2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
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In Deutschlands parlamentarischer Demokratie basierend auf Volkssouveränität sind alle Bürger1 dazu eingeladen, ihre spezifischen Interessen politischen Entscheidungsträgern anzutragen (vgl. GG Art. 17, Art. 20 Abs. 2), z.B. durch die Teilnahme an Wahlen, Petitionen, oder Demonstrationen. Hauptsächlich, geschieht die praktische Interessenvertretung in Deutschland in formalisierten, korporatistischen Strukturen und Verfahren (vgl. Lösche 2007: 100-135, Speth 2006, Sebaldt/Straßner 2004: 41-48, Winter 2004, Leif/Speth 2003, Alemann 2000). Hierbei aggregieren und kanalisieren Interessengruppen, wie etwa Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)2 die Wünsche ihrer Mitglieder und entsenden Interessenvertreter, um die jeweiligen Verbandsinteressen dem politischen Apparat gegenüber überzeugend darzulegen. Dafür stehen Interessensgruppen verschiedene Möglichkeiten und Instrumente zur Verfügung, z.B. persönliche Gespräche, die Veröffentlichung von Pressemitteilungen, Rankings, Werbung, Umfragen, die Teilnahme an Konferenzen und Interviews, das Instituieren von Dialogprozessen, oder aber Astroturf Lobbying.