Skip to main content

24.05.2019 | DSGVO | Schwerpunkt | Online-Artikel

Ein Schreckgespenst feiert Geburtstag

verfasst von: Johanna Leitherer

3:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Ihr Stichtag wurde mit Bangen erwartet, doch das Auftaktjahr der EU-Datenschutzgrundverordnung verlief erstaunlich ruhig. Experten sehen große Chancen in der DSGVO, dennoch halten sich auch kritische Stimmen weiterhin hartnäckig.

Eigentlich kam die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 nach zweijähriger Übergangsfrist nicht überraschend und doch gerieten viele Unternehmen ordentlich ins Schleudern. Was genau im Umgang mit personenbezogenen Daten nun noch erlaubt ist, vermochten die wenigsten sicher zu beantworten, was Zündstoff für hitzige Debatten in den EU-Mitgliedsstaaten und darüber hinaus bot. Betitelungen der DSGVO wie "Bürokratiemonster" und "Innovationsbremse" häuften sich. 

Empfehlung der Redaktion

2018 | Buch

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Praktikerhandbuch

Dieses Praktikerhandbuch enthält Hinweise zur praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie eine systematische Analyse der neuen Vorschriften. Das Handbuch widmet sich unter anderem den organisatorischen und materiellen Datenschutzanforderungen.


Wegen der hohen Bußgeldandrohnungen von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Vorjahresumsatzes schmissen kleinere Webseiten-Betreiber angeblich sogar vorsichtshalber das Handtuch. Reaktionen wie diese auf die DSGVO sind laut Experten jedoch unverhältnismäßig. "Vor dem Stichtag wurde viel Unsicherheit, zum Teil aber auch Unsinn, zum Thema DSGVO verbreitet", meinen auch die Springer-Autoren Anna-Magdalena Seufert und Nico Vitt im Artikel "Medien zur DSGVO: Die Berichterstattung vor und seit dem Stichtag im Vergleich", erschienen in der Zeitschrift "Wirtschaftsinformatik & Management", Ausgabe 1/2019 (Seite 25).

Google-Strafe sticht heraus

Tatsächlich blieb die befürchtete Abmahnwelle letztes Jahr aus und auch die bislang im EU-Raum erteilten Bußgelder bewegten sich im moderaten Rahmen. In Deutschland etwa kassierte das Netzwerk Knuddels, das einem Hackerangriff zum Opfer gefallen war und dabei unfreiwillig die auf seiner Datenbank gespeicherten Passwörter seiner User preisgab, eine Strafe von 20.000 Euro. Wirkliche Durchschlagskraft bewies die DSGVO, als Google in Frankreich Anfang des Jahres ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro auferlegt bekam.

Der Fall lässt hoffen, dass die neue Datenschutzverordnung die scheinbar unantastbaren US-amerikanischen Tech-Giganten auch in Zukunft in ihre Schranken verweisen kann. Facebook, das immer wieder mit Datenskandalen für Schlagzeilen sorgt, konnte jedoch noch nicht auf Basis des EU-Rechts belangt werden: Bei der unrechtmäßigen Datenabschöpfung durch die Analysefirma Cambridge Analytica, die Anfang 2018 aufgedeckt wurde, griff die DSGVO beispielsweise noch nicht. Das soziale Netzwerk verhandelt momentan daher alleine mit der US-Handelsaufsicht FTC über das Bußgeld zum Datenmissbrauch.

Internationale Strahlkraft

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, zeigte sich einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge bei der Vorstellung des diesjährigen Datenschutzberichts in der Bundespressekonferenz guter Dinge. Mit der DSGVO gelte erstmals ein unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht in der gesamten EU, so der SPD-Politiker. Das kommt nicht nur Personen, sondern auch unmittelbar den Unternehmen zugute, indem "die DSGVO zur Datenkorrektheit verpflichtet und somit (indirekt) eine höhere Qualität der Daten bewirkt", so die Springer-Autoren Seufert und Vitt (Seite 27).

Die EU-Verordnung hat auch Signalwirkung über die Landesgrenzen seiner Mitgliedsstaaten hinaus. Apple-Chef Tim Cook zum Beispiel schreibt der DSGVO eine weltweite Vorbildfunktion im Umgang mit personenbezogenen Daten zu. Die zweifelhaften Praktiken seiner Tech-Konkurrenten Facebook und Google stehen bei Cook dagegen nicht nur in der Kritik, sondern bieten den Nährboden für Apples neue Image-Kampagne, die den Datenschutz seiner Kunden an erster Stelle stellt. Wird Datenschutz nun sogar sexy? Apple könnte genau das gelingen.

DSGVO hemmt Tech-Innovationen

Und doch hat die DSGVO vor allem für Unternehmen nicht nur positive Effekte in ihrem Auftaktjahr hervorgebracht, wie diverse Experten branchenübergreifend mahnen. 

  • Nach wie vor existieren etwa große Unsicherheiten bei der Auslegung der Verordnung. 
  • Da die zuständigen Datenschutzbehörden selbst personell von den Umwälzungen durch die DSGVO überfordert sind, mangelt es noch an alltagsnahen Hilfestellungen für die Betriebe. 
  • Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen leiden stärker unter dem neuen Verwaltungsaufwand als größere Konkurrenten, stellt der​​​​​​​ Bitkom fest. 74 Prozent fühlen sich einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands zufolge deshalb in ihrer Innovationskraft ausgebremst. 

"Datenschutzregeln dürfen nicht dazu führen, dass Unternehmen technologisch zurückfallen", so Bitkom-Präsident Achim Berg. "Letztlich geht es darum, die richtige Balance zwischen Datenschutz einerseits und innovativen, datenbasierten Anwendungen andererseits zu finden." 

Auch Silke Lang, Vorstand des Augsburger Bundesverband Industrie Kommunikation e.V. (Bivk) und Director Marketing Mobile Hydraulics bei der Bosch Rexroth AG, sieht die aktuelle Situation im Industriemarketing für Unternehmen kritisch. Die "massive Verschärfung des angedrohten Strafmaßes, die Komplexität der Prozesse in den Unternehmen und die Unsicherheit bei der Auslegung der neuen Verordnung in der praktischen Rechtsprechung stellen die Betriebe vor große Herausforderungen", stellt Lang fest. Die grundsätzlich verschiedenen Rollen von Menschen im beruflichen und privaten Umfeld bedingen zudem komplett andere Customer Journeys, führt der Bivk mit Blick auf die Datenschutz-Regelungen im B2B- und B2C-Bereich an. Dem Unterschied beider Bereiche werde in der DSGVO nicht ausreichend Rechnung getragen.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren

08.06.2018 | Social Media | Schwerpunkt | Online-Artikel

Werden Facebook-Fanpages zur Rechtsfalle?

17.09.2018 | Digitales Marketing | Schwerpunkt | Online-Artikel

Datenschutz-Trubel um Google

19.04.2018 | Kundenmanagement | Schwerpunkt | Online-Artikel

DSGVO verändert den Vertrieb