2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Andreas Buttler, Markus Keller
Erschienen in: Einführung in die betriebliche Altersversorgung
Verlag: VVW
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Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind (§ 1 Abs. 1 BetrAVG). Eine genauere Definition enthalten weder das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) noch andere Gesetze. Das führt in der Praxis immer wieder zu der Frage, ob einzelne Leistungen als bAV-Leistungen anzusehen sind oder nicht. Die Antwort hängt davon ab, um welches Rechtsgebiet es sich handelt. Denn aus steuerlicher Sicht sind andere Anforderungen an eine bAV zu stellen als im Arbeitsrecht oder im Sozialversicherungsrecht.