2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
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Wesentliche unternehmerische Entscheidungen sollten nicht nur betriebswirtschaftlich begründet werden, sondern bedürfen in einem Rechtsstaat der rechtlichen Reflexion. Das wirtschaftlich erhoffte Ziel muss sich in der Rechtswirklichkeit tatsächlich umsetzen lassen. Für den Ökonom ist in diesem Zusammenhang in erster Linie der Privatrechtsverkehr maßgeblich. Das Privatrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt.