2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Eckdaten eines Leistungsschutzrechts für artifizielle Erzeugnisse
verfasst von : Axel Grätz
Erschienen in: Künstliche Intelligenz im Urheberrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Da die Notwendigkeit eines Leistungsschutzrechts für artifizielle Erzeugnisse de lege ferenda also jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, sollen im Folgenden die Eckdaten eines solchen Rechts kursorisch abgebildet werden. In diesem Zusammenhang können die Feststellungen aus dem fünften Kapitel dieser Arbeit fruchtbar gemacht werden, namentlich dass die Konstellation bei artifiziellen Erzeugnissen Parallelen zu den Sachverhalten derjenigen Verwandten Schutzrechte aufweist, die dem Schutz von Organisations- und Investitionsaufwand dienen und speziell zu den §§ 95, 87a ff. UrhG. Da sich das Recht nur selten gänzlich neu erfindet und vielfach auf bestehenden Regelungen aufbaut, könnten diese Rechte eine Orientierung für ein künftiges Vorgehen geben.