2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung: Internationale Politik-Phänomen und Begriff
Erschienen in: Internationale Politik studieren
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Politik ist die Regelung öffentlicher Angelegenheiten mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit. So kann man den Begriff im Anschluss an das Vorständnis des gemeinen Alltagsverstandes (common sense), aber auch an politikwissenschaftlich-fachliche Überlegungen, die darauf aufbauen, definieren. Aus fachlicher Perspektive ist es sinnvoll, drei Merkmale dieser Definition näher zu erläutern. Zunächst zu den öffentlichen Angelegenheiten. Öffentlich steht hier im Gegensatz zu privat, nicht geheim. Was öffentlich ist und was privat, und vor allem: was öffentlich - oder privat - sein
sollte
, liegt nicht ein für alle Mal fest. Vielmehr ist die Entscheidung darüber selbst eine politische, ein Politikum. Öffentlich meint jedenfalls, dass eine Gesamtheit von Menschen, ein politisches Gemeinwesen, um einen etwas antiquierten Ausdruck zu gebrauchen, betroffen ist. Oft ist dies heute ein Staat bzw. seine Bevölkerung. Es kann jedoch auch eine Stadt sein (Kommunalpolitik) oder ein politischer Raum zwischen und jenseits von Staaten (internationale Politik - zu der wir sogleich kommen). Vorsichtig ist in der Definition auch nur vom Anspruch auf Verbindlichkeit die Rede. Ob nämlich eine politische Entscheidung als verbindlich hingenommen wird, und warum, aus welchen Gründen, das sind offene, nur durch Erfahrung bzw. erfahrungswissenschaftliche Methoden, also empirisch, zu klärende Fragen. Und warum, unter welchen Bedingungen, sie hingenommen werden sollte, ist eine klassische Frage der politischen Philosophie. Von einer Regelung ohne jeglichen Anspruch auf Verbindlichkeit ist entweder fraglich, ob es sich überhaupt um eine Regelung handelt (denn was
ist
geregelt, wenn niemand einer Entscheidung Verbindlichkeit beimisst?).