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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Ein „Verbindungsdelikt“ zwischen Wirtschaftskriminalität und OK – die Korruption

verfasst von : Karlhans Liebl

Erschienen in: Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der Bereich der Korruption gehört jeweils zu Teilen zur Wirtschaftskriminalität und OK sowie zur „Allgemeinen Kriminalität“. Daraus wird ersichtlich, dass Korruption eine Handlung ist, die sehr vielfältig im Alltagsgeschehen auftreten kann. Was ist nun Korruption? In Deutschland gibt es keinen besonderen Tatbestand der Korruption, sondern die Tathandlungen sind in verschiedene Normen gefasst, die von Vorteilsannahme, über Bestechlichkeit bis zur Abgeordnetenbestechung („Stimmenkauf“) reichen (§ 108e; §§ 299 bis 300; §§ 331 bis 335 StGB).

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Fußnoten
1
Die besondere Problematik hierzu kann aus Platzgründen nicht weiter ausgeführt werden (vgl. dazu Deutscher Gewerkschaftsbund „Vorsicht bei Geschenken“ unter: www.​dgb.​de/​themen/​++co++c1787de4-cf3d-11e1-497f-00188b4dc422 – aufgerufen am 20.09.2019).
 
2
Aus Platzgründen müssen weitere Detaillierungen unterbleiben. Es sei daher z. B. auf die zuletzt im deutschsprachigen Raum erschienenen Veröffentlichungen von Bannenberg 2002 oder Kliche 2011 verwiesen.
 
3
Nach Bannenberg sind dies Korruptionsfälle, die zwar bedeutend sind, jedoch räumlich und personell begrenzt. Es geht dabei um Beziehungen, die länger andauern und auf Wiederholung angelegt sind. Es erfolgt jedoch eine Eingrenzung des Raumes dahingehend, dass sich dieser maximal auf ein Bundesland beziehen sollte. Damit würden z. B. Korruptionsfälle von Bundesbehörden nicht in diese Kategorie fallen oder Fälle, die zwar nahe zusammenliegende Großstädte betreffen jedoch eine Bundeslandgrenze überschreiten (wie z. B. Halle und Leipzig) (Bannenberg 2006, S. 103 ff.). Insoweit ist daher diese Systematik wenig hilfreich.
 
4
Auf das Zusammenspiel z. B. von politischer und ökonomischer Macht zielt die Redewendung „Beziehungen sind das halbe Leben“. Über diese sprichwörtliche Redensart findet man zwar keine „Entstehungsgeschichte“ in den einschlägigen Lexika (vgl. z. B. Röhrich 1994), man kann sie aber wohl als Volksweisheit betrachten. Dabei gibt es zwei „Ausrichtungen“ dieses Sprichwortes: Eine positiv und eine negativ besetzte Bedeutung. Eine positive Bedeutung haben zwischenmenschliche Beziehungen, innerhalb derer man sich gegenseitig hilft, z. B. bei einer Reparatur oder wenn man sich mit Rat und Tat zur Seite steht, eine negative Bewertung erhalten die eingangs aufgeführten Beziehungen. Aufgrund der Nähe oder der „Gratwanderung“ zwischen dem sozial Gewünschten und dem sozial Verachteten liegt das Problem der Korruption und wird daher wohl dauerhaft eine Herausforderung für die Strafverfolgung darstellen.
 
5
Wobei eine Wahrnehmung nur subjektiv ist. Ob objektiv eine Korruption vorliegt, lässt sich damit nicht feststellen.
 
6
So die offizielle Definition von Transparency International (vgl. die Ausführungen unter www.​transparency.​de).
 
7
Wer kann eigentlich hier mit „nein“ antworten? Weiterhin wird nicht ausgeführt, wer die befragten „developing global leaders“ waren. Letztendlich bleibt auch fraglich, wie die verschiedenen Quellen in ein Ranking umgerechnet wurden.
 
Metadaten
Titel
Ein „Verbindungsdelikt“ zwischen Wirtschaftskriminalität und OK – die Korruption
verfasst von
Karlhans Liebl
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29095-5_3