2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung in die Problemstellung
verfasst von : Frank Orthmann
Erschienen in: Effizienzsteigerung im Umweltschutz
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl der Normen im Umweltbereich stark zugenommen. Eine Bestandsaufnahme, die die Bundesregierung als Antwort auf zwei parlamentarische Anfragen durchführte, kam 1995 zu dem Ergebnis, daß allein auf Bundesebene 233 Gesetze, 549 Verordnungen und 498 Verwaltungsvorschriften mit umweltrelevanten Regelungen zu beachten sind4. Hinzu kommen die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf Länder- und Kommunalebene5. Darüber hinaus ist eine Fülle technischer Regeln zu beachten. Hierzu gehören allgemeine Regeln der Technik, spezielle technische Regeln6, DIN-Normen und Verbandsrichtlinien. Und schließlich werden im Umweltrecht zunehmend Teilaspekte auf supranationaler Ebene geregelt7 8. Dies führt dazu, daß einerseits die Verursacher von Umweltbelastungen Schwierigkeiten haben, alle Normen zu beachten, und andererseits die Vollzugsbehörden kaum noch in der Lage sind, die Einhaltung aller Normen zu überwachen9. Neben der Fülle an Normen ist die anlagen- und medial ausgerichtete Betrachtungsweise der meisten Regelungen ein weiterer Kritikpunkt. Sie macht eine ganzheitliche Betrachtung und Bewertung einer Umweltbelastung bzw. einer betrieblichen Umweltschutzleistung unmöglich. Zudem fuhrt ein solches Konzept zu weiteren Vollzugshemmnissen. So ist es heute immer noch die Regel, daß für die Genehmigung bzw. Überwachung aller Anlagen eines Betriebes10 eine Vielzahl von Personen in verschiedenen Behörden zuständig ist11. Damit wird der Prozeß des Genehmigungsverfahrens zeitlich gestreckt und oftmals bis zur Unzumutbarkeit ausgedehnt.