1992 | OriginalPaper | Buchkapitel
EG-Richtlinien und Europäische Normung zur EMV
verfasst von : Prof. Dr.-Ing. D. Anke, Dr.-Ing. H.-D. Brüns, Dipl.-Phys. B. Deserno, Dr.-Ing. H. Garbe, Prof. Dr.-Ing. K.-H. Gonschorek, Dr.-Ing. D. Hansen, Dipl.-Ing. P. Harms, Prof. Dr.-Ing. J. L. ter Haseborg, Dipl.-Ing. S. Keim, Dipl.-Ing. A. Kohling, Dipl.-Ing. K. Rippl, Dipl.-Ing. V. Schmidt, Prof. Dr.-Ing. H. Singer
Erschienen in: Elektromagnetische Verträglichkeit
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Zur Vermeidung von Handelshemmnissen innerhalb der Europäischen Gemein schaft (EG) liegt die „Richtlinie des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Elektromagnetische Verträglichkeit“ [1] vor. Mit dem Erlaß dieser Richtlinie am 3. Mai 1989 wurde die Elektromagnetísche Verträglichkeit zum Schutzziel deklariert, dem jedes elektrische und elektronische Gerät genügen muß, wenn es ab 1.1.1992 innerhalb der EG in Verkehr gebracht wird oder in Betrieb genommen werden soll. Eine Übergangsfrist bis 31.12.1995 wurde später zugestanden [2]. Entsprechend der neuen Konzeption enthält diese Richtlinie keine technischen Details, sondern nennt globale Schutzziele, die unter der Anwendung von Europa-Normen (EN) zu erreichen sind. Mit dem Entwurf dieser Richtlinie erging von der EG-Komission ein Mandat an CENELEC mit dem Auftrag, die zum Erreichen der Ziele erforderliche Normung rechtzeitig auszuarbeiten. Basierend auf diesem Hintergrund wurde Anfang 1989 das Technische Komitee TC 110 der CENELEC, dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung, gegründet. Dessen Aufgabe ist es, nun den Richtlinieninhalt mit technischem Leben zu erfüllen. Dabei wäre es optimal, wenn mit dem Inkrafttreten der Richtlinie alle Normen vorhanden wären. Im Bereich der Informationstechnik wurde dazu als Instrument zur schnelleren Vorlage einer erforderlichen Norm die Europäische Vornorm ENV geschaffen, die in einem vereinfachten, schnelleren Verfahren ausgearbeitet werden kann, allerdings auch eine deutliche Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der nationalen Komitees zur Folge hat.