2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Eine Vision für die neue Rolle der Datenschutzbeauftragten
verfasst von : Barbara Stöferle
Erschienen in: Die Fortentwicklung des Datenschutzes
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Bereits im ersten BDSG wurde die Funktion der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten verankert. Diese sollen stellvertretend für Betroffene auf den Schutz des Persönlichkeitsrechts achten, zwischen Interessen abwägen, neuen Technologien berücksichtigen und Regeln mitgestalten. Datenschutz kann nach der DS-GVO nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn dieser als Managementaufgabe gesehen wird. Die Verantwortlichen, müssen die Vorgaben der DSGVO umsetzen – unabhängig davon, ob eine Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte vorliegt oder nicht. In der DS-GVO sind die gesetzlichen Pflicht-Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sehr knapp gehalten. Es gibt jedoch viele Aufgaben, die die Verantwortlichen an Datenschutzbeauftragte delegieren können. Hier haben die Datenschutzbeauftragten Gestaltungsmöglichkeiten und können die Verantwortlichen enorm bei deren Aufgaben entlasten. Eine spannende Herausforderung für die neue Rolle der Datenschutzbeauftragten.