1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Wohnungseigentümer als Gläubiger
verfasst von : Frank Heerstraßen
Erschienen in: Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Kraft Gesetzes entstehen Ansprüche der Wohnungseigentümer häufig, wenn das gemeinschaftliche Eigentum im Sinne des § 1 Abs. 5 WEG durch Dritte beschädigt oder sonst beeinträchtigt wird. Die dann entstehenden Forderungen stellen im weitesten Sinne den „Ausgleich“für die Beschädigung bzw. Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums dar.3 Ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums dient dazu, den durch diese Beschädigung entstandenen Schaden auszugleichen. Dieser vom Gesetz verfolgte Zweck spielt für die Zuordnung der gesetzlichen Forderungen eine entscheidende Rolle.4 Ihm kommt bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen die Funktion zu, die bei den rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen die vertragliche Vereinbarung5 erfüllt.