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Zusammenfassung
Im vorliegenden Kapitel werden unter Rückbezug auf die theoretischen Annahmen die wesentlichen empirischen Ergebnisse sowie das methodische Vorgehen diskutiert. Hierbei wird zuerst die Perspektive des soziologischen Neo-Institutionalismus eingenommen, gefolgt von der des Situativen Ansatzes. Ergänzt werden diese Betrachtungen um eine akteurszentrierte Perspektive sowie eine Diskussion übergreifender Aspekte.
Vor allem die frühen Ausarbeitungen im Kontext des soziologischen Neo-Institutionalismus fokussieren auf die Erklärung der zunehmenden Angleichung von Organisationen. Verantwortlich hierfür werden institutionalisierte Erwartungen bzw. Regeln gemacht, die in gleicher Weise auf alle jene Organisationen einwirken, die in dasselbe organisationale Feld eingebunden sind. Hierbei wird die organisationale Konformität mit institutionalisierten Regeln zur Erlangung von Legitimität betont. Mithilfe neuerer Erweiterungen des soziologischen Neo-Institutionalismus können zudem auch Variationen zwischen Organisationen im selben organisationalen Feld erklärt werden. Zum einen wird hierzu auf das Konzept der institutionellen Logiken zurückgegriffen, das davon ausgeht, dass in einem Feld mehrere unterschiedliche Logiken existieren und miteinander interagieren können. Zum anderen rücken organisationale Eigenschaften bei der Interpretation von organisationalen Reaktionen auf institutionalisierte Anforderungen stärker in den Fokus.
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Die Bedingung, dass sich institutionelle Logiken entfalten können, liegt wie beschrieben in der Existenz von organisationalen Feldern. Abschnitt 7.2 stellt dar, dass die Jobcenter in mehreren Feldern gleichzeitig eingebunden sein können: Neben einem bundesweiten scheinen weitere Felder bzw. Unterfelder zu existieren, die sich entlang gewisser Organisationsmerkmale (z. B. Größe) und/oder der regionalen bzw. lokalen Verortung der Jobcenter aufspannen. Dies verdeutlicht, dass die Jobcenter womöglich gleichzeitig in unterschiedlichen institutionellen Settings agieren. Die institutionelle Komplexität, mit der die Jobcenter konfrontiert werden, ergibt sich somit nicht nur aus den Anforderungen eines Feldes, sondern mehrerer Felder. Aus dem Interviewmaterial können in den drei für die Jobcenter zentralen Domänen Staat, Markt und Profession mehrere (potenzielle) institutionelle Logiken identifiziert werden: Der staatlichen Domäne lassen sich eine regelungsorientierte Logik, die die Einhaltung gesetzlicher und organisatorischer Vorgaben betont, eine konformitätsorientierte Logik, die auf die institutionelle Glaubwürdigkeit abzielt und eine effektivitätsorientierte Logik, die die Wirkung des organisationalen Handelns in den Mittelpunkt stellt, zuordnen. Innerhalb der marktlichen Domäne treten eine effizienzorientierte, ressourcenorientierte und wettbewerbsorientierte Logik hervor, die die Optimierung von Verwaltungsstrukturen und -prozessen, den Umgang mit begrenzten Mitteln sowie die interne und externe Orientierung an Kennzahlen prägen. Die professionalitätsorientierte Logik wiederum setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen wie der Fachlichkeit, Autonomie, kontinuierlichen Weiterbildung, Netzwerkorientierung und Erfahrung zusammen. Als übergreifende Logik kann die Arbeitsmarktintegration durch Klientenorientierung betrachtet werden, die verschiedene Elemente aus allen drei Domänen integriert. Die tatsächlichen Wirkungen der zuvor genannten Logiken auf das jeweilige Jobcenter werden durch Attribute seines Organisationskontextes wie die Feldposition (Organisationsgröße), personelle Struktur, die beiden Träger sowie seine Identität (u. a. Innovationsfähigkeit) beeinflusst.
Zwar wurden im Rahmen der vorliegenden Arbeit umfangreiche quantitative und qualitative Daten erhoben, dennoch ist die Reichweite bzw. Generalisierbarkeit der Ergebnisse aus institutioneller Perspektive begrenzt:
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Methodik: Die in Abschn. 6.2 erläuterten Erhebungs- und Auswertungsverfahren (Experteninterviews und Qualitative Inhaltsanalyse) wurden als Kompromisslösung gewählt, da sie einerseits strukturiert genug sind, um die umfassenden Prämissen des Untersuchungskontextes (Kap. 2), der theoretischen Verortung (Kap. 3) sowie des Forschungsstandes (Kap. 4) berücksichtigen zu können, und andererseits, da sie genug Flexibilität für unerwartete oder emergente Aspekte aufweisen. Auch forschungspraktische Überlegungen wie begrenzte Zeitressourcen sprechen für Experteninterviews und die Qualitative Inhaltsanalyse als vergleichsweise effiziente Verfahren. Zudem liegt der Fokus der vorliegenden Arbeit auf der Prüfung und Ergänzung bestehender theoretischer Vorannahmen und nicht auf der Entwicklung neuer Theorien. Dennoch ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf die Existenz und das Wirken von institutionellen Logiken eine offenere Interviewform und Auswertungsmethode tiefergehende Einblicke ermöglicht hätte. Im Gegensatz zu manifesten Variablen, die einen direkten empirischen Bezug aufweisen bzw. direkt beobachtbar sind (z. B. Organisationsgröße), weisen latente Variablen wie eben institutionelle Logiken nur einen indirekten empirischen Bezug auf (vgl. Diaz-Bone 2022). Im Vergleich zu strukturierteren Erhebungsverfahren verlangt ein „Interesse an der Rekonstruktion von subjektiven Konzepten, Deutungen, Relevanzen, Sinnstrukturen etc. mehr Offenheit und mehr Raum für die Interviewten, ihre Erzählung in ihrer Eigenheit zu entfalten“ (Helfferich 2022: 877). Für die Auswertung des so gewonnenen qualitativen Materials eignen sich insbesondere stärker interpretative Verfahren wie beispielsweise die sozialwissenschaftliche Hermeneutik (vgl. Kurt/Herbrik 2022). In der Gesamtschau empfiehlt sich daher für eine noch detailliertere Betrachtung von institutionellen Logiken, den Forschungsstil an der Grounded Theory (Strübing 2022) auszurichten.
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Organisationale Felder: Durch weiteres qualitativ-empirisches Material hätten ggf. Unterschiede hinsichtlich des institutionellen Settings zwischen den betrachteten organisationalen Feldern bzw. Unterfeldern herausgearbeitet werden können. Generell scheint die Strukturierung von organisationalen Feldern ohne Vergleichswerte zu anderen Feldern nur schwer bewertbar. Erst eine übergreifende Betrachtung ermöglicht relationale Aussagen zum Ausmaß der Fragmentierung, Formalisierung und Zentralisierung, sodass spezifische Merkmale eines Feldes sichtbar werden.
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Institutionelle Logiken und Organisationskontext:○Wie in Abschnitt 3.3.1.2 erläutert, sind institutionelle Logiken in eine übergeordnete soziale Struktur eingebettet. Es handelt sich somit nicht um individuelle oder organisationale Entscheidungsregeln, sondern kollektive Normen, Werte und Regeln, die auf einer (sub-)gesellschaftlichen Ebene verankert sind und das Verhalten von Akteuren in einem spezifischen institutionellen Kontext prägen. Ob die in der vorliegenden Arbeit identifizierten Logiken im soeben dargestellten Sinne tatsächlich „institutionalisiert“ sind, lässt sich auf Grundlage des empirischen Materials nicht abschließend beantworten. Hierfür hätte beispielsweise nach Abschluss der qualitativen Teilstudie eine erneute quantitative Befragung, in welcher die Verbreitung der identifizierten Logiken erhoben wird, zielführend sein können.○Insgesamt deutet sich in den geführten Interviews an, dass auf organisationaler Ebene marktlichen Logiken eine hervorgehobene Stellung zukommt. Demgegenüber finden sich im Interviewmaterial beispielsweise verhältnismäßig wenig Passagen, die die Regelungsorientierung betonen. Dies ist vermutlich auf die Charakteristika der ausgewählten Aufgabenbereiche zurückzuführen, da der Bereich Markt- und Integration, insbesondere das beschäftigungsorientierte Fallmanagement sowie die Arbeitgeberbetreuung, im Gegensatz zur Leistungsgewährung, in deutlich geringerem Maße rechtlich normiert ist (vgl. Kap. 2). Insofern ist davon auszugehen, dass die Berücksichtigung anderer Aufgabenbereiche zu teils abweichenden Ergebnissen geführt hätte. Durch zusätzliches qualitativ-empirisches Material hätten eventuell weitere institutionelle Logiken identifiziert werden können, auch die Salienz einzelner Logiken im Interviewmaterial hätte sich hierdurch verschieben können.○Darüber hinaus hätte durch eine Längsschnittbetrachtung herausgearbeitet werden können, ob die Salienz einzelner Logiken im Zeitverlauf variiert.○Durch eine höhere Fallzahl der Jobcenter der qualitativen Teilstudie hätten vermutlich die moderierenden Wirkungen der Attribute des Organisationskontextes der Jobcenter auf die institutionellen Logiken näher betrachtet werden können. Letztlich wären hierdurch mitunter bessere Rückschlüsse auf konkretere Auswirkungen der Logiken auf die Verwaltungsorganisation der Jobcenter möglich gewesen.○Wie oben dargestellt, wird deutlich, dass die Wirkung von institutionellen Logiken zwischen Organisationen aufgrund des spezifischen Organisationskontextes variieren kann. Uneindeutig ist hingegen, ob sich die Wirkung institutioneller Logiken auch zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen innerhalb einer Organisation unterscheidet. Am Beispiel des beschäftigungsorientierten Fallmanagements deutet sich an, dass in diesem Bereich die professionalitätsorientierte Logik die marktlichen und staatlichen Logiken überlagert. So führen die Interviewten u. a. aus, dass im beschäftigungsorientierten Fallmanagement mehr Freiheiten für die Beschäftigten und weniger Druck herrsche. Fraglich ist jedoch, ob dies – in jedem Fall – Ausdruck einer Anerkennung der professionellen Autonomie der Fallmanager ist oder auch aus der praktischen Erwägung resultiert, dass Fortschritte der bei der Bearbeitung der herausfordernden Situationen der Klienten im Case Management nur schwer quantitativ zu messen sind (vgl. Abschn. 7.3). Die aus den qualitativen Interviews abgeleitete geringere Wettbewerbsorientierung der Fallmanager ist daher alleine kein geeigneter Indikator für die Beurteilung der Wirkungsmacht der professionalitätsorientierten Logik. Ähnlich verhält es sich beispielsweise mit dem geringeren Betreuungsschlüssel im Fallmanagement, der in vielen Jobcentern der empfohlenen Höhe im Fachkonzept entspricht. Auch dieser Umstand kann auf die Wirkung der professionalitätsorientierten Logik hinweisen oder lediglich faktischen Kapazitätsbeschränkungen der Fallmanager geschuldet sein. Übergreifend wird hieran sichtbar, dass die Zuschreibung konkreter Merkmale der Verwaltungsorganisation zu einzelnen oder interagierenden Logiken nicht ohne Weiteres vorgenommen werden kann. Für das bFM verdeutlicht ein Blick auf die Implementierungsstufen (Abschn. 7.1.2.5), dass sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen für ein professionell-fachlich fundiertes Fallmanagement in den untersuchten Jobcentern existieren. Dies deutet eher darauf hin, dass die professionalitätsorientierte Logik im organisationalen Feld insgesamt eine geringe Institutionalisierung aufweist. Dies stützt auch der Befund, dass fast 20 Jahre nach Inkrafttreten des SGB II nicht in allen Jobcentern ein bFM implementiert ist.
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Strukturangleichung: DiMaggio und Powell sprechen von einem „unerbittlichen Homogenisierungsschub“ (DiMaggio/Powell 2000: 148), sobald sich ein organisationales Feld weitgehend etabliert hat. Vor dem Hintergrund der deskriptiven Bestandsaufnahme der Verwaltungsorganisation der Jobcenter, die aufzeigt, dass erkennbare Unterschiede zwischen den betrachteten gEn bestehen, ist es unklar, ob dies der Annahme eines „Homogenisierungsschubs“ widerspricht oder ein Anzeichen für ein sich noch entwickelndes organisationales Feld darstellt. Die Frage ist letztendlich, ab welchem Ausmaß der Variation eine „homogene“ Gruppe vorliegt. Wie Walgenbach und Meyer festhalten, ist die aus geteilten institutionellen Einflüssen resultierende Strukturangleichung nicht mit einer Strukturgleichheit gleichzusetzen, da Institutionen zwar die Anwendung abstrakter Regeln bedingen, sich die jeweils konkrete Umsetzung aber unterscheiden könne (Walgenbach/Meyer 2008: 75). Zumindest der Befund, dass die Trennung zwischen Fallmanagement/Vermittlung und den materiellen Leistungen, ein grundlegendes Strukturmerkmal der gEn, anscheinend weiter fortgeschritten ist (vgl. Abschn. 7.1.2.2), deutet auf eine Angleichung der Strukturen hin. Auch der höhere Anteil der Jobcenter mit gemeinsamem Arbeitgeber-Service in der Stichprobe der quantitativen Teilstudie (86 %) im Vergleich zur Vollerhebung im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel (77 %) kann ein Indiz für eine zunehmende Strukturangleichung sein. Aufgrund mangelnder Daten für eine Betrachtung im Längsschnitt, lässt sich die Annahme der Strukturangleichung für den vorliegenden Untersuchungskontext jedoch weder bestätigen noch grundlegend falsifizieren.
In den frühen Ausarbeitungen, die dem Situativen Ansatz zuzurechnen sind, wurde sich zum einen umfangreich mit der Konzeptionierung bzw. Messbarmachung der formalen Organisation auseinandergesetzt. So wurde das Konzept der Bürokratie mehrdimensional entlang von fünf Dimensionen (Spezialisierung, Standardisierung, Formalisierung, Zentralisierung und Konfiguration) derart operationalisiert, dass unterschiedlichste Organisationen miteinander verglichen werden konnten. Zum anderen formuliert der Situative Ansatz einen Erklärungsansatz für Variationen in der formalen Organisation: Er postuliert, dass die Situation einer Organisation (Umwelt und unmittelbarer Organisationskontext) die Organisationsstrukturen beeinflusst, da sich Organisationen aufgrund von Performancebestrebungen situativen Faktoren anpassen müssen. Mit den Konzepten der organisationalen Entscheidungsträger und der strategischen Wahl wird der dem Situativen Ansatz innenwohnende Strukturdeterminismus abgeschwächt.
Für das beschäftigungsorientierte Fallmanagement können die Dimensionen Spezialisierung, Standardisierung und Formalisierung anhand von Indizes betrachtet werden, die deutliche Unterschiede zwischen den Jobcentern aufzeigen. Einzig zwischen der Standardisierung und Formalisierung ist jedoch ein signifikanter, mittlerer Zusammenhang zu identifizieren. Die gering ausgeprägten Zusammenhänge zwischen der Spezialisierung und Standardisierung sowie der Spezialisierung und Formalisierung sind hingegen nicht signifikant. Zwar kann im Hinblick auf die arbeitgeberorientierte Beratung und Vermittlung nur das Ausmaß der Formalisierung untersucht werden, aber auch hier zeigen sich teils deutliche Unterschiede zwischen den Jobcentern. Letztlich kann gezeigt werden, dass ein signifikanter, mittlerer Zusammenhang zwischen der Formalisierung im bFM und in der Arbeitgeberbetreuung besteht.
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Zu den wesentlichen Umweltbedingungen, die sich auf die Verwaltungsorganisation der Jobcenter auswirken, gehören (bundes-)politische Einflüsse. Diese extern gesetzten Impulse erfordern häufig eine rasche Reaktion der Jobcenter, die bereits vor der Konkretisierung durch zentrale Weisungen lokale Strategien erarbeiten. Der andere wichtige und besonders häufig von den Interviewteilnehmern genannte Faktor stellen die mit den Klienten bzw. einer sich wandelnden Klientenstruktur einhergehenden Anforderungen dar. Anforderungen der Arbeitgeberseite finden abseits der Interviews mit arbeitgeberorientierten Vermittlern kaum Erwähnung. Von den möglichen Einflussfaktoren des Organisationskontextes wird in den Interviews besonders häufig auf die Größe des Jobcenters als Unterscheidungskriterium verwiesen. Die quantitative Auswertung zeigt auf, dass mittlere, signifikante Zusammenhänge zwischen der Anzahl der Vollzeitäquivalente der Jobcenter und der Formalisierung sowie der Implementierungsstufe des bFM bestehen. Kein signifikanter Zusammenhang ist hingegen zwischen der Anzahl der VZÄ und den anderen beiden Bürokratiedimensionen des bFM sowie der Formalisierung der Arbeitgeberbetreuung zu identifizieren. Bei den beiden weiteren relevanten Einflussfaktoren handelt es sich um die personelle sowie finanzielle Ausstattung der Jobcenter.
Wie bereits aus institutioneller Perspektive erläutert, sind die Reichweite bzw. Generalisierbarkeit der Ergebnisse auch aus situativer Perspektive gewissen Limitationen unterworfen:
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Methodik:○Die Datenerhebung mittels Proxy-Informanten erfolgte aus forschungspraktischen Gründen. Um die gegenüber der Aggregierung von Mitarbeiterbefragungen bestehenden Nachteile abzumildern, wurden drei Fragebögen entwickelt, die unterschiedliche Aspekte der Verwaltungsorganisation der Jobcenter erfassen. Dennoch ergeben sich auch bei diesem Vorgehen Auswirkungen auf das Datenmaterial. Neben den generellen Einschränkungen, dass „von außen“ nicht immer eindeutig zwischen den offiziellen (formale Organisation) und geltenden Regeln (informale Organisation) sowie zwischen der normativen und Verhaltensstruktur einer Organisation zu differenzieren ist und manche Regelungen nur in der Kommunikation nach außen gelten, spielen insbesondere bei Befragungen mittels Proxy-Informanten Interpretationsspielräume der Befragten eine Rolle. Beispielhaft sei auf jene Fragen im quantitativen Fragebogen verwiesen, die danach unterscheiden, ob es sich bei gewissen Regelungen um Vorgaben oder Empfehlungen handelt. Aggregierte Daten aus Mitarbeiterbefragungen könnten aufzeigen, ob es unterschiedliche Interpretationen unter den Beschäftigten gibt. Bei der Nutzung von Proxy-Informanten folgt der Wert für die gesamte Untersuchungseinheit aus der Interpretation einer einzelnen Person. Zwar zielen nahezu alle Fragen auf manifeste Sachverhalte und nicht auf latente Konstrukte wie etwa die Organisationskultur ab, dennoch bestehen auch hier in unterschiedlichem Maß Interpretationsspielräume. Dies veranschaulichen die fehlerhaften Angaben hinsichtlich des von den Jobcentern gewählten Fallmanagement-Ansatzes (vgl. Abschn. 7.1.2.2) und der Beteiligung an einem gemeinsamen Arbeitgeber-Service (vgl. Abschn. 7.1.3.2). Fraglich ist somit das Ausmaß der Validität der erhobenen quantitativen Daten.○Die Gewinnung von Jobcentern für die quantitative Teilstudie stellte eine zentrale Herausforderung dar (vgl. Abschn. 6.1). Die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei der Herstellung des Feldzugangs war daher entscheidend für den Forschungsprozess. Die Merkmale der Proxy-Informanten zeigen jedoch auf, dass die weit überwiegende Mehrheit der Befragten bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt ist, was auf eine gewisse Selektivität hinweist. Ebenso bestehen in Bezug auf gewisse Organisationsmerkmale (Regionaldirektionsbezirk, SGB-II-Vergleichstyp, ELB-Quote) und Merkmale der Trägerkommunen der Jobcenter (Größenklasse, Ländlichkeit) Verzerrungen im Vergleich zu den Anteilen in der Grundgesamtheit der gemeinsamen Einrichtungen. Aufgrund dieser Umstände ist davon auszugehen, dass keine absolute Generalisierbarkeit der quantitativen Ergebnisse vorliegt, jedoch Tendenzen abgelesen werden können.○Im Rahmen der Fragebogenkonzeptionierung bestand die Herausforderung, dass nur in sehr begrenztem Umfang auf existierende Fragen zur Verwaltungsorganisation der Jobcenter – wenn, dann v. a. aus dem Kontext der Evaluation der Experimentierklausel – zurückgegriffen werden konnte. Hinzu kam, dass allgemein kaum zeitgemäße, erprobte und methodisch geprüfte Skalen oder Items zur Messung organisationaler Merkmale existieren und die im Rahmen des Situativen Ansatzes verwendeten Erhebungsinstrumente nahezu ausschließlich auf die Beschreibung der organisationalen Ebene und nicht einzelner Aufgabenbereiche abstellen. Ein wesentlicher methodischer Beitrag der vorliegenden Arbeit besteht daher in der Entwicklung zweckmäßiger Items und Indizes zur Erfassung der Verwaltungsorganisation der Jobcenter. Letztlich gelang es jedoch nicht für alle Bürokratiedimensionen adäquate „objektive“ Items zu formulieren. Des Weiteren basieren die für die Messung der Bürokratisierung entwickelten Indizes für das bFM und die Arbeitgeberbetreuung auf je Aufgabenbereich spezifischen Items, da nicht nur das Ausmaß der formalen Organisation, sondern auch die Inhalte der Regelungen erfasst werden sollten, was eine direkte Vergleichbarkeit erschwert. In besonderem Maße war die Entwicklung geeigneter Fragen für die Bestandsaufnahme der Arbeitgeberbetreuung eine Herausforderung. Im Gegensatz zum bFM stellt die Arbeitgeberbetreuung kein professionelles Verfahren dar und es existieren seitens der Bundesagentur für Arbeit deutlich weniger organisationale Vorgaben und Empfehlungen, was die Spezifika dieses Aufgabenbereichs insgesamt weniger greifbar macht.
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Verwaltungsorganisation:○Die Korrelationen zwischen den drei gemessenen Bürokratiedimensionen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements fallen nur zwischen der Standardisierung und Formalisierung signifikant und moderat aus. Die gering ausgeprägten Zusammenhänge zwischen der Spezialisierung und Standardisierung sowie der Spezialisierung und Formalisierung sind hingegen nicht signifikant. Dies widerspricht den weithin, zumindest auf organisationaler Ebene, empirisch beobachteten positiven Zusammenhängen zwischen der Spezialisierung, Standardisierung und Formalisierung. Es bleibt unklar, wie dieses Ergebnis zu interpretieren ist. Die vorhandene Korrelation zwischen der Standardisierung und Formalisierung überrascht allein schon aufgrund der konzeptionellen Nähe der beiden Dimensionen nicht, da zumindest mit der Formalisierung auch immer eine Art der Standardisierung einhergeht. Der fehlende Zusammenhang zwischen der Spezialisierung und den beiden anderen Bürokratiedimensionen könnte zum einen damit zusammenhängen, dass überhaupt nur 37 der Jobcenter der quantitativen Teilstudie, und damit weniger als die Hälfte, über mindestens eine zielgruppenspezifische Fallmanagement-Variante verfügen, woraus eine vergleichsweise geringe Varianz auf diesem Index resultiert. Zum anderen kann es auch möglich sein, dass die Einrichtung einer spezifischen Fallmanagement-Variante weniger funktionalistischen als vielmehr (geschäfts-)politischen Erwägungen folgt. Dies würde bedeutet, dass es hierbei eher um die Frage geht, welchen Zielgruppen aufgrund der geschäftspolitischen Ausrichtung spezifische Ressourcen zukommen sollen, als um die Frage, welche Anzahl an zielgruppenspezifischen Fallmanagement-Varianten, gemessen an der Situation des jeweiligen Jobcenters, adäquat wäre. Diese Argumentation folgt somit eher einer institutionalistischen Perspektive und würde den Grundannahmen des Situativen Ansatzes widersprechen. Die dargestellten Ergebnisse falsifizieren den Situativen Ansatz nicht, wenn – so wie es durch Studien im Rahmen des Situativen Ansatz bisher nahezu ausschließlich geprüft wurde – der erwartete Zusammenhang zwischen den drei Bürokratiedimensionen nur auf organisationaler Ebene und nicht innerhalb von Aufgabenbereichen besteht. Dies hätte nur beantwortet werden können, wenn das Augenmerk der vorliegenden Arbeit auf die organisationale Ebene verlagert und das Forschungsdesign erheblich angepasst worden wäre. Eine alternative Erklärung könnte in der o. g. teils eingeschränkten Validität der quantitativen Daten liegen.○Der entwickelte Index für die Implementierungsstufen des bFM ermöglicht in stark vereinfachter Form eine Aussage zur organisationalen Qualität des in den untersuchten Jobcentern implementierten Fallmanagements. Aufgrund mangelnder allgemeingültiger Kriterien, wurden hierfür durch den Autor der vorliegenden Arbeit unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur zum Case Management und beschäftigungsorientierten Fallmanagement geeignete Aspekte aus der quantitativen Teilstudie herangezogen. Aufgrund dieser Konstruktion kann der Index hinsichtlich seiner Zusammensetzung und der Gewichtung der einzelnen Indikatoren sicherlich diskutiert werden. Zudem summiert er lediglich einzelne Aspekte auf und folgt nicht einem von Göckler et al. (2014) vorgenommenen Vorgehen, das vier aufeinander aufbauenden Entwicklungsstufen jeweils spezifische Merkmale zuschreibt, die für das Erreichen der jeweiligen Stufe erfüllt sein müssen (vgl. Abschn. 4.4). Nichtsdestotrotz bestehen signifikante, mittlere Zusammenhänge zwischen der Implementierungsstufe des bFM und der Standardisierung sowie der Formalisierung. Zumindest in Bezug auf das beschäftigungsorientierte Fallmanagement scheint somit tendenziell eine höhere Bürokratisierung mit einer höheren organisationalen Qualität einherzugehen.○Wie bereits erwähnt, konnte die Verwaltungsorganisation der Arbeitgeberbetreuung im Vergleich zum beschäftigungsorientierten Fallmanagement nur in Ansätzen operationalisiert werden. Dies macht Vergleiche zwischen den beiden Aufgabenbereichen prinzipiell schwierig. Es zeigt sich jedoch, dass ein signifikanter, mittlerer Zusammenhang zwischen der Formalisierung des bFM und der der Arbeitgeberbetreuung besteht. Vor dem Hintergrund der fehlenden Operationalisierung anderer Dimensionen kann dies zumindest als ein Indiz dafür interpretiert werden, dass das Ausmaß der Bürokratisierung in den beiden Aufgabenbereichen korreliert. Dies würde dann darauf hindeuten, dass hinsichtlich der Bürokratie keine diametralen Unterschiede zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen innerhalb der untersuchten Jobcenter bestehen.
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Situative Umwelt und Organisationskontext:○Als wichtigste Situationsvariable für die Verwaltungsorganisation hat sich sowohl aus den theoretischen Überlegungen (vgl. Abschn. 3.2.1.2) als auch aus dem Forschungsstand (vgl. Abschn. 4.5) und der qualitativen Teilstudie die Größe der Jobcenter ableiten lassen, die in der vorliegenden Arbeit über die Vollzeitäquivalente (VZÄ) operationalisiert wird. Die Korrelationsanalyse zeigt auf, dass signifikante, mittlere Zusammenhänge lediglich zwischen den VZÄ und der Formalisierung des bFM sowie der Anzahl der VZÄ und der Implementierungsstufe des bFM existieren. Größere Jobcenter weisen somit tendenziell eine höhere Formalisierung und eine höhere Implementierungsstufe des beschäftigungsorientieren Fallmanagements auf. Aufgrund des fehlenden Zusammenhangs zwischen der Spezialisierung und den anderen beiden Bürokratiedimensionen des bFM war bereits zu erwarten, dass auch zwischen der Anzahl der VZÄ und der Spezialisierung des bFM kein Zusammenhang besteht. Überraschenderweise ist jedoch auch zwischen der Anzahl der VZÄ und der Standardisierung des bFM sowie zwischen der Anzahl der VZÄ und der Formalisierung der Arbeitgeberbetreuung kein Zusammenhang zu beobachten. Demzufolge müssten andere Faktoren für das Ausmaß der Standardisierung des bFM und der Formalisierung der Arbeitgeberbetreuung verantwortlich sein. Wie bereits hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen den drei Bürokratiedimensionen des bFM erläutert, gilt auch hier, dass die dargestellten Ergebnisse den Situativen Ansatz nicht falsifizieren, wenn der erwartete Zusammenhang zwischen der Organisationsgröße und den Bürokratiedimensionen nur auf organisationaler Ebene und nicht innerhalb von Aufgabenbereichen besteht. Zumindest im Hinblick auf die Formalisierung der Arbeitgeberbetreuung könnte eine weitere, alternative Erklärung darin bestehen, dass aufgrund der Dominanz der BA bzw. der Agenturen für Arbeit (AA) in den gemeinsamen Arbeitgeber-Services, die dadurch geprägte Bürokratisierung der Arbeitgeberbetreuung der Jobcenter besser durch die kombinierte Berücksichtigung der Organisationsgrößen des jeweiligen Jobcenters und der örtlichen AA erklärten werden kann. So kann z. B. ein relativ kleines Jobcenter im Agenturbezirk einer verhältnismäßig großen AA liegen. Unter der Annahme, dass die auf Basis des Situativen Ansatzes postulierten Annahmen auch für AA gelten, würde ein solches Jobcenter einen höheren Grad an Formalisierung aufweisen als ein vergleichbares Jobcenter in einem Agenturbezirk mit einer kleineren AA. In diesem Fall wäre die Formalisierung der Arbeitgeberbetreuung weniger eine direkte Folge der Größe des Jobcenters selbst, sondern vielmehr ein Effekt, der aus der Größe des Jobcenters und v. a. der AA resultiert. Aufgrund fehlender Daten zu den VZÄ der AA kann dies jedoch nicht quantitativ nachgeprüft werden.○Die Ergebnisse der qualitative Teilstudie geben Aufschluss darüber, dass nach der Einschätzung der Interviewten – neben der Organisationsgröße – weitere situative Faktoren wie (bundes-)politische Einflüsse, die mit den Klienten bzw. einer sich wandelnden Klientenstruktur einhergehende Anforderungen sowie die personelle und finanzielle Ausstattung auf die Verwaltungsorganisation der Jobcenter auswirken. Im Gegensatz zur Organisationsgröße, deren Einfluss auf die Verwaltungsorganisation der Jobcenter aus dem Situativen Ansatz abgeleitet wurde, ergeben sich hinsichtlich der anderen erwähnten Faktoren jedoch keine konkreten Annahmen zu potenziellen Zusammenhängen. Am ehesten ist, aus dem Interviewmaterial heraus, davon auszugehen, dass eine höhere Anzahl wesentlicher Klientengruppen tendenziell zu mehr Spezialisierungen auf organisationaler Ebene führt, wobei sich „wesentlich“ auf den Anteil einer Klientengruppe (z. B. Alleinerziehende, Geflüchtete etc.) an der Gesamtzahl der Klienten bemisst. Für die Faktoren Finanzen und Personal lassen sich auch solche recht allgemeinen Annahmen nicht postulieren, eher scheinen eine adäquate finanzielle und personelle Ausstattung notwendige Bedingungen für Organisationsveränderungen darzustellen.
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Performance: Die Ergebnisse der Arbeit zeigen aber auf, dass sich die Verwaltungsorganisation der untersuchten gemeinsamen Einrichtungen, wenn der Detailgrad der Betrachtung erhöht wird, deutliche Unterschiede aufweist. Folgt man einer zentralen Annahme des Situativen Ansatzes, dass sich die formale Organisationsstruktur auf die organisationale Performance auswirkt, liegt es nahe, dass auch die Performance der Jobcenter in gewissem Maße durch die jeweils spezifische Verwaltungsorganisation beeinflusst wird. Aufgrund der Forschungsfragen und des in weiten Teilen explorativen Ansatzes des Forschungsdesigns der vorliegenden Arbeit, konnte dieser, teils auch durch die Interviewten vermutete Zusammenhang, nicht näher geprüft werden. Die Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit können jedoch als Ausgangspunkt dienen, organisationale Faktoren bei der Beurteilung der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik stärker zu berücksichtigen.
Aus dem Situativen Ansatz wie auch aus dem soziologischen Neo-Institutionalismus lässt sich die hervorgehobene Bedeutung der organisationalen Entscheidungsträger als Verbindung zwischen Organisationsumwelt und Verwaltungsorganisation ableiten. Somit sind sowohl übergeordnete Bedingungen (Struktur: Situation der Organisation und institutionelle Regeln bzw. Logiken) als auch die Handlungsfähigkeit bzw. -macht von Akteuren (Agency) bei der Erklärung von (Nicht-)Variation von Relevanz. Strukturen ermöglichen Handlungen, beschränken sie jedoch auch. Sie bieten einen Rahmen, innerhalb dessen strategisches Handeln stattfinden kann, gleichzeitig definieren sie gewisse Grenzen dieses Handlungsspielraums.
Die akteurszentrierte Perspektive zeigt, dass die Bedeutung externer Akteure wie der Bundesagentur für Arbeit, der kommunalen Träger und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales je nach Aufgabenbereich der Jobcenter variiert, während örtliche Beiräte und Landesministerien als weniger einflussreich wahrgenommen werden. Intern kommt Geschäftsführung und Führungskräfte auf organisationaler Ebene eine zentrale Rolle zu, während im beschäftigungsorientierten Fallmanagement und teilweise in der Arbeitgeberbetreuung die Mitarbeiterebene stärker hervorsticht. Impulse für organisatorische Veränderungen entstehen überwiegend aus den Jobcentern selbst und weniger durch die Träger, wie durch qualitative Ergebnisse verdeutlichen. Der Austausch und das Lernen zwischen Jobcentern finden tendenziell stärker zwischen gemeinsamen Einrichtungen und benachbarten Jobcentern mit ähnlichen Rahmenbedingungen statt.
Im Begründungstext zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus dem Jahr 2010 heißt es: „Entscheidungsträger der gemeinsamen Einrichtungen sind der Geschäftsführer und die Trägerversammlung“ (Deutscher Bundestag 2010: 16). Folgt man den Aussagen der Interviewten, ist für Organisationsveränderungen zwar formal der Beschluss der Trägerversammlung (TV) nötig, Impulse für Anpassungen der Verwaltungsorganisation gehen aber eher nicht von ihr bzw. den Trägern, sondern intern von den Jobcentern, insbesondere von der Geschäftsführung, aus. Einerseits entfaltet die TV eine einschränkende Wirkung auf die Geschäftsführungen der Jobcenter. Aufgrund der Entscheidungsmacht der TV, sind die Geschäftsführungen gefordert, Vorhaben gegenüber den Trägern gut zu begründen, was einen für manche nicht unerheblichen Ressourcenaufwand mit sich bringt. Andererseits wirkt es so, dass gerade das Konstrukt der TV zu einer gewissen „Verantwortungsdiffusion“ zwischen den Trägern führt. So kann eben von keinem der beiden Träger „durchregiert“ werden, was der Geschäftsführung weitreichende Handlungsspielräume zu eröffnen scheint. Da sowohl im Rahmen der quantitativen als auch der qualitativen Teilstudien jedoch nur Jobcenter-interne Personen befragt wurden, bleibt unklar, wie die Träger selbst ihre Rolle und Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltungsorganisation wahrnehmen. Diese Perspektive könnte entscheidend dazu beitragen, ein vollständigeres Bild der Entscheidungs- und Veränderungsprozesse zu zeichnen und die Wechselwirkungen zwischen den Trägern und den Jobcentern besser zu verstehen.
Im Hinblick auf das Forschungsdesgin sind abschließend folgende übergreifende Aspekte herausstellen:
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Die vorliegende Arbeit ist zum einen durch eine ausgeprägte Spezifizität gekennzeichnet. Die Untersuchung richtet sich auf eine spezifische Behörde im deutschen Kontext, die gemeinsamen Einrichtungen, eine der wenigen Behörden, die als Mischverwaltung konstruiert ist. Hieraus folgt eine hohe Kontextgebundenheit der Ergebnisse, die, wie beabsichtigt, detaillierte Einblicke in die Verwaltungsorganisation und die sie beeinflussenden Faktoren ermöglicht, jedoch nicht unmittelbar eine Übertragung der Forschungsergebnisse auf andere Bereiche zulässt. Zum anderen weist die Arbeit aufgrund der recht offen gehaltenen Forschungsfragen eine breite Betrachtung auf, die sich v. a. aus dem in weiten Teilen explorativen Charakter des Forschungsdesigns, in Kombination mit einer fundierten quantitativen und qualitativen Empirie, sowie der Verortung des Vorhabens in zwei ausdifferenzierten Theorien der Organisationsforschung ergibt. Wie bereits in den vorangegangenen Absätzen dieses Kapitels deutlich wurde, konnten durch diese breite Anlage viele interessante Aspekte nur angerissen werden. Vielfach hätten noch tiefergehende Analysen weiteres oder anderes empirisches Material vorausgesetzt.
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Der vorgenommene Methodenmix hat sich in mehrfacher Hinsicht als adäquat für die Beantwortung der Forschungsfragen ergeben. Einerseits ergänzen sich die quantitativen und qualitativen Daten gut, sodass ein umfassenderes Bild nachgezeichnet werden konnte. Andererseits ermöglichte das Vorgehen zumindest teilweise, die Validität der erhobenen Daten zu überprüfen. Hierdurch konnten nicht nur fehlerhafte Daten aufgedeckt, sondern auch inhaltliche Erkenntnisse gewonnen werden. So zeigt sich z. B. am beschäftigungsorientierten Fallmanagement, dass – zumindest in bestimmten Bereichen – kein einheitliches Begriffsverständnis unter den Mitarbeitenden der Jobcenter vorliegt.
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In ähnlicher Weise hat sich auch die Kombination der beiden Theorien, des Situativen Ansatzes und des soziologischen Neo-Institutionalismus bewährt. Die in Abschnitt 3.4 dargestellte, grundsätzliche Kompatibilität der Theorien, wird durch die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit bestätigt. Unabhängig davon ob man nun von einer Gleichzeitigkeit institutioneller und „technischer“, also performancegetriebener Anforderungen spricht (vgl. Scott 2003) oder die institutionellen Anforderungen als die fundamentalen betrachtet werden, da auch performancegetriebene Anforderungen institutionell definiert werden (vgl. Walgenbach/Meyer 2008), macht Abschnitt 7.3 am Beispiel der untersuchten Jobcenter deutlich, dass beide Anforderungsarten von Relevanz sind und gemeinsam betrachtet werden können. So können Effektivität und Effizienz, zentrale Kategorien des Situativen Ansatzes, als im Kontext der Jobcenter institutionell verankerte Logiken aufgefasst werden.
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