2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Thomas Meyer, Justus Achelis, Annegret von Alven-Döring, Mathias Hellriegel, Matthias Kohl, Markus Rau
Erschienen in: Bauordnung für Berlin
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Neben der BauO Bln ist für die Praxis des öffentlichen Baurechts in Berlin ein zweiter landesrechtlicher Normenkomplex von großer Bedeutung: das sog. Berliner Planungsrecht. Dabei handelt es sich um das Landesplanungsrecht der früheren Bezirke des Westteils von Berlin, das nach der am 30.06.1961 in Kraft getretenen Vorschrift des § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG als übergeleitetes Recht weitergalt und – soweit es nicht zwischenzeitlich geändert oder aufgehoben wurde oder aber aufgrund von Funktionslosigkeit seine Wirksamkeit verloren hat (vgl. unten Rn. 25 ff.) – bis heute weitergilt; für die ehemaligen Bezirke des Ostteils der Stadt gibt es keine entsprechenden Regelungen (vgl. zur Rechtslage im Osten Berlins ausf. von Feldmann/Knuth, Rn. 257 ff.). § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG lautete: