2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Vorgehensweise des ICTY bei der Prozessrechtsgewinnung – Anforderungen und Umsetzung
Erschienen in: Die Ausformung einer Prozessordnung sui generis durch das ICTY unter Berücksichtigung des Fair-Trial-Prinzips
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Nachdem im Vorangegangenen die Anforderungen an die Protagonisten des Tribunals im Hinblick auf die Besetzung der Richterbank sowie ihre Umsetzung durch das ICTY als wesentliches Element der allgemeinen Wahrnehmung des Tribunals diskutiert wurden, gilt es nunmehr, die Vorgehensweise der Richter bei der Rechtsgewinnung, insbesondere der den Richtern durch Art. 15 des Statuts übertragenen Prozessrechtsgewinnung, zu untersuchen. Dieser Parameter ist, wie festgestellt, ebenso von wesentlicher Bedeutung für die Akzeptanz und Anerkennung und damit den Erfolg des Tribunals bei der Erfüllung seines Mandats wie die Protagonisten des Tribunals und das Ergebnis ihrer Bemühung, die Verfahrens- und Beweismittelordnung. Die Ausbildung des Prozessrechts erfolgt, nachdem eine erste Fassung der Verfahrensund Beweismittelordnung zunächst im Richterplenum ausgearbeitet und im Februar 1994 angenommen wurde, zum einen durch die änderung bzw. Ergänzung der Verfahrens- und Beweismittelordnung innerhalb des regelmäßig – mindestens zweimal pro Jahr – tagenden Richterplenums und zum anderen – wie bei jedem anderen Gericht durch Einzelfallentscheidungen innerhalb der vor dem ICTY anhängigen Strafverfahren, in denen jeweils sachverhaltsbezogen das Prozessrecht ausgeformt und konkretisiert wird.