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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einführung

verfasst von : Tobias Hirte, Karsten Kiesel

Erschienen in: Vorsatzanfechtung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) gehört zu den typischen Instrumentarien eines Insolvenzverwalters, um durch Massegenerierung die Insolvenzquote zu erhöhen und damit dem Sinn eines jeden Insolvenzverfahrens, nämlich der Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO) zu genügen. Die Vorsatzanfechtung sticht unter den Anfechtungsnormen zunächst deswegen ins Auge, weil die Tatbestandsvoraussetzungen in starkem Umfang subjektive Elemente aufweisen. Darüber hinaus fällt die zeitliche Dimension der Rückwirkung auf. Anfechtbar sind nämlich Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder danach) vorgenommen hat. Gerade diese zeitlichen Dimensionen machen aus der Vorsatzanfechtung ein aus Anfechtungsgegnersicht gefährliches Instrument. Anfechtungsgegner fühlen sich daher im Fall einer Anfechtung gem. § 133 InsO in der Opferrolle, zumal sie normalerweise die ihrerseits geschuldeten Gegenleistungen erbracht haben oder zumindest regelmäßig einen Anspruch auf die angefochtene Leistung besitzen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird insbesondere von den typischen Anfechtungsgegnern, nämlich Lieferanten mit langjährigen Lieferbeziehungen, Krankenkassen sowie der Finanzverwaltung als uferlos wahrgenommen. Demgegenüber lässt sich feststellen, dass sich zwischenzeitlich Rechtsprechungsregeln herausgebildet haben. Der Bundesgerichtshof hat seit Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 eine ganze Reihe von Entscheidungen gefällt, die den Nachweis gerade der subjektiven Tatbestandsmerkmale im Rahmen der Vorsatzanfechtung ermöglichen und damit die Anwendung der Vorsatzanfechtung handhabbar machen. Die folgende Darstellung ist insofern eine Momentaufnahme, als die Rechtsprechung im Hinblick auf konkrete Auslegungstendenzen einem laufenden Wandel unterworfen ist.

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Metadaten
Titel
Einführung
verfasst von
Tobias Hirte
Karsten Kiesel
Copyright-Jahr
2015
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-10173-2_1