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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

Einführung

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Seitdem im Jahr 1985 die Verankerung der Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts im Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgte, haben die Vorgaben für diesen Bericht eine enorme Weiterentwicklung erfahren. Waren anfangs lediglich der Bericht über Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Wirtschaftsbericht) sowie die weiteren Bestandteile Nachtragsbericht, Forschungs- und Entwicklungsbericht sowie Prognosebericht verpflichtend, wurden nach und nach zusätzliche Berichtselemente eingeführt, die es den Adressaten erlauben sollten, sich ein umfängliches Bild der Situation des Konzerns zeichnen zu können. Dazu sollte insbesondere die Erweiterung der anfänglich nur durch den Prognosebericht bereitgestellten zukunftsorientierten Aussagen durch einen Risikobericht beitragen.

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Metadaten
Titel
Einführung
verfasst von
Karsten Rauch
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27071-1_1