2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung und Gegenstand der Untersuchung
verfasst von : Hendrik Bernd Sehy
Erschienen in: Die Dienstleistungsgesellschaft der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 77a SGB V)
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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§ 77a Abs. 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) lautet: „Die
Kassen-ärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen können zur Erfüllung der in Absatz 2 aufgeführten Aufgaben Gesellschaften gründen.
“ Mit dieser Neuregelung zur so genannten Dienstleistungsgesellschaft ist vordergründig eine Organi-sationsnorm geschaffen worden, die der Körperschaft eine bestimmte Form der Aufga-benerfüllung ermöglichen soll. Tatsächlich drängt sich allerdings die Frage auf, ob diese Bestimmung nicht Teil, und in geringem Umfang auch Motor, einer neuen Positionierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Bedeutung ihrer Aufgaben bei der Sicherstel-lung der vertragsärztlichen Versorgung ist.