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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Wohnungseigentümer als Gläubiger

verfasst von : Frank Heerstraßen

Erschienen in: Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Kraft Gesetzes entstehen Ansprüche der Wohnungseigentümer häufig, wenn das gemeinschaftliche Eigentum im Sinne des § 1 Abs. 5 WEG durch Dritte beschädigt oder sonst beeinträchtigt wird. Die dann entstehenden Forderungen stellen im weitesten Sinne den „Ausgleich“für die Beschädigung bzw. Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums dar.3 Ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums dient dazu, den durch diese Beschädigung entstandenen Schaden auszugleichen. Dieser vom Gesetz verfolgte Zweck spielt für die Zuordnung der gesetzlichen Forderungen eine entscheidende Rolle.4 Ihm kommt bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen die Funktion zu, die bei den rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen die vertragliche Vereinbarung5 erfüllt.

Metadaten
Titel
Die Wohnungseigentümer als Gläubiger
verfasst von
Frank Heerstraßen
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-72015-4_4