigten Produktionsbedingungen galt es, das übliche Datenangebot möglichst aufrecht zu erhalten und neue, zusätzliche Informationsbedürfnisse zu befriedigen. Dass die Berichterstattung über das eigentliche Infektionsgeschehen in vielen Ländern nicht in den Händen der Statistischen Ämter lag und bei dieser Berichterstattung wegen mangelnder statistischer Kompetenz und fehlender interdisziplinärerer Zusammenarbeit erhebliche Probleme auftraten (siehe u. a. Deutsche Arbeitsgemeinschaft Statistik 2021; Grossmann et al. 2022 und Rendtel 2023), hat dabei dem Ansehen der amtlichen Statistik im engeren Sinne trotzdem einigen Schaden zugefügt.
Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf einen Teilbereich, auf die Herausforderungen, mit denen sich die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) konfrontiert sahen. Soweit nicht allgemeine, methodische Fragen diskutiert werden, wird vor allem die Situation in Deutschland und Österreich behandelt.

2 Herausforderungen

2.1 Neue Phänomene ins System integrieren

Die Pandemie führte unmittelbar zu zahlreichen Maßnahmen der Regierungen. Eine der weitreichendsten war die mehrmalige Verhängung des Lockdowns. Ebenso wurden zahlreiche Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen getroffen. Für alle diese Maßnahmen – wie etwa die Gewährung von Zahlungen für entgangene Umsätze, für erlittene Verluste, die Zuerkennung von Ausfallsboni, die Zahlungen aus Härtefallfonds, für Steuerstundungen, die Herabsetzung von Steuern und Abgaben, die Gewährung von Investitionsprämien (für eine Übersicht siehe dazu Auracher et al. 2022) – waren adäquate Lösungen für die Verbuchung im System der VGR zu finden. Eurostat hat rasch auf diese Herausforderungen reagiert und Empfehlungen bereitgestellt, wie die neuen Phänomene verbucht werden sollen (Eurostat 2020b).

2.2 Operieren mit fehlenden und geänderten Datengrundlagen

Bei der Erstellung der Primärstatistiken, auf denen die VGR aufbaut, waren diese neuen Phänomene zu berücksichtigen. So wurden zum Beispiel in der Leistungs- und Strukturerhebung 2020 in Österreich COVID-19 Zuschüsse als eigenes Merkmal erhoben, um Fehlzuordnungen durch die Respondenten auszuschließen. Unter den COVID-19 Zuschüssen waren insbesondere Fixkostenzuschüsse, Zahlungen nach dem Härtefallfonds, Umsatzersätze, Ausfallsboni und Verlustersätze zu melden (Statistik Austria 2022b, S. 24). Meldeprobleme bei den Respondenten resultierten vor allem bei der Abbildung der Kurzarbeit (Statistik Austria 2022a).
Die vielen Einschränkungen durch das Corona-Geschehen, wie etwa die Ausgangssperren, betrafen sowohl die statistischen Ämter wie die Respondenten. Als Konsequenz war mit erhöhten Meldeausfällen zu rechnen. Eurostat stellte deshalb rasch Richtlinien zur Verfügung, welche Methoden der Imputation im Falle von Meldeausfällen eingesetzt werden sollen (Eurostat 2020c). In Österreich waren bei den Konjunkturerhebungen Verschiebungen bei der Rückmeldung der Fragebogen zu beobachten, die jedoch – in Anbetracht der Umstände – vor allem für die Präsentation der endgültigen Ergebnisse als relativ vernachlässigbar eingestuft werden konnten (Statistik Austria 2022a).
Die von der Pandemie am stärksten betroffene Primärstatistik war wohl die Preisstatistik. Sie war nicht nur von Meldeausfällen konfrontiert. In vielen Fällen konnten die Transaktionen, deren Preise beobachtet werden sollten, nicht stattfinden. Es war daher konsequenterweise zwischen lmputationen wegen praktischer Probleme der Preiserhebung und Imputationen, weil die Produkte nicht am Markt erhältlich waren, zu differenzieren wenn die politische Vorgabe lautete, dass auch in der Pandemie die vollständige Berechnung aller zum Verbraucherpreisindex zugehörigen Indexreihen durchzuführen ist (Mai und Kretzschmar 2020).
Eine besonders schwierige Situation fanden jene Gesamtrechner vor, die für die Erstellung der ersten Schätzungen verantwortlich waren. Üblicherweise beruht diese Rechnung auf der Übernahme von Relationen aus der Vergangenheit, wie etwa von Nettoquoten oder Beschäftigten/Wertschöpfungsverhältnissen. In der Pandemie war es sofort evident, dass von der Stabilität solcher Relationen über die Zeit nicht länger ausgegangen werden kann. In der Coronakrise zeigte sich, dass die ökonomischen Gegebenheiten auch mit Hilfe von ökonometrischen und zeitreihenanalytischen Verfahren nicht befriedigend geschätzt werden können (Ackermann et al. 2021). Es konnte nicht länger von einer Stabilität der Relationen bzw. der geschätzten Parameter ausgegangen werden.
So ist es keineswegs überraschend, dass die Abweichungen zwischen den ersten Schätzungen und der endgültigen Rechnung für das Berichtsjahr 2020 in Österreich wesentlich größer als die üblichen Anpassungen im Revisionszyklus waren, wie die ausführliche Dokumentation der Revisionen für die Hauptaggregate zeigt (Statistik Austria 2022c, Übersichten 2 und 3).

2.3 Legitime Informationsbedürfnisse und die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit

Die dritte Herausforderung bestand darin, auch unter sehr erschwerten Bedingungen die legitimen Informationsbedürfnisse der Allgemeinheit und der Entscheidungsträger zu befriedigen. Dabei wurde den Ergebnissen der VGR, den Daten zur Preisentwicklung und jenen zur Entwicklung der Sterbefallzahlen Priorität zuerkannt (Vorgrimler und Decker 2022). Vorrang wurde also Bereichen eingeräumt, die zusätzlich mit Konzeptsfragen konfrontiert waren. Die Erwartungen der Öffentlichkeit – und insbesondere der Medien – ging dahin, dass die Ergebnisse mit noch höherer Frequenz und nach rascher als üblich bereitzustellen wären.

2.4 Elementare Konzeptfragen werden virulent

In Krisen werden plötzlich auch grundlegende Fragen, die üblicherweise ausgeblendet werden, virulent. So warf etwa die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 die Frage auf, wie die verstrahlte und damit für die Weiterverarbeitung ungeeignete Getreideernte in der VGR zu behandeln sei. Lag da eigentlich Produktion vor? Nur wenige Autoren wie Alfred Franz (Franz 1988) widmeten sich dieser Frage, die meisten Gesamtrechner begnügten sich damit, den Empfehlungen internationaler Organisationen, wie Eurostat oder der OECD, zu folgen und zum Tagesgeschäft überzugehen.
Durch die Pandemie wurden zwei elementare Konzeptfragen aufgeworfen. Die erste war, ob es eigentlich Preise gibt, wenn keine Transaktionen stattfinden können oder dürfen. Viele Preisstatistiker waren sich in der Pandemie der grundsätzlichen Problematik bewusst und unterschieden deshalb – wie erwähnt – zwischen lmputationen wegen praktischer Probleme der Preiserhebung und Imputationen, weil die Produkte nicht am Markt erhältlich waren (Mai und Kretzschmar 2020). In der weiteren Folge und in der Berichterstattung nach außen wurde diese wichtige Differenzierung aber aufgegeben. Eurostat verlangte von den Mitgliedstaaten explizit, dass auch für Produkte, die den Konsumenten nicht länger angeboten werden, Imputationen für Zwecke der Erstellung von Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) vorzunehmen seien (Eurostat 2020a).
Diese Vorgabe bedeutete nicht nur eine Weichenstellung für die Preisstatistik, sondern ebenso eine solche für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, spielen doch Preisinformationen eine entscheidende Rolle in der gesamten Preis- und Volumenmessung.
Auch Statistik Austria folgte den europäischen Vorgaben, stellte den Nutzern aber eine sehr detaillierte Dokumentation über das Ausmaß und die Art der vorgenommenen Imputationen bei der Erstellung der Verbraucherpreisindizes zur Verfügung (Statistik Austria 2021). Sie zeigt, dass die Imputationsanteile im April und im Mai 2020 – in der Zeit des ersten Lockdowns – besonders hoch waren. Noch interessanter wird die Dokumentation, wenn man Details auf der Güterebene betrachtet. Für die Diskussion im Abschn. 3, soweit sie sich mit der Volumensrechnung beschäftigt, sind die Methoden, die für die Berücksichtigung von Verkehrsleistungen und die Kulturleistungen angewendet wurden, besonders relevant. In beiden Bereichen konnten die Konsumenten diese Leistungen nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen.
Für die Verkehrsleistungen insgesamt (ECOICOP 073)1 wurden im April 2020 dem Gewichtsanteil nach 74,4% der Preise erhoben, manche dieser Preiserhebungen basierten auf Scannerdaten. Die verbleibenden 25,6% wurden durch Fortschreibungsverfahren ergänzt, wobei man vom saisonalen Muster der Preisbewegungen ausging. Die Preise für Leistungen des Luftpersonenverkehrs (ECOICOP 0733) wurden zu 100% mit Hilfe solcher Fortschreibungsverfahren imputiert.
Im Bereich der Preise für Freizeit- und Kulturdienstleistungen (ECOICOP 094) lagen im April 2020 die Imputationsanteile mit 56% noch deutlich höher. Sowohl für die Preise für den Besuch von Sport- und Erholungsveranstaltungen (ECOICOP 09412) als auch für die Preise für den Besuch von Kinos, Theater und Konzerthallen (ECOICOP 09421) wurde ersatzweise angenommen, dass sich diese Preise wie die Gesamtinflation entwickelt hatten.
Die zweite elementare virulent gewordene Frage ist die nach dem Konzept der Produktion, dem sich die VGR verpflichtet fühlt. Was soll eigentlich gemessen werden, wenn von Produktion die Rede ist?

3 Der Produktionsbegriff der VGR

Der folgende kurze Abschnitt beschäftigt sich nicht mit der viel diskutierten Produktionsgrenze. Es geht hier um die Frage, ob die VGR einem technischen Produktionskonzept oder einem ökonomischen Produktionskonzept verpflichtet ist. Produktion nach einem technischen Produktionsverständnis ist bereits dann gegeben, wenn ein Produktionsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde und das Ergebnis den vorher festgelegten Qualitätskriterien entspricht. Von Produktion im ökonomischen Verständnis kann erst dann gesprochen werden, wenn das Resultat der technischen Produktion – im Regelfall – von einer anderen Einheit erworben wird, es zu einer Transaktion kommt. Anders formuliert geht es um die Frage, ob es sich um Produktion handelt, wenn ein hergestelltes Gut – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer keinen Käufer findet.
Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 20102 – wie auch das System of National Accounts SNA 2008 (European Communities et al. 2009) – stellt die Ziele der Erfassung der Produktion wenig eindeutig dar. Es definiert Produktion generell als eine unter Kontrolle, Verantwortung und Management einer institutionellen Einheit ausgeführte Tätigkeit, bei der diese Einheit durch den Einsatz von Arbeitskräften, Kapital sowie Waren und Dienstleistungen andere Waren und Dienstleistungen produziert werden (ESVG 3.07). Dies ist ein sehr technischer Produktionsbegriff, unabhängig davon, ob das Erzeugte einen Käufer findet oder nicht. Die Bestimmung, dass die Produktion dann zu buchen und zu bewerten ist, wenn sie im Produktionsprozess entsteht (ESVG 3.42), spiegelt ebenfalls einen sehr technischen Produktionsbegriff wider.
Die Aufkommens- und Verwendungstabellen und das Input-Output-System sind integrale Bestandteile des ESVG Systems. Hier wird von technischen Inputkoeffizienten gesprochen (ESVG 9.58). Die ableitbaren Koeffizienten sollen im Sinne des theoretischen Input-Output Modells die essentielle Information über Technologie im Sinne von Produktionsverfahren bereitstellen. Diese intendierte Interpretation kann sich auf Metapher wie „each sector has its own ‚cooking recipe‘; the recipe is determined in the main by technology“ (Leontief 1963, S. 44) oder „the input coefficients matrix represents a complete cookbook of modern technology“ (Leontief 1963, S. 49) berufen.
Nicht zuletzt soll die VGR die Analyse des Produktivitätswachstums erlauben (ESVG 22.99). Der Terminus Produktivität entspricht ebenfalls einem sehr technischen Verständnis von Produktion. Die Anerkennung des Mietwerts von eigengenutzten Wohnungen als Produktion korrespondiert auch einem technischen Verständnis von Produktion, es wird Wohnraum bereitgestellt, ohne dass eine Transaktion erfolgte. Diese Anerkennung von Produktion in erheblichem Umfang, ohne dass es zudem Beschäftigung gäbe, führt dann zu merkwürdigen Ergebnissen oder Hilfskonstruktionen im Nachweis von Arbeitsproduktivitäten (Hauf und Voy 2009, S. 153).
Das ESVG folgt aber keineswegs immer einem technischen Produktionsbegriff. Unmittelbar nach der technischen Definition der Produktion in 3.42 legt das ESVG im nächsten Paragraph fest, dass die gesamte Produktion zu Herstellungspreisen zu bewertet ist (ESVG 3.43). Der Herstellungspreis ist der Betrag, den der Produzent je Einheit der von ihm produzierten Waren und Dienstleistungen vom Käufer erhält (ESVG 3.44). Hier erfolgt ein Sprung in ein ökonomisches Konzept; es wird mit Preisen bewertet, die der Produzent vom Käufer bekommt. Güter, die keine Käufer finden, selbst wenn sie technisch perfekt gelungen sind, erzielen keinen Preis. In solchen Fälle resultiert somit keine Produktion.
Wie sehr das ESVG im Systemzusammenhang dem ökonomischen Produktionskonzept verpflichtet ist, folgt auch aus der Definition der Konsumausgaben. Es handelt sich bei ihnen um Ausgaben gebietsansässiger institutioneller Einheiten für Waren und Dienstleistungen, die zur unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse und Wünsche oder kollektiver Bedürfnisse der Allgemeinheit verwendet werden (ESVG 3.94). Konsum kann also nur jenes Gut werden, das Käufer findet. Ähnlich ist die Situation bei den Investitionen3. Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb abzüglich der Veräußerungen von Anlagegütern durch gebietsansässige Produzenten (ESVG 3.124). Nicht verkäufliche Waren können im Güterkonto nur temporär als Vorratsveränderungen erfasst werden.
Diese skizzenhafte Darstellung zeigt, dass zwei unterschiedliche Produktionsbegriffe im ESVG zu finden sind, ohne dass dem Verhältnis zwischen technischer Produktion und ökonomischer Produktion im System explizit Aufmerksamkeit geschenkt werden würde. In dem Bemühen, mit einem einzigen System mehreren analytischen Zielsetzungen gerecht zu werden, vermeidet das ESVG eine eindeutige Festlegung.
Auch in der Volumensrechnung sind beide Konzepte präsent. Der bevorzugte Ansatz der Deflationierung des Outputs mit Hilfe geeigneter Preisindizes entspricht dem ökonomischen Konzept. Gleichzeitig wird aber die Verwendung von Outputindikatoren als gleichwertig anerkannt, wenn sie repräsentativ und auf einem detailliertem Niveau verfügbar sind und wenn Qualitätsanpassungen vorgenommen wurden (Eurostat 2016)4. Dieser zweite Ansatz korrespondiert einem technischen Konzept.
Unter Normalbedingungen werden bei beiden Ansätzen ähnliche Ergebnisse resultieren, auch wenn beide Ansätze von unterschiedlichen Produktionsbegriffen ausgehen. Unter den besonderen Umständen der Pandemie können freilich größere Unterschiede resultieren.

4 Produktionskonzepte – Umsetzung in Zeiten der Pandemie

Wie sich die Spannung zwischen den beiden rivalisierenden Konzepten in der Pandemie manifestiert hat, soll an zwei Beispielen illustriert werden5.

4.1 Reduzierte Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch private Haushalte

Jahreskarten und ähnliche Zeitkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Verkehrsleistungen; in Zeiten der Pandemie ist diese Inanspruchnahme deutlich gesunken, einerseits freiwillig, aber auch wegen der Lockdowns unfreiwillig. Zeitkarten konnten zwar unter Umständen storniert werden, in vielen Fällen – und das ist der hier interessierende methodische Aspekt – kam es zu einer wesentlich geringeren Nutzung der pauschal bezahlten Leistung.
In Wien etwa ging während der Pandemie die Fahrgästezahl des öffentlichen Verkehrs 2020 auf 574 Mio gegenüber 961 Mio im Jahr 2019, also um 40% zurück (Wiener Linien 2023); 2021 lag die Fahrgästezahl mit 596 Mio ebenfalls noch weit unter dem Wert von 2019 vor der Pandemie (Stadt Wien 2023). Die meisten Fahrgäste nutzen dabei Zeitkarten. 2021 besaßen fast 1 Mio. Fahrgäste im Wiener öffentlichen Verkehrs eine solche Zeitkarte (Wiener Linien 2023). Bei der erzwungenen Nichtnutzung bezahlter Leistungen handelt es sich also keineswegs um Einzelfälle.
Nach den Regeln der VGR entspricht die Produktion zu laufenden Preisen der Anzahl der verkauften Fahrkarten mal dem Preis für diese Fahrkarten. Dies entspricht perfekt dem Ausgabenkonzept im Privaten Konsum. In der Rechnung zu laufenden Preisen schlägt sich der isoliert gesehene Rückgang der Nutzung von Zeitkarten in der Zeit der Pandemie nicht nieder. Es erfolgt kein Rückgang der Produktion, die Zeitkarten wurden ja gekauft. Es resultiert auch kein Rückgang des entsprechenden Privaten Konsums, es wird ja nicht die Nutzung von Gütern oder Leistungen erfasst, sondern es werden ja die Ausgaben verbucht.
In der Rechnung zu Preisen des Vorjahres wäre analog vorzugehen. Die Anzahl der verkauften Fahrkarten wäre mit den jeweiligen Preisen für diese Fahrkarten des Vorjahres zu bewerten. Dieser Ansatz wird im Handbook als die zu bevorzugende A Methode eingestuft (Handbook, Abschn. 4.8.1). Zusätzlich wird ein Vorgehen in großem Detail, sowohl nach Verkehrsträgern wie auch, was die verschiedene Art des Kaufs der Leistungen betrifft, verlangt. Diese A Methode spiegelt ein ökonomisches Produktionskonzept wider.
Erfolgt die Volumensberechnung nach Methode A und haben keine Preisänderungen stattgefunden, wird in der Pandemie kein Rückgang der Produktion zu konstanten Preisen abgebildet, ebenso kein Rückgang des Privaten Konsums von Verkehrsleistungen. Nur wenn das reduzierte Zugsangebot in Zeiten der Pandemie als Qualitätsänderung bei der Deflationierung berücksichtigt wird, käme es zu einem (geringen) Rückgang der Produktion und des Privaten Konsums zu konstanten Preisen. In beiden Fällen ergibt sich ein vernünftiger Deflator.
Gleichzeitig anerkennt das Handbook die Verwendung von Volumensindikatoren (beförderte Personenkilometer) als akzeptable B Methode (Handbook, S. 90). Dieser Ansatz entspricht aber eindeutig einem technischen und damit einem anderen Produktionsbegriff als die A Methode.
Werden Volumensindikatoren (Personenkilometern) als Basis der Volumensbechnung (Methode B) herangezogen, resultiert in der Pandemie ein deutlicher Rückgang der Produktion und im Systemzusammenhang ein markanter Rückgang des Privaten Konsums an Verkehrsleistungen zu konstanten Preisen. Die Konfrontation der Ergebnisse der Rechnung zu laufenden und zu konstanten Preisen führt in so einem Fall zu einem überraschenden Ergebnis für den Deflator, der nicht in der üblichen Weise als Indikator von Preisveränderung gesehen werden kann.
Die Berechnungen führten unter den Bedingungen der Pandemie nicht nur zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem ob nach Methode A oder Methode B vorgegangen wurde. Sie machen die Unterschiede in den Konzepten, die operationalisiert werden sollen, deutlich: Hinter dem ökonomischen Konzept der Produktion steht die Vorstellung, dass auch leere Züge produzieren, wenn die Karten verkauft wurden. Bereits die Bereitstellung von Leistungen führt zu Produktion (Handbook, S. 90). Wenn es bei Jahreskarten und ähnlichen Fahrausweisen das Recht der Inanspruchnahme einer Leistung ist, das letztlich Produktion definiert, ist zu hinterfragen, ob noch Produktion vorliegt, wenn Rechtsvorschriften wie Ausgangssperren im Lockdown den Nutzern verbieten, diese angebotenen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.
Hinter der Vorstellung, dass mehr produziert wird, wenn mehr Personen über längere Strecken die Leistungen in Anspruch nehmen, steht hingegen ein technischer Produktionsbegriff. Das Handbook argumentiert bei der Besprechung der B Methode (Handbook, S. 90) in konsequenter Weise, dass hinter der Verwendung von Volumensindikatoren die Vorstellung steht, dass nur der tatsächliche Transport zu Produktion führt. Nur dieser Ansatz ist für Produktivitätsanalysen sinnvoll.

4.2 Kulturveranstaltungen – Begrenzung der Zuschauerzahlen in der Pandemie

Zu Beginn der Spielzeit 2020/2021 war es der Wiener Staatsoper (und vielen anderen Theatern, Konzerthäusern) erlaubt zu spielen, aber nur vor 500 statt vor 2300 Besucherinnen und Besuchern.
In der Rechnung zu laufenden Preisen fand diese Situation in einem ausgeprägten Rückgang der Produktion ihren Niederschlag, da wesentlich weniger Karten verkauft werden konnten als unter Normalbedingungen. Analog dazu wurde ein deutlicher Rückgang des Privaten Konsums abgebildet, es werden ja die Ausgaben verbucht.
Wieder unterscheidet das Handbook eine A und eine B Methode. Die Methode A sieht wie im Falle der Transportleistungen vor, dass die Zahl der verkauften Karten mit den jeweiligen Preisen dieser spezifischen Karten des Vorjahres zu bewerten sind (Handbook, S. 135). Dieser Ansatz einer sehr detaillierten Berechnung führt – unter der Annahme keiner Preisveränderung – zu einem gleich großen Rückgang der Produktion zu konstanten Preisen wie jener der Produktion zu laufenden Preisen. Es resultiert ein Deflator von 1. Auch die Verwendung entsprechender Teilindizes des Verbraucherpreisindex zur Deflationierung des Wertes der verkauften Karten wird als A Methode eingestuft (Handbook, S. 136). Dieser Ansatz ist ohne Zweifel der übliche (Statistik Austria 2007).
Wie weiter oben erwähnt, wurde im Fall von Theatern – zumindest für einige Monate – an der Stelle von Preisbeobachtungen mit der Gesamtinflation ersatzweise operiert. Die Deflationierung mit einem solchen Indikator entspricht in keiner Weise dem theoretischen Konzept. Es wird auch eine gewisse Inkonsistenz in das System hineingetragen. In der Rechnung zu laufenden Preisen werden nur tatsächlich getätigte Transaktionen erfasst, in der Zeit des Lockdowns also keine. Bei der Preisbereinigung werden hingegen imputierte Preisveränderungen in eben dieser Periode berücksichtigt.
Die Methode B geht von der Zahl der verkauften Karten, nach Kategorien unterschieden aus, ist also wieder einem Volumensindikator verpflichtet, in diesem Fall aber einer Zahl, welche tatsächliche Kauftransaktionen widerspiegelt. Wenn die Zahl der verkauften Karten nach Kartenkategorien mit den unterschiedlichen Preisen für die einzelnen Kategorien gewogen werden kann, kann ein ähnliches Resultat wie bei Methode A erzielt werden, sofern auch bei Methode A Preisinformation in großem Detail und verfügbar ist.
In beiden Fällen wird die Produktion zu konstanten Preisen im ökonomischen Kontext adäquat abgebildet, die Produktivität im ökonomischen Kontext (der Mitteleinsatz zur Erzielung eines ökonomischen Ergebnisses) ebenso. Es resultierte ein starker Rückgang der so gesehenen Produktivität.
Aber auch im Falle von Kulturleistungen erfolgt keine eindeutige Festlegung, ob ein ökonomischer oder ein technischer Produktionsbegriff operationalisiert werden soll. So spricht das Handbuch davon, dass „der Output der Dienstleistung der Präsentation einer Vorstellung an das Publikum entspricht“ (Handbuch, S. 135). Dies ist wieder eine technische Sicht der Produktion und im Lichte dieser Definition sind sowohl Methode A als auch Methode B inadäquat. Es wurde – technisch gesehen – ja auch in der Pandemie die gesamte künstlerische Leistung erbracht und dargeboten, wenn auch vor einem kleineren Auditorium. In einem strikt technischen Kontext ist kein Rückgang der Produktivität gegeben.
Nach diesen beiden kleinen Beispielen erscheint eine generelle Feststellung angebracht: Im Handbook wird eine Unterscheidung zwischen A, B und C Methoden getroffen. A Methoden werden dabei als die geeignetsten, die zu bevorzugenden eingestuft, B Methoden gelten als akzeptabel und C Methoden als nicht-akzeptabel (Handbook, S. 6 und Abschn. 1.4). „Die Klassifikation der einzelnen Ansätze erfolgt nach ihrer Eignung“ (Handbook, S. 8). Die Eignung (suitability in der Terminologie des Handbooks) kann aber wohl nur verglichen werden, wenn stets die Umsetzung des gleichen analytischen Ziels im Auge behalten wird. Wenn mit der Anwendung unterschiedlicher Methoden gleichzeitig unterschiedliche Produktionskonzepte operationalisiert werden, sind Termini wie geeignet oder akzeptabel sehr irreführend.

5 Schlussbemerkungen

5.1 Gemeisterte Herausforderungen

Die erste große Herausforderung – die Integration neuer Phänomene in das System der VGR – wurde ohne Zweifel bewältigt. Die von Eurostat rasch bereitgestellten Richtlinien waren dabei sicher eine große Hilfe. Sie konnten als authentische Interpretationen der Regeln des Systems angesehen werden und gewährleisteten, das gleiche oder sehr ähnliche Hilfsmaßnahmen in den einzelnen Staaten Europas gleichartig behandelt wurden.
Auch die zweite Herausforderung – das Arbeiten mit geänderten und unvollständigen Datengrundlagen – wurde weitestgehend gemeistert. Bewährte Methoden mussten dabei revidiert werden und es galt oft, neue, innovative Ansätze zu entwickeln. Der Modellgehalt, der Anteil von Hypothesen an den Ergebnissen der Gesamtrechnung, wurde freilich dabei notwendigerweise größer.
Der Forderung, die Kontinuität des Datenangebots aufrechtzuerhalten und – wenn möglich – zusätzliche Information bereitzustellen, wurde zumindest nach außen hin gut entsprochen.

5.2 Ausgeblendete Aspekte

Ob die Publikationspolitik während und nach der Pandemie den Forderungen des Europäischen Verhaltenskodex (Eurostat 2018) nach größtmöglicher Transparenz wirklich gerecht wurde, kann in manchen Bereichen durchaus bezweifelt werden. In der Präsentation der Ergebnisse wurden die durch die spezifisch Situation bedingten unterschiedlichen Charakteristika der Resultate für die Pandemieperioden meist ausgeblendet.
In Spezialpublikationen waren bisweilen entsprechende Hinweise zu finden. So wurden etwa in einem Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland im Jahr 2020 darauf aufmerksam gemacht, dass „die Ergebnisse für 2020 – dem frühen Zeitpunkt geschuldet – auf einer insbesondere für November und Dezember 2020 unvollständigen Datenbasis ermittelt wurden“ (Kuhn et al. 2021, S. 35). Die folgende Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung erfolgt aber in einer Weise, als wäre volle Vergleichbarkeit mit den Berechnungsmethoden in den Jahren davor gegeben.
In Österreich informierte ein Beitrag in den Statistischen Nachrichten über zahlreiche wegen der Pandemie notwendige Änderungen in den üblichen Berechnungsschritten. So wird – um nur ein Beispiel zu nennen – dokumentiert, dass im Wirtschaftsbereich „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ die Realrechnung 2020 umgestellt werden musste, da diese Branche stark von Lockdowns betroffen war. „Statt den Personalaufwand wie üblicherweise per Tariflohnindizes zu deflationieren, wurde er mittels tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden (Arbeitsvolumen) extrapoliert“ (Auracher et al. 2022, S. 388).
In den wichtigsten Veröffentlichungen wird aber Kontinuität und eine homogene Zeitreihe suggeriert, wo es keine Kontinuität geben kann. So heißt es in etwa in der Einleitung der Hauptpublikation der Ergebnisse der Gesamtrechnung in Österreich: „Derzeit stehen konsistente Zeitreihen der volkswirtschaftlichen Aggregate nach ESVG 2010 von 1995 bis einschließlich 2021 zur Verfügung“ (Statistik Austria 2022c, S. 15).
Was die Preisstatistik betrifft, ist die Situation nicht wesentlich anders. Statistik Austria bietet auf der Homepage (für Interessierte durchaus zu finden) sehr ausführliche methodische Information zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Berechnung des Verbraucherpreisindex an (Statistik Austria 2021). Auf der gleichen Homepage werden detaillierte Zeitreihen der Verbraucherpreisindizes veröffentlicht. Aufmerksame Nutzer werden in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass „ein Teil der Indexwerte ab April 2020 auf hauptsächlich bzw. vollständig imputierten Preisen basieren“ (Statistik Austria 2024). Dennoch werden Jahresdurchschnitte angeboten, die auf der Basis von, dem Erkenntnischarakter her gesehen, inkommensurablen Monatsergebnissen aufbauen.
Das Statistisches Bundesamt (Destatis) stellt auf seiner Homepage ebenfalls lange Zeitreihen des Verbraucherpreisindex zur Verfügung (Statistisches Bundesamt 2024). Diese Veröffentlichung enthält keine Hinweise auf den spezifischen Charakter der Werte in den Jahren 2020 und 2021 und vermittelt den Eindruck voller Vergleichbarkeit über die Zeit.
Diese Publikationspolitik entspricht den Wünschen vieler Nutzer, die auch wegen der operationalen Rolle von Statistikergebnissen, wie dem Verbraucherpreisindex, eine Präferenz für eindeutige und vergleichbare Resultate haben und nicht gerne mit methodischen Fragen konfrontiert werden.
Die Aversion vieler Nutzer, sich intensiv mit den hinter einem statistischen Konstrukt stehenden Konzepten, Konventionen und dem datengenerierenden Prozess auseinanderzusetzen, erklärt auch das weitgehende Ausblenden der konzeptionellen Fragen, die in der Pandemie virulent wurden. Die wichtigste der verdrängten Fragen war zweifellos, ob es Preise geben kann, wenn Transaktionen nicht stattfinden und sogar nicht stattfinden dürfen. Aber auch der Frage, ob wir in der VGR die ökonomische Produktion oder die technische Produktion messen wollen, wurde keine Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl – wie die Beispiele zeigen – je nach analytischer Ausrichtung durchaus unterschiedliche Ergebnisse resultieren können.
Wie in Abschn. 3 ganz kurz skizziert, ist die fehlende Festlegung auf eine analytische Ausrichtung für das System charakteristisch und hat zudem eine lange Tradition. Man meint, mit einem System und ohne weitere Ausdifferenzierung den unterschiedlichsten Zielen gerecht werden zu können. Schon die Revisionsarbeiten, die dann zum SNA 1993 geführt haben, lösten eine Wiederbelebung der Kritik an dem multi-purpose Charakter des Systems der VGR und an den daraus resultierenden zahlreichen methodischen Kompromissen aus (u. a. Van Bochove und Van Tuinen 1986; Sunga 1988), ohne dass diese Kritik viel Resonanz gefunden hätte. Auch von den derzeit laufenden Revisionsarbeiten ist keine Abkehr vom multi-purpose Charakter zu erwarten, wie die Liste der offenen Revisionspunkte (Braakmann 2021) deutlich macht. Die in der Pandemie abermals sichtbar gewordenen Konzeptsprobleme haben offensichtlich keine besondere Beachtung gefunden.
Viele werden das Ausblenden dieser Konzeptfrage damit entschuldigen, dass die Auswirkungen auf die großen Aggregate minimal sind und meinen, es gehe nur um Haarspalterei und Fragen, die für die zentralen Ergebnisse ohne Relevanz sind. Für die Erfüllung der Aufgabe des Monitoring und für die dominierenden operationalen Funktionen mag dies durchaus zutreffen. Die Gesamtrechnungen haben aber auch eine wichtige Rolle als die empirische Grundlage für die Wirtschaftsforschung zu spielen. Die Wirtschaftsforschung sollte es nicht hinnehmen, dass unterschiedliche Konzepte wie jene der Produktion nebeneinander und konkurrierend im System präsent sind. Die Pandemie hat gelehrt, dass – wenn auf disaggregierter Ebene vorgegangen wird – durchaus andere Analyseergebnisse resultieren können.
Zusammenfassend kann wohl gesagt werden, dass viele der Herausforderungen, mit denen die VGR konfrontiert wurde, gut gemeistert wurden. Dies gilt nicht für die konzeptionellen Fragen, die in der Pandemie virulent wurden. Befreit vom Druck, rasch auf neue Phänomene reagieren zu müssen, sollte man sich jetzt verstärkt der Frage widmen, welches theoretische Konzept von Produktion eigentlich operationalisiert werden soll.

Danksagung

Teile dieser Arbeit wurden beim 13. Berliner VGR-Kolloquium im Juni 2023 präsentiert6. Der Autor dankt den Teilnehmern und insbesondere Herrn Prof. Dr. Reiner Stäglin für wertvolle Anregungen, die für den vorliegenden Text genutzt werden konnten.

Interessenkonflikt

J. Richter gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Download
Titel
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in Zeiten der Pandemie – wurden alle Herausforderungen gemeistert?
Verfasst von
Josef Richter
Publikationsdatum
05.09.2024
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv / Ausgabe 3-4/2024
Print ISSN: 1863-8155
Elektronische ISSN: 1863-8163
DOI
https://doi.org/10.1007/s11943-024-00348-y
1
ECOICOP ist die Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums.
 
2
Im Folgenden wird immer von den Gegebenheiten in der Europäischen Union ausgegangen und es wird auf das ESVG 2010 (Eurostat 2014) Bezug genommen, wobei die Bestimmungen des ESVG unter Angabe der entsprechenden Kapitelnummer zitiert werden.
 
3
Von dieser Grundregel gibt es zwar einige Ausnahmen, wie zum Beispiel den als Konsum berücksichtigten Mietwert von eigengenutzten Wohnungen oder die Anerkennung selbsterstellter Anlagegüter als Bruttoanlageinvestitionen. Diese Ausnahmen sind aber für die eigentliche Argumentation ohne Bedeutung.
 
4
Das Eurostat Handbook on prices and volume measures in national accounts (Eurostat 2016) wird in der Folge als Handbook zitiert.
 
5
Für eine ausführlichere Darstellung der beiden Beispiele siehe Richter (2021).
 
Zurück zum Zitat Ackermann A, Dickopf X, Mucha T Flash und Nowcast: Schnellschätzungen des Bruttoinlandsprodukts in der Corona-Pandemie. WISTA 4(2021):17–28
Zurück zum Zitat Auracher S, Chalupa J, Grabner-Trieb R, Heinzle M, Huber E, Köhler B, Kohlgruber P, Lais K, Schieber-Knöbl J (2022) Methodische Herausforderungen in den VGR im Kontext der COVID-19-Pandemie. Stat Nachrichten 5/2022:387–395
Zurück zum Zitat Braakmann A (2021) Digitalisierung, Globalisierung sowie Wohlfahrt und Nachhaltigkeit – Kernthemen der aktuellen Überarbeitung der internationalen VGR-Methodik. WISTA 4:42–52
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