2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Matthias Alber, Prof.
Erschienen in: Körperschaftsteuer in der Unternehmenspraxis
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Körperschafsteuer (KSt) ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Sie erfasst das zu versteuernde Einkommen der im Körperschaftsteuergesetz (KStG) genannten Körperschaftsteuer, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rechtsgrundlagen sind das KStG und die KStDV jeweils in der aktuellen Fassung. Ergänzende Hinweise der Finanzverwaltung ergeben sich aus den KStR (Stand 2004) und den KStH (Stand 2008). Das frühere Anrechnungsverfahren wurde im Jahr 2000 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren und seit 2009 durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Dadurch solle insbesondere das Problem der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne, sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch der Ebene des Anteilseigners gelöst werden. Dies ist leider nur annähernd geglückt. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz beläuft sich auf 15 %. Auf der Anteilseignerebene werden ausgeschüttete Gewinne nur einem Sondersteuersatz i. H. v. 25 % unterworfen bzw. unterliegen dem Teileinkünfteverfahren (Steuerbefreiung i. H. v. 40 %). Von der deutschen Wirtschaft wurde des Systemwandel auf das aktuelle Körperschaftsteuerrecht begrüßt. Zum einen wegen der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 % auf jetzt 15 %. Zum anderen wegen der sachlichen Steuerbefreiung in § 8b KStG für Beteiligungserträge an anderen Körperschaften. Diese Steuerbefreiung wurde jedoch seit 1. 3. 2013 für sog. Streubesitzdividenden (Beteiligungen von weniger als 10 %) aufgehoben und unterliegen nunmehr uneingeschränkt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.