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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einführung

verfasst von : Joachim Ihme

Erschienen in: Schienenfahrzeugtechnik

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Zunächst werden die verschiedenen Ausprägungen von Schienenbahnen (Eisenbahnen, S- und U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Zahnradbahnen, Standseilbahnen usw.) und deren gesetzliche Grundlagen dargestellt. Die Systematik der Eisenbahnfahrzeuge sowie die der Straßenbahnfahrzeuge werden, auch an Beispielen, erläutert. Grundzüge der Spurführung schließen sich an, wobei einführend auf das Zusammenspiel von Fahrzeug und Gleis eingegangen wird. Einflüsse auf den Querschnitt von Schienenfahrzeugen sowie die Energiezuführung bei elektrischen Bahnen sind weitere Themen. Aussagen zur Bedeutung der Eisenbahn im Personen- und Güterverkehr in Deutschland sowie zur Schienenfahrzeugindustrie weltweit beschließen das Kapitel.

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Fußnoten
1
Siehe Bundestagsdrucksache 13/2569 (2013).
 
2
In der DDR gab es den Spruch von den sechs natürlichen Feinden der Reichsbahn: Frühling, Sommer, Herbst, Winter, Tag und Nacht.
 
3
Die Baukosten von Straßenbahn oder U‐Bahn sind natürlich von zahlreichen Parametern abhängig. Als grobe Anhaltswerte kann man 10 Mio. € pro km Straßenbahnstrecke und 100 Mio. € pro km U‐Bahnstrecke rechnen (jeweils inklusive Energieversorgung und Signalisierung). Auch der Betrieb von U‐Bahn‐Strecken ist durch den Betrieb der Bahnhöfe (Beleuchtung, Reinigung, Rolltreppen, Fahrstühle usw.) und durch die Tunnelwartung wesentlich teurer als der Betrieb von Straßenbahnstrecken.
 
4
Die Güterverkehrsleistung wird in tkm (Tonnenkilometer) gemessen, dem Produkt aus befördertem Ladungsgewicht und der Transportweite.
 
5
Diese Definition des Reichsgerichts gibt keine brauchbare technische Definition des Begriffes „Eisenbahn“, sondern legt für ein Eisenbahnunternehmen das Prinzip der Gefährdenshaftung fest: Der Betrieb einer Eisenbahn ist gefährlich, bei Schäden haftet grundsätzlich das Eisenbahn‐Unternehmen. Es müsste den Beweis antreten, dass nicht es selbst, sondern der Geschädigte der Verursacher des Schadens ist. Die Gefährdenshaftung gilt auch beim Betrieb von Kraftfahrzeugen – deshalb muss man eine Haftpflichtversicherung für Kfz abschließen.
 
6
DIN e. V. (Hrsg.): Systematik der Schienenfahrzeuge. DIN 25003, Beuth Verlag, Berlin (2001).
 
7
Größere Schmalspurbahnnetze werden z. B. von den Rhein‐Neckar‐Verkehrsbetrieben (RNV) sowie von den Harzer Schmalspurbahnen (HSB) betrieben. Außerdem gibt es noch eine Reihe weiterer schmalspuriger Eisenbahnstrecken z. B. in Sachsen, auf Rügen und auf den Nordseeinseln.
 
8
So haben z. B. ältere Straßenbahnwagen in Würzburg nur eine Breite von 2100 mm, während in Schwerin Fahrzeuge mit 2650 mm Breite im Einsatz sind. Maßgebend ist dafür u. A. der Gleismittenabstand bei Doppelgleisen.
 
9
In der Schienenfahrzeugtechnik werden Schienenfahrzeuge üblicherweise mit Fahrtrichtung nach rechts dargestellt. Um die Achsformeln (Schreibweise von links nach rechts) der symbolischen Darstellung anzupassen, wurde hier abweichend die Fahrtrichtung nach links gewählt.
 
10
Zum Beispiel wird in der Schweiz eine Elektrolok mit sechs angetriebenen Achsen für mehr als 100 km/h Höchstgeschwindigkeit als Ae 6/6 bezeichnet (A: Höchstgeschwindigkeit, e: elektrisch, 6/6: sechs von sechs Achsen angetrieben); Dm 2/2: Rangierlok mit Verbrennungsmotor, zwei von zwei Achsen angetrieben.
 
11
Metzeltin, G.H.: Die Spurweiten der Eisenbahnen. Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte e. V., Karlsruhe (1974).
 
12
D. h. nicht über Federn und Dämpfer an ein Fahrzeug gekoppelt.
 
13
Johannes Klingel (1819–1888), Oberbaurat bei der Badischen Staatseisenbahn.
 
14
Die Radaufstandsfläche eines Schienenfahrzeugrades hat etwa die Größe einer 2‐Cent‐Münze bei einer Radlast von bis zu 12,5 t in Europa. Über diese Fläche werden Brems‑ und Spurführungskräfte und bei Triebfahrzeugen auch Antriebskräfte übertragen.
 
15
UIC: Union International des Chemins de Fer – Internationaler Eisenbahnverband, Sitz: Paris.
 
16
Die Einschränkungsrechnung erfolgt nach der UIC‐Richtlinie 505.
 
17
StVZO: Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung.
 
18
DB‐Triebfahrzeuge für den Verkehr in die Schweiz sind deshalb mit zusätzlichen schmaleren Stromabnehmern ausgestattet.
 
19
In Großbritannien sind einige Strecken in Südengland, z. B. die Strecke Dover‐London, mit Stromschiene elektrifiziert.
 
20
Die älteren U‐Bahn‐Strecken in Berlin (Linien U1 bis U4) besitzen ein kleineres Lichtraumprofil als die später gebauten Linien U5 bis U9; die Fahrzeuge sind nicht kompatibel.
 
21
Allein das chinesische Eisenbahnnetz ist in den letzten 30 Jahren von ca. 40.000 km auf über 70.000 km Länge angewachsen. Hinzu kommen u. A. ein erheblicher Ausbau von U‐Bahnnetzen und der Neubau von Straßenbahnsystemen.
 
22
Hinrichs, L.: China Corp. Unlimited. Privatbahn Magazin (2015)H.5, S. 16–19.
 
Metadaten
Titel
Einführung
verfasst von
Joachim Ihme
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24923-6_1

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