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2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

E. Zusammenfassende Abschlussbetrachtung

verfasst von : Laura Katharina Sophia Neumann

Erschienen in: Das Aufsichtssanktionenrecht europäischer Agenturen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Das fünfte Kapitel der Arbeit enthält eine zusammenfassende Abschlussbetrachtung aller durch die Untersuchung gewonnener Ergebnisse und gibt einen Ausblick auf weitere notwendige Forschungen.

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Fußnoten
1
Prittwitz, Strafrecht und Risiko, S. 372.
 
6
S. o. B.​III.​1.​a)(1); s. nochmals Braum, wistra 2006, 121, 124; vgl. Braum, Europäische Strafgesetzlichkeit, S. 269 f.
 
8
COM (2021) 421 final, s. auch den partiellen Standpunkt des Rates vom 29.06.2022, 10507/1/22 REV 1.
 
9
S. Art. 21 der durch COM (2021) 421 final vorgeschlagenen VO.
 
10
Eine Ausnahme bildet im Kapitalmarktstrafrecht RL 2014/57/EU, die nach Art. 1 I gerade Mindestvorschriften für strafrechtliche Sanktionen bei Insider-Geschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation enthält.
 
11
S. plakativ exemplarisch Art. 42 I VO (EU) Nr. 1011/2016: „Unbeschadet (…) der Befugnis der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen vorzusehen und zu verhängen, statten die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden nach ihrem nationalen Recht mit der Befugnis aus, angemessene Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen zumindest für die folgenden Verstöße zu verhängen: (…)“.
 
12
Prittwitz untersucht in seiner Arbeit generell die Anforderungen, welche die heutige „Risikogesellschaft“ an das Strafrecht stellt. Bezogen auf diesen Anspruch schlägt Prittwitz in seinem „Gegenentwurf eines normativ akzeptablen Strafrechts unter den Bedingungen der Risikogesellschaft“ eine Anpassung der Kriminalpolitik und der Strafrechtsdogmatik an die spezifischen Bedürfnisse der Risikogesellschaft vor (Prittwitz, Strafrecht und Risiko, S. 364 (Zitat), S. 384 ff.). Vom spezifischen Anspruch makropolitischer Steuerung transnationaler Wirtschaftssysteme, der zwar in der speziellen Form des Systemrisikostrafrechts ebenfalls ein Risikostrafrecht generiert, sind die Anforderungen, welche die moderne „Risikogesellschaft“ an das Strafrecht stellt, klar zu unterscheiden. Sie sind qualitativ und wesensmäßig anderer Art, sodass ihnen in anderer Weise Rechnung getragen werden kann und muss.
 
13
S. o. A.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Braum, Stefan, Europäische Strafgesetzlichkeit, Berlin 2003 (zitiert: Braum, Europäische Strafgesetzlichkeit). Braum, Stefan, Europäische Strafgesetzlichkeit, Berlin 2003 (zitiert: Braum, Europäische Strafgesetzlichkeit).
Zurück zum Zitat Braum, Stefan, Europäische Strafgesetzgebung: Demokratische Strafgesetzlichkeit oder administrative Opportunität?, wistra 2006, S. 121 ff. Braum, Stefan, Europäische Strafgesetzgebung: Demokratische Strafgesetzlichkeit oder administrative Opportunität?, wistra 2006, S. 121 ff.
Zurück zum Zitat Prittwitz, Cornelius, Strafrecht und Risiko: Untersuchungen zur Krise von Strafrecht und Kriminalpolitik in der Risikogesellschaft, Frankfurt am Main 1993 (zitiert: Prittwitz, Strafrecht und Risiko). Prittwitz, Cornelius, Strafrecht und Risiko: Untersuchungen zur Krise von Strafrecht und Kriminalpolitik in der Risikogesellschaft, Frankfurt am Main 1993 (zitiert: Prittwitz, Strafrecht und Risiko).
Metadaten
Titel
E. Zusammenfassende Abschlussbetrachtung
verfasst von
Laura Katharina Sophia Neumann
Copyright-Jahr
2024
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-66951-8_5

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