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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einführung und Gang der Untersuchung

verfasst von : Kristin Wahlers

Erschienen in: Die rechtliche und ökonomische Struktur von Zahlungssystemen inner- und außerhalb des Bankensystems

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Die globalisierte Welt ist geprägt von monetären Austauschbeziehungen. Die auf internationaler Arbeitsteilung beruhende Weltwirtschaft sowie die zunehmende Tendenz von Spezialisierung und grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen fordert einen immer rasanteren Transfer der monetären Leistungen. Leistungsstarke Finanzsysteme stellen dabei die Basis einer jeden funktionierenden Volkswirtschaft dar. Als wichtigstes Bindeglied der Tauschbeziehungen der Akteure eines Wirtschaftssystems fungiert Geld, indem es hilft, Distanzen der Akteure eines Wirtschaftssystems zu überwinden. Geld ist eine gemeinsame abstrakte Werteinheit, ein einzelner „Wirtschaftswert“, bzw. der absolute „Wirtschaftswert“ überhaupt“.So definiert Simmel Geld als das zur Substanz gewordene bloße Verhältnis der Dinge zueinander, wie es in ihrer wirtschaftlichen Bewegung zum Ausdruck komme. Geld solle jenseits der einzelnen Wirtschaftsgüter stehen, deren jedes wiederum zu ihm in Beziehung stehe, als ein „nach eigenen Normen organisiertes Reich“, das eben doch nur die Objektivation der ursprünglich unter jenen einzelnen Dingen selbst geschehenen Ausgleichs- und Austauschbewegungen sei. Geld gilt nach Simmel als absoluter Bewegungscharakter der Welt. Bereits in der Urgeschichte der Moderne liegt in der Entwicklung der Geldwirtschaft die Ursache für die Wandlung der sozialen Beziehungen. Nach Simmel stellt der Tausch zwischen den Akteuren in einem Wirtschaftssystem den „Ausgangspunkt aller sozialer Gestaltung“ dar, wobei das symbiotische Objekt par excellence dieser Wechselwirkung das Geld sei, das sich seine Dienste allerdings bei jeder Bewegung bezahlen lasse.

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Fußnoten
1
Vgl. etwa Hoffmann, JbJGZivilRWiss 2000, 247; Eberoth/Benzler, ZVglWiss 95(1996), 335.
 
2
Siehe dazu Begründung des Richtlinienvorschlags des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG v. 01.12.2005, KOM (2005) 603 endg., S. 2; im Folgenden: KOM (2005) 603 endg.
 
3
So bezeichnet Frisby prägnant das Geld als „die Spinne, die das gesellschaftliche Netz webt“; Frisby, in Rammstedt, Georg Simmel und die Moderne, S. 51.
 
4
„Während es [das Geld] als greifbare Einzelheiten das flüchtige Ding der äußerlich-praktischen Welt ist, ist es seinem Inhalte nach das beständigste, es steht als der Indifferenz- und Ausgleichungspunkt zwischen all ihren sonstigen Inhalten“; Simmel, Philosophie des Geldes (1930), S. 584. Siehe auch Frisby, in: Rammstedt, Georg Simmel und die Moderne, S. 51. Siehe auch Bernholz, in: Obst/Hinterer, Geld-, Bank- und Börsenwesen, S. 38 ff.
 
5
Georg Simmel (*01.03.1858 in Berlin; + 26.09.1918 in Straßburg) war ein deutscher Philosoph und Soziologe, Analytiker der Moderne, Ästhetiker und Lebensmetaphysiker, dessen theoretische Ansätze heute noch Aktualität genießen; vgl. etwa Rammstedt, Georg Simmel und die Moderne, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1995 mit weitergehenden ausführlichen Nachweisen.
 
6
Simmel, Philosophie des Geldes (1930), S. 161; siehe auch Böhringer, in: Rammstedt, Georg Simmel und die Moderne, S. 180.
 
7
Simmel, Philosophie des Geldes (1930), S. 161.
 
8
Vgl. Simmel, Philosophie des Geldes (1930), S. 583.
 
9
Siehe dazu Frisby, in: Rammstedt, Georg Simmel und die Moderne, S. 49.
 
10
Simmel, Philosophie des Geldes (1930), S. 99.
 
11
Simmel, Die Philosophie des Geldes (2009), S. 312.
 
12
Vgl. Böhringer, in: Rammstedt, Georg Simmel in der Moderne, S. 180.
 
13
Vgl. Bernholz, in: Obst/Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen, S. 38.
 
14
Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 46 Rdn. 1.
 
15
Klein, Deutsche Bankengeschichte, Bd. I S. 14.
 
16
Klein, Deutsche Bankengeschichte, Bd. I S. 14.
 
17
Staudinger/Martinek, BGB, Einl. zu §§ 676–676h, Rdn. 6 f.
 
18
Kienle, Die fehlerhafte Banküberweisung im internationalen Rechtsverkehr, S. 1.
 
19
Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 46 Rdn. 1.
 
20
Siehe dazu Langer/Weber, in: Obst/Hinterer, Geld-, Bank- und Börsenwesen, S. 201 ff.
 
21
Grill/Perczynski, Wirtschaftslehre des Kreditwesens, S. 11.
 
22
Im Jahr 2002 ermittelte die BaFin in 120 Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen, die illegal, d. h. ohne die erforderliche Erlaubnis, solche grenzüberschreienden Transferdienstleistungen anboten und durchführten. Im Jahr 2003 wurden weitere 210 Verfahren eröffnet. Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10/2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 78.
 
23
Findeisen, WM 2000, 2125.
 
24
Findeisen, WM 2000, 2125.
 
25
Der Begriff „System der zwei Töpfe“ wurde im sog. „Bosporus-Verfahren“ des Landgerichts Frankfurt a. M. v. 03.04.1998, Az. 5130/88 Js 19670.4/93 eingeführt.
 
26
Der aus dem Arabischen stammende Begriff „Hawala“, manchmal auch als „Hawallah Banking“ bezeichnet, lässt sich mit Zahlungsanweisung oder Schuldverschreibung übersetzen und bedeutet in Hindi auch Vertrauen; ausführlicher dazu Kapitel 5.
 
27
Schramm/Taube, Ordnungsprinzipien der supranationalen Transaktionssicherung im islamischen hawala-Finanzsystem, S. 4.
 
28
Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10.2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 78.
 
29
Findeisen, WM 2000, 2125 (2126).
 
30
Vgl. BT-Drucks. 14/8739, S. 12.
 
31
Müller, Hawala, S. 28 ff.
 
32
Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10.2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 80.
 
33
Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10.2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 82; Schily, WM 2003, 1249 (1300).
 
34
Vogt, in: Herzog/Müllhausen, GwHdB, § 2 Rdn. 35.
 
35
Ausführlicher dazu Müller, Hawala, S. 40 ff.; Schily, WM 2003, 1249 (1252).
 
36
N. N., „Im Untergrund verirrt“, in: Spiegel-Online v. 05.11.2001.
 
37
Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10/2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 78.
 
38
FATF, Money Laundering & Terrorist Financing Typologies 2004–2005, Stand 6/2005, S. 5.
 
39
Die rechtliche Grundlage des Verbots ist der „Foreign Exchange Regulation Act“ aus dem Jahre 1973 und der „Foreign Exchange Management Act“ aus dem Jahre 2000, der Ersteren ersetzte. In Kapitel 2, Nr. 3d des „Foreign Exchange Management Act“ heißt es: “[No person shall] enter into any financial transaction in India as consideration for or in association with acquisition or creation or transfer of a right to acquire, any asset outside India by any person.“ Geldtransfers, die nach dem Hawala-Modell ausgeführt werden, sind damit ausdrücklich verboten; dazu El Qorchi/Maimbo/Wilson, Informal Funds Transfer System-An Analysis of Hawala-System, S. 22 f.
 
40
Reimer, Rechtsfragen zum Finanztransfergeschäft, S. 31 m.w.N.
 
41
Interpol, The Hawala alternative remittance system and its role in money laundering, Lyon, January 2000.
 
42
Interpol, The Hawala alternative remittance system and its role in money laundering, Lyon, January 2000.
 
43
Siehe dazu im Einzelnen Kapitel 5 D.
 
44
BFS-KWG/Schäfer, KWG § 1 Rdn. 139.
 
45
Richtlinie 2007/64/EG v. 13.11.2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/5/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG, ABl. Nr. L 319 v. 05.12.2007, S. 1 ff.; im Folgenden: Richtlinie 2007/64/EG oder RL 2007/64/EG.
 
46
Die FATF, einen supranationale Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche, wurde 1989 von den G 7-Staaten gegründet. Ansässig ist sie in der OECD in Paris. Neben Deutschland und der EU gehören noch dreißig andere Staaten dieser internationalen Arbeitsgruppe an.
 
47
Ausführlicher dazu Reimer/Wilhelm, BKR 2008, 234 (237).
 
48
Die Begriffe „Mobile Payment“ und „M-Payment“ werden synonym verwendet.
 
49
Siehe dazu etwa Müller-ter Jung, BB 2010, 1874 ff.; Tiwari/Buse, The Mobile Commerce Prospects, S. 20 f., 93.
 
50
Talbot, Technology Review 2009, 53.
 
51
Hierzu Sokolov, c´t 2008, 106 (108 f.).
 
52
Vgl. Sokolov, c´t 2008, 106 (108).
 
53
Eine Ersatzwährung ist entweder Geld oder Ware mit Geld-Charakter, die in einem Wirtschaftsraum allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Im Gegensatz zu traditionellen Währungen, die auch als Geldspeichermittel und als Spekulationsmittel dienen, sollen solche Regionalwährungen (Regionalgeld, Regiogeld oder Komplementärgeld) vor allem Tauschmittel sein; o.V., Haste mal ´nen Chiemgauer?, Stern-Online v. 29.08.2004. Ein bekanntes Beispiel für eine Ersatzwährung ist das sog. „Kaurigeld“, das in der Vergangenheit in Afrika, in Ost- und Südasien und in der Südsee als existierte. Dabei wurden Kaurisschnecken (tropische Meeresschnecken) als Zahlungsmittel benutzt. In Deutschland gibt es solche Nebenwährungen in nicht unbeachtlicher Zahl. Insgesamt gibt es derzeit im deutschsprachigen Raum etwa 55 Initiativen. Dazu gehören etwa der Bremer „Roland“, der seit Anfang 2002 existiert und der „Chimgauer“ aus Prien, welcher seit Anfang 2003 erhältlich ist. Später folgten der „Justus“ in Gießen, der „Kann was“ aus Bad Oldesloe sowie der „Sterntaler“ im Berchtesgadener Land; vgl. dazu die Übersicht in Blisse/Herrmann/Volkmann, ZfgG 2008, 6 f.
 
54
Sokolov, c´t 2008, 106 (108).
 
55
Horand, Kenia erlebt ein Handy-Wirtschaftswunder, in: Spiegel-Online v. 10.01.2010.
 
56
Vgl. Sokolov, c´t 2008, 106 (108).
 
57
Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 18.09.2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, Abl. Nr. L 275, S. 39.
 
58
Vgl. Centrum der Europäischen Politik, Kurzanalyse zu dem Vorschlag KOM (2008) 67 v. 09.10.2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten.
 
59
Ausführlicher dazu Kap. 6.
 
60
Begründung des Richtlinienvorschlags KOM (2008) 627 endg., S. 11.
 
61
Begründung des Richtlinienvorschlags KOM (2008) 627 endg., S. 2.
 
62
Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG, ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7–17; im Folgenden: RL 2009/110/EG.
 
63
Findeisen, WM 2000, 2125 (2127).
 
64
Findeisen, WM 2000, 2125 (2126).
 
65
Hackensberger, „Das Banksystem der Armen“, Telepolis v. 21.05.2004.
 
66
Talbot, Technology Review 2009, 53.
 
67
List „Mobile Banking in Schwellenländern lukrativ für Mobilfunker”.
 
68
Sokolov, c´t 2008, 106 (108 f.).
 
69
Siehe dazu etwa Knaup, „Kenia erlebt ein Wirtschaftswunder“, in: Spiegel Online, Artikel v. 10.01.2010; Talbot, „Die Hoffnung kommt mit dem Handy“, in: Technology Report 1/2009, Artikel v. 04.02.2009.
 
70
Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10.2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 77; FATF, Report on Money Laundering Typologies 1999–2000, Paris, 03.02.2000, Paris, 10.06.2005, S. 6; FATF, Money Laundering & Terrorist Financing Typologies 2004–2005, Paris, 10.06.2005.
 
71
Siehe dazu etwa Ganguli, „A Banking Built for Terrorism“, in: TIME Magazine, Artikel v. 05.10.2001; Hackensberger, „Das Banksystem der Armen“, Telepolis v. 21.05.2004; Kaiser, „Einmal Cayman und zurück“, in: Die Zeit, Artikel v. 18.11.2004; Der Spiegel, „Besitzt Bin Laden Schattenbanken in den USA?“, Artikel v. 07.11.2001; Vakin,“ Hawala, or the Bank that never was“, in: United Press International v. 17.09.2001; Pany, „Auf der Jagd nach den Schätzen des Terror“, Inc., in: Heise Online, Artikel v. 18.03.2004; Rohwetter, „Gesucht: Millionen des Terror – Auf der Jagd nach dem Vermögen von Osama bin Laden,“ in: Die Zeit, Artikel 39/2001.
 
72
Vgl. insoweit Findeisen, „Underground Banking“ in Deutschland – Schnittstellen zwischen illegalen Remittance Services“ i. S. v. § 1 Abs. 1a Nr. 6 KWG und dem legalen Bankgeschäft, WM 2000, 2125–2133; Warius, Das Hawala-Finanzsystem in Deutschland – ein Fall für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung? Berlin 2009.
 
73
Burgard, WM 2006, 2065.
 
74
Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht 10.2004, Der Missbrauch des Finanzsystems durch „Underground Banking“, S. 77.
 
75
Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.07.1997 über grenzüberschreitende Überweisungen (Richtlinie 97/5/EG), ABl. v. 14.12.1997 Nr. L 43/25; abgedruckt in WM 1997, 844 ff.; im Folgenden: Richtlinie 97/5/EG oder RL 1997/5/EG.
 
76
BGBl. I S. 1642 ff.
 
77
Richter/Furubotn, Neue Institutionenökonomik, S. 50, 147.
 
Metadaten
Titel
Einführung und Gang der Untersuchung
verfasst von
Kristin Wahlers
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-37390-9_1