2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einige Überlegungen zur Haftung bei Reinen Vermögensschäden
verfasst von : Prof. Dr. Eberhard Feess
Erschienen in: Internationalisierung des Rechts und seine ökonomische Analyse
Verlag: Gabler
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Zu den Gebieten, auf denen Hans-Bernd Schäfer sehr wesentlich zum aktuellen Stand der Forschung beigetragen hat, gehört die Haftung für reine Vermögensschäden im allgemeinen und für fehlerhafte Testate von Wirtschaftsprüfern im speziellen.
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Den Anlass der hier vorliegenden Festschrift möchten wir nutzen, um einige der unseres Erachtens sehr wichtigen Argumente und Schlussfolgerungen von Schäfer und Koautoren
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zu diskutieren. Vermögensschäden zeichnen sich dadurch aus, dass (mindestens) ein Teil des privaten Schadens einer Partei ein reiner Umverteilungsschaden ist, weil dem Schaden gleichzeitig ein Gewinn anderer Parteien gegenübersteht. Muss beispielsweise durch unsachgemäße Baggerarbeiten eine Pizzeria für eine Woche geschlossen werden, und geht der Pizzeria dadurch ein Verlust an Deckungsbeitrag von 3000 Euro verloren, so steht diesem Verlust vermutlich eine Zunahme der Deckungsbeiträge anderer Pizzerien (oder Restaurants) in der näheren Umgehung gegenüber.
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Zwar wird dieser Zuwachs in vielen Fällen geringer sein, beispielsweise weil Kunden eine Präferenz für ihr Stammlokal haben, aber dies ändert nichts am Kern des Problems. Beträgt der zusätzliche Deckungsbeitrag 2000 Euro, so ist der soziale Schaden nur 3000 − 2000 = 1000 Euro und somit geringer als der private Schaden von 3000 Euro.
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